Kurzportrait
Im Sommer des Jahres 2000 gründete Ingrid Zorn in Kerpen ein Busunternehmen. Ihr zur Seite steht Ihr Ehemann (Jo)achim Zorn.
Unser Partner aus Kerben hat sich als Ziel gesetzt, Reisen mit Service, Niveau und Sicherheit anzubieten.
Während Ingrid Zorn sich um die Finanzen und den Reiseverkauf kümmert, ist (Jo)achim Zorn verantwortlich für die Ausschreibung von Reisen, Busanmietung und Vermietung, Angebotserstellung und letztendlich auch die Ausführung der Reisen. (Jo)achim Zorn ist von Beruf Kaufmann und daher auch mit der Geschäftsführung dieser Firma betraut. Langjährige Erfahrung in der Touristik und natürlich auch auf den Straßen Europas sind für unsere Kunden von Vorteil. Ingrid Zorn hat lange in sozialen Berufen gearbeitet und ist sehr erfahren im Umgang mit Menschen. Auch die Probleme die während einer Reise auftreten können, meistert sie mit Bravour und Charme. Bei den meisten Reisen ist Frau Zorn natürlich mit an Bord und sorgt für die Reiseleitung sowie für den Service. Somit ist immer gewährleistet, das Sie einen Ansprechpartner vor Ort haben, der sich auch um Ihre Belange kümmert.
Dies hat sich in den letzten Jahren auch im Rheinland herum gesprochen. Als Zielgruppe haben wir uns Menschen ab dem 40. Lebensjahr aufwärts ausgesucht. So haben wir bei unseren Reisen immer eine ausgewogene Klientel.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Das Fahrzeug ist ein Luxusfernreisebus in 4*Ausstattung der Marke Mercedes Benz in Vollausstattung. Es ist ausgestattet mit Schlafsessel (Rückwärts- und seitwärts verstellbar), Fußstützen, Leseleuchten, Hostessenruf, Kühlschrank, Bordküche, Toilette, Klimaanlage sowie CD –Player, DVD-Anlage und Navigationssystem.. Das Fahrzeug ist im Jahre 2010 zugelassen worden. Es sind auf allen Plätzen 2–Punkt-Sicherheitsgurte vorhanden. Der Bus verfügt über einen Überrollbügel, der für die nötige Stabilität sorgt. Er ist ausgerüstet mit eine Retarderbremse sowie mit Scheibenbremsen vorne und hinten.
Der Bus wird bei allen ausgeschriebenen Fahrten von Herrn (Jo)Achim Zorn gefahren. Herr Zorn verfügt über eine mehr als 20 jährige Fahrpraxis und hat an einigen Sicherheitstrainings teilgenommen. Die Lenk –und Ruhezeiten werden selbst bei längeren Reisen eingehalten. Dafür sorgen dann auch unsere Aushilfsfahrer die auch regelmäßig im Busgeschäft tätig sind.
Es fahren keine Amateure!!
Alle drei Monate wird unser Fahrzeug einer Sicherheitsprüfung unterzogen und einmal im Jahr ist dann der TÜV fällig.
Unser Bus wird mit aller Regelmäßigkeit bei der Firma Daimler Benz in Frechen gewartet.
Zustiegsmöglichkeiten:
Es können die Zustiege gebucht werden, die in ihrer Reise aufgelistet sind. Normalerweise werden nicht alle Zustiege mit dem Hauptbus angefahren, entweder, weil nicht alle Zustiege für Ihre Reise gebucht wurden oder weil ohnehin Zubringerfahrzeuge von Ihrem gebuchten Zustieg für den Transfer zum Hauptbus eingesetzt werden (bei Rückkunft natürlich auch wieder zurück
zum gebuchten Zustieg).
Sonderzustiege:
Sonderzustiege (z.B. an Autobahnraststätten / Autohöfen in Fahrtrichtung sind auf Anfrage buchbar. Fragen Sie einfach bei uns an, dann versuchen wir für Sie einen möglichst passenden Sonderzustieg zu finden. Achten Sie bitte darauf, dass bei einer Autobahnraststätte Zustieg und Ausstieg auf verschiedenen Seiten der Autobahn erfolgen und es nicht immer einen direkten Übergang (Überführung oder Unterführung) zwischen beiden Seiten gibt; vorteilhaft ist es daher,
Sie lassen sich dort hin bringen.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 10 Prozent an, den Restbetrag erst 14 Tage vor Reisebeginn.
Eine Zahlung per Kreditkarte ist leider nicht möglich.
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist, wenn nicht ausdrücklich in den Leistungen der Reisebeschreibung vermerkt, kein Leistungsbestandteil und durch Sie vor Ort zu zahlen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
Residenz-Reisen ist ein kleines Busunternehmen, das mit Leib uns Seele von den Inhabern geführt wird. Planung, Kundenbetreuung und selbst die Busfahrten werden von Ingrid und Joachim Zorn selbst durch geführt. Residenz Reisen bietet ein kleines Reiseprogramm zu günstigen Preisen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluß des Reisevertrages
a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an:
b) Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Soweit der Anmelder auch für alle in der Anmeldung nur als Vertreter eines/einer in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer/innen handelt, haftet er für deren Vertragspflicht nur, wenn er eine hierauf gerichtete ausdrückliche Erklärung ab gibt.
c) Für uns wird der Vertrag verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis bestätigen
2. Bezahlung
a) Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von max.10% pro Person zu leisten. Übersteigt der Reise-Einzelpreis 2.500 €, so dürfen höchstens 250 € als Anzahlung erhoben werden.
b) Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens zwei Wochen vor Abreise gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins im Sinne des §§ 651 k BGB zu zahlen .
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichtet den Reisenden zur vollständigen Bezahlung.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 80 € nicht übersteigt
3. Unsere Leistungen:
a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach den verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
b) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen. Auf Ziff. 1 a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen.
4. Preisänderungen:
a) Wir können vier Monate nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluß nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen,- Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Ziff. 4 c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegeben über geltend zu machen.
5. Leistungsänderung
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reisepreis ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziff. 4 c) gilt entsprechend.
6. Rücktritt des Kunden
a) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen, bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person Für Musical-Reisen gelten gesonderte Stornobedingungen, Musical-Karten können daher im Falle eines Rücktritts nicht storniert werden!
Nach Abschluss des Reisevertrages berechnet Residenz Reisen eine Bearbeitungsgebühr von maximal 20%,
29.-22. Tag vor Reisebeginn 30 % vom Reisepreis,
21.-15. Tag vor Reisebeginn 40 % vom Reisepreis,
14.- 8. Tag vor Reisebeginn 50 % vom Reisepreis,
7.- 2. Tag 80% vom Reisepreis und
1 Tag vor Reisebeginn 100%. Ebenfalls wird der volle Reisepreis berechnet, wenn der Kunde am Abreisetag nicht zum Reiseantritt erscheint oder die Reiseunterlagen nicht vor dem vertraglichen Reisebeginn an den Veranstalter zurückgegeben worden sind.
7. Umbuchung:
a) Wenn auf Ihren Wunsch die Reise umgebucht werden soll, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einer Stornierung. bei geringfügigen Änderungen oder bei Umbuchungen des Termins/Reiseziels bis 1 Monat vor dem vertraglichen Reisetermin berechnen wir nur eine pauschale Gebühr von 15 € pro Person. Bei späteren Änderungen wird die Buchung wie ein Rücktritt mit Neuanmeldung behandelt.
8. Gestellung einer Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn können Sie sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Sie betragen bis sieben Tagen vor Abreise 15 €. spätere Änderungen müssen je nach Aufwand berechnet werden. Der Reisende sowie die 3. Person haftet für den Reisepreis als Gesamtschuldner. Der Veranstalter kann dem Wechsel einer Person widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
9. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung (en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt
11. Kündigung infolge höherer Gewalt:
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Länderrechte, Grenzschließungen) Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung:
b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die Übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
12. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) ist die Reise mangelhaft und leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb der von dem Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse der Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen und dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
e) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistung eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden keine Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Malnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so hat der Reiseveranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
13. Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder,
ab) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter besten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c) Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 75.000 € je Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000 €. Liegt der Reisepreis Über 1.350 €, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
14. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenen Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
15. Paß- und Visabestimmungen
a) Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass- Zoll- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden.
b) Der Reiseveranstalter steht für Nachfragen und Informationen zur Verfügung.
16. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz der Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
17. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
18. Mindestteilnahme:
Die Mindestteilnahme der Firma Residenz Reisen beträgt 25 Personen. Residenz-Reisen behält sich vor, eine Reise, bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl 14 Tage vor Abreise, abzusagen.
19. Residenz Reisen behält sich vor, eine Reise bei der die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, mit einem kleineren Bus auszuführen.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Residenz Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 533-0
Fax: +49 (0) 611 533-4500
E-Mail: ruv@ruv.de
abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Residenz Reisen verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Gepäckbeförderung: Es werden pro Reisenden ein Koffer 20 kg (normale Größe, kein Seekoffer) sowie ein Handgepäck befördert.
Im Innenraum des Busses sind Gepäckstücke, die nicht in die hierfür vorgesehenen Ablagefächer passen, aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen.
Veranstalter:
Residenz Reisen
Ingrid Zorn
Feldstr. 16
50171 Kerpen
Kontakt
Telefon: +49 2237 929814
Telefax: +49 2237 929815
E-Mail: info@residenz-reisen.de