Kurzportrait
Unser langjähriger Partner aus Baden-Württemberg wurde im Jahr 1973 gegründet und hat sich auf die Veranstaltung von qualitativ guten Busreisen mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis spezialisiert. Dies gelingt durch effizientes Kostenmanagement und ein großes Know- how in der Reiseplanung und Reiseorganisation - über 35 Jahre Erfahrung sprechen für sich. Besondere Kompetenz wird immer wieder in der Durchführung von Städte-, Kur-, Urlaubs- und Wintersportreisen mit dem Reisebus bewiesen.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Hohe technische Standards und regelmäßige Prüfungen machen Reisebusse zu den sichersten Verkehrsmitteln überhaupt. Die geschulten und erfahrenen Chauffeure v befördern Sie verantwortungsbewusst und sicher. Die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten ist selbstverständlich. Die Fahrten werden mit modernen Fernreisebussen durchgeführt, die der 3- und 4-Sterne-Kategorie entsprechen, und die übliche Ausstattung für Fernreisebusse besitzen (Klimaanlage, WC, Getränkeservice, Video). Bei den Transferfahrten kommen mindestens zwei Busfahrer zum Einsatz. Wegen der automatischen Temperaturregulierung in den Fahrzeugen empfehlen wir, bei Nachtfahrten eine Decke o.ä. mitzunehmen.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden. Deshalb kann pro Reisegast nurn ein Gepäckstück befördert werden, sowie Handgepäck.
Bei den Wintersportreisen ist selbstverständlich die Mitnahme einer kompletten Skiausrüstung zusätzlich erlaubt. Die Beladung des Busses erfolgt durch die Fahrer. Sie sind jedoch verpflichtet, die ordnungsgemäße Be- und Entladung des Gepäcks zu beaufsichtigen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie keinen Verwahrungsvertrag für Ihr Reisegepäck am Urlaubsort mit dem Veranstalter abschließen. Eine Haftbarmachung des Veranstalters bei Gepäckverwechslungen oder Verlust ist nicht möglich. Wir empfehlen zur Absicherung dieser Fälle den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
buswelt-Empfehlung
Ikarus Reisen ist ein langjähriger, zuverlässiger Partner aus Baden-Württemberg mit viel Erfahrung in Sachen Busreisen. Gerne gebucht werden von unseren Kunden vor allem Städtereisen, besonders nach Paris, sowie Urlaubs- und Wintersportreisen. Der Grund: hervorragende Organisation und Durchführung und ein erstklassiges Preis-Leistungsverhältnis. Reisegäste, die einen schönen Urlaub zu einem guten Preis verbringen möchten, sind hier wirklich in guten Händen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung per Fax, Email, Post, Telefon oder über unsere Website www.ikarus-reisen.de bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Erklärungen gegenüber dem Anmelder gelten gegenüber sämtlichen in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmern als zugegangen. Sie sind als Kunde 7 Tage an die Reiseanmeldung gebunden, innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt oder Sie erhalten zumindest einen Zwischenbescheid. Die Anmeldung eines oder mehreren Minderjährigen kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Anmeldungen unter einer Bedingung gelten nur dann als angenommen, wenn die Annahme der Bedingung von uns schriftlich bestätigt wird.
2. Bestätigung
Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei Nichteingang einer Bestätigung bis 2 Wochen nach der Buchung sollte der Kunde mahnen (Mitwirkungspflicht). Bei Busreisen gilt 2.1. Die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern behalten wir uns vor.
2.1 Busreisen
In der Regel erhalten Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn (bei Wochenendfahrten bis 3 Tage vor Reisebeginn) ein ausführliches Rundschreiben mit allen notwendigen Einzelheiten und Reiseunterlagen. Sollten Sie wider Erwarten ein solches Rundschreiben bis 5 Tage vor Reisebeginn nicht erhalten haben, besteht Ihre Mitwirkungspflicht darin, uns umgehend zu benachrichtigen.
2.2 Reservierung von Ferienwohnungen für Selbstfahrer
Nach Buchung erhält der Anmelder eine Bestätigung, den Sicherungsschein und die Rechnung.
3. Bezahlung
3.1. Anzahlung
Bei Buchung einer Reise, d.h. Abschluß des Reisevertrages, ist bei unseren Bus- und Bahnreisen eine Anzahlung von 15%, bei unseren Flugreisen ist eine Anzahlung von 20 % fällig. Der Kunde erhält den Sicherungsschein.
3.2. Restzahlung
Mit Zusendung der Reiseunterlagen wird der restliche Kaufpreis fällig. Soweit bei Zusendung der Reiseunterlagen die Mindestteilnehmerzahl für Busreisen noch nicht erreicht ist, wird darauf ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall ist die Zahlung des restlichen Kaufpreises erst mit der Bestätigung des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig mit unaufgefordertem Zahlungsnachweis vor Reiseantritt durch den Kunden (bankbestätigter Überweisungsbeleg per Fax). Bitte vermerken Sie auf dem Überweisungsbeleg die Vorgangsnummer, den Namen des Reiseteilnehmers, die Reisenummer, das Reiseziel und den Reisetermin.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Sollten nach Vertragsschluß Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages notwendig werden, haben Sie das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wobei andere Rechte unberührt bleiben. Ein solcher Rücktritt muß unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, erfolgen. Andernfalls sind wir berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten. Bei Bus- und PKW-Reisen mit Unterbringung in Ferienwohnungen wird in den meisten Fällen eine Kaution pro Wohnung erhoben (ca. € 100,- bis € 400,-), die in unseren Leistungen nicht enthalten ist. Hinzu kommen können bei der Reservierung von Ferienwohnungen desweiteren Ortstaxen, Miete für Bettwäsche und Kosten für die Endreinigung.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, allerdings muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wenn ein gemeldeter Teilnehmer von einer Reise zurücktritt oder zurücktreten muss, so kann er stornokostenfrei eine Ersatzperson benennen. Wurde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Tritt der Kunde zurück oder kann er die Reise nicht antreten, so hat IKARUS Reisen das Recht, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen in Relation zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen und andere Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden folgendermaßen berechnet:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 %,
vom 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %,
vom 21.Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,
vom 14. Tag bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75%,
und ab dem 7. Tag und bei Nichtantritt 90 %.
Bei Nur Fahrt Buchungen und Tagesfahrten fallen bei Nichtantritt 95% Stornokosten an.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IKARUS Reisen nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß es auf ein Verschulden nicht ankommt, d.h. auch bei Krankheit oder Unfall können diese Kosten trotzdem entstehen, wenn keine Ersatzperson gefunden werden kann. Stornokosten gelten auch unabhängig davon, ob die Reise bereits bezahlt worden ist oder nicht. Bei Charter- und Linienflügen, Bahnfahrten, Ferienwohnungen und allen Reisen, die wir nicht selbst veranstalten, gelten die Bedingungen der Leistungsträger bzw. Veranstalter, die Ihnen auf Wunsch gerne zur Kenntnis gebracht werden. Umbuchung: Es gelten die Rücktrittsbedingungen und -gebühren.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen: In diesem Falle ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Kurzreisen (3-, 4- und 4 ½ Tages-Reisen) spätestens 5 Tage vor Reiseantritt, bei Wochenendreisen (2- und 2 ½ Tagesreisen) spätestens 3 Tage vor Reiseantritt, und bei Tagesfahrten (1- Tagesreisen) spätestens 2 Tage vor Reiseantritt, die Rücktrittserklärung zugehen zu lassen. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher bereits gezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Diese Regelung gilt auch beim Rücktritt der Veranstalter, deren Reisen und Veranstaltungen wir vermitteln.
b) Der Veranstalter kann des Weiteren vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung einer Reise stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich vertragswidrig verhält. Wird der Reisevertrag nach Reisebeginn gekündigt, so erhält der Teilnehmer die Kosten zurück, die dem Reiseveranstalter an Aufwendungen erspart bleiben.
c) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Haftung
Unsere Haftung gegenüber den Reiseteilnehmern bewegt sich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, insbesondere auf sorgfältige und fristgerechte Vorbereitung und Durchführung der Reise, für die Richtigkeit der Beschreibung aller im Prospekt angebotenen Dienstleistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen, für die sorgfältige Auswahl sämtlicher beteiligter Leistungsträger und deren Überwachung. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit keine grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen zur Schadenersatzpflicht geführt haben oder soweit wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers für Schäden verantwortlich sind.
8. Mitwirkungspflicht
Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so werden wir uns bemühen - auch für den Fall, dass wir nicht haften - deren Beseitigung zu veranlassen. Sie sind jedoch verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich (jedoch spätestens innerhalb 48 Stunden) anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unseren örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung: Sie erreichen IKARUS Reisen unter der Telefonnummer 0049 / (0) 721/ 931400 oder außerhalb der Öffnungszeiten unter Tel. 0049 / (0) 171 / 798 99 38.
9. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
Diese hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorhergesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag gem. §651 c bis f BGB verjähren nach 2 Jahren nach dem vereinbarten Rückkehrdatum.
10. Einreisebestimmungen
Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visaerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten hin. Für die Beschaffung und Gültigkeit der Reisedokumente ist der Reisende sodann alleine verantwortlich. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gilt die Ziffer 5 (Rücktritt durch den Kunden) entsprechend.
11. Gültigkeit
1.) Sämtliche Angaben über Leistungen, Programme, Termine und Preise in diesem Katalog entsprechen dem Stand im Februar 2014. Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern, Termin- und Programmänderungen bleiben vorbehalten.
2.) Die auszugsweise oder vollständige Übernahme unseres Programms durch andere Veranstalter wird untersagt.
12. Datenschutz
Zur Abwicklung Ihrer Anmeldung benötigen wir Ihre persönlichen Daten, wie z. B. Vor- und Nachnamen, Telefonnummer, Faxnummer, E-mail-Adresse oder Postanschrift. Wir sichern Ihnen zu, dass wir diese Daten nur intern für die Abwicklung unserer Buchung nutzen und entsprechend verwalten. Ihre persönlichen Daten werden anderen Personen oder Firmen nicht zur Verfügung gestellt.
Veranstalter:
IKARUS Reisen GmbH
Kaiserstr. 25
76131 Karlsruhe
Geschäftsführer: Klaus Rastatter, Stefan Rastatter, Nicolas Rastatter
Gesellschafter: Elisabeth Rastatter, Klaus Rastatter, Stefan Rastatter, Nicolas Rastatter
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registernummer: HRB 102282 Umsatzsteuer Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 143.583.837