Kurzportrait
Unser Partner aus dem kleinen Ort Ofterschwang im schönen Allgäu gehört heute zu einem der führenden Busreiseveranstaltern in Süddeutschland. Mehr als 20.000 Reisegäste von Ulm bis Vorarlberg und vom Bodensee bis Tirol verbringen jährlich ihren Urlaub mit Komm-Mit-Reisen. Hinzu kommen tausende Gäste u. a. aus Nordrhein-Westfalen und Hessen, die mit unserer privaten Fernbuslinie "Bequem ins Allgäu reisen" fast jedes Wochenende ab Haustüre nahezu alle Tourismusgebiete des Allgäus erreichen. Im Bereich Linienverkehr ist "Komm mit" 365 Tage im Jahr auf nahezu allen Linien des Oberallgäus einschließlich Kempten, Kleinwalsertal und Tannheimer Tal unterwegs.
Bei „Komm mit“ stand und steht immer der Mensch im Mittelpunkt, sei es als Fahrgast oder als Mitarbeiter. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit waren und sind seit über 70 Jahren unternehmerische Zielsetzungen.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Die 15 einstöckigen Reisebusse im 4-Sterne-Standard und 7 Doppelstock-Bistro-Busse verkörpern das Busreisen in Vollendung, gesteuert von lang jährigen Stammfahrern, die ihr Fahrzeug aus dem „effeff“ beherrschen. Freundliche Bordhostessen sind während der gesamten Reise für Sie da und sorgen stets für Ihre vollste Zufriedenheit. Ausstattungsmerkmale u.a.: Klimaanlage, Schlafsesselbestuhlung, WC, Bordküche.
Zustiegsmöglichkeiten
Alle Reisen starten in der Region Allgäu, Oberschwaben und Bodensee. Die meisten Zustiegsorte kosten keinen Aufschlag, einige Zustiegsstellen kosten € 5,- pro Person (Kostenbeteiligung Zu-/Rückbringer für Hin- und Rückfahrt - ist im angezeigten Reisepreis bereits eingerechnet).
Es können die Zustiege gebucht werden, die in ihrer Reise aufgelistet sind. Manche Zustiege sind abhängig von der Fahrtroute.
Normalerweise werden nicht alle Zustiege mit dem Hauptbus angefahren, entweder, weil nicht alle Zustiege für Ihre Reise gebucht wurden oder weil ohnehin Zubringerfahrzeuge von Ihrem gebuchten Zustieg
für den Transfer zum Hauptbus eingesetzt werden (bei Rückkunft natürlich auch wieder zurück zum gebuchten Zustieg).
Sonderzustiege:
Sonderzustiege (z.B. an Autobahnraststätten / Autohöfen in Fahrtrichtung sind auf Anfrage buchbar. Fragen Sie einfach bei uns an, dann versuchen wir für Sie einen möglichst passenden Sonderzustieg zu finden. Achten Sie bitte darauf, dass bei einer Autobahnraststätte Zustieg und Ausstieg auf verschiedenen Seiten der Autobahn erfolgen und es nicht immer einen direkten Übergang (Überführung oder Unterführung) zwischen beiden Seiten gibt; vorteilhaft ist es daher,
Sie lassen sich dort hin bringen.
Betreuung - Reiseleitung
Alle Busreisen werden von erfahrenen und gut ausgebildeten Fahrpersonal durchgeführt und geleitet. Stadtrundfahrten und Führungen, die in der Leistungsbeschreibung erwähnt sind, werden von örtlichen, deutschsprachigen Reiseleitern durchgeführt. Bei Badereisen sind örtliche Reiseleiter tätig. Sie sind besonders um Sie bemüht. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Rezeption
Bonus-Pass
Treue soll belohnt werden! Deshalb gibt es den Bonus-Pass. Die meisten der Reisen sind eine bestimmte Anzahl von Bonus-Punkten wert. Sammeln Sie diese Punkte - es lohnt sich für Sie!
Sollten Sie noch keinen persönlichen „Bonus-Pass“ haben, bekommen Sie diesen im Bus. Der Fahrer oder die Hostess wird auch gleich Ihre „Komm mit“- Bonus-Punkte entsprechend der Reise eintragen. Bei Ihrer nächsten Reise können Sie schon wieder Punkte ergattern. Wie viele, entnehmen Sie dem Leistungsteil der jew. Reisebeschreibung.
Bewahren Sie den Bonus-Pass bitte gut auf. Bonus-Punkte eines verloren gegangenen Passes werden nicht ersetzt und sind nicht übertragbar. Entgangene Bonus-Punkte werden nur innerhalb von 2 Wochen nach der Reise nachgestempelt.
Zur gegebenen Zeit bringen oder schicken Sie
Ihren Bonus-Pass ein. Ab zehn Bonus-Punkten ist jeder Punkt € 10,- wert und Ihre Treue wird mit einem Reisegutschein belohnt!
10 Bonus-Punkte = € 100,-
11 Bonus-Punkte = € 110,- usw.
Selbstverständlich erhalten Sie die Bonus-Punkte auch bei jeder Buchung dieses Veranstalters über buswelt.de
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Wenn nicht anders vermerkt, erhalten Kinder bis 12 Jahren eine Ermäßigung von 20% bei Übernachtung mit Zustellbett im Zimmer mit zwei Erwachsenen. Ausgenommen davon sind Kombinationen von Bus-Schiff oder Bus-Flugzeug. Hier wird die Kinderermäßigung individuell geregelt. Kinder bis 2 Jahren fahren im Bus kostenlos ohne Anspruch auf einen Sitzplatz oder Hotelleistungen.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift).Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 15 Prozent an, den Restbetrag erst 21 Tage vor Reisebeginn.
Eine Zahlung per Kreditkarte ist leider nicht möglich.
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Gruppen ab 10 Personen erhalten 5% Ermäßigung auf den Grundpreis der Reise. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
Bei "Komm-Mit-Reisen" ist der Name Programm. Reisegäste sind für die große Auswahl an Urlaubsreisen, Rund- und Erlebnisreisen sehr willkommen. Ein herzlicher und zuvorkommender Kundenservice stehen für unseren Partner aus dem Allgäu an oberster Stelle.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und P.I.T.-Touristik GmbH & Co.KG /"Komm mit" Morent GmbH & Co. KG, nachstehend "PIT/KM" abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2020 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von PIT/KM und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von PIT/KM für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von PIT/KM vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von PIT/KM vor, an das PIT/KM für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit PIT/KM bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist PIT/KM die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von PIT/KM gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer Mündliche und Telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von PIT/KM erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde PIT/KM den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch PIT/KM zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird PIT/KM dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von PIT/KM erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von PIT/KM im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde PIT/KM den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. PIT/KM ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von PIT/KM beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. PIT/KM wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. PIT/KM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. PIT/KM und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PIT/KM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PIT/KM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von PIT/KM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind PIT/KM vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. PIT/KM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von PIT/KM gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von PIT/KM gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte PIT/KM für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. PIT/KM behält sich nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern PIT/KM den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann PIT/KM den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann PIT/KM vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann PIT/KM vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für PIT/KM verteuert hat.
4.4. PIT/KM ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für PIT/KM führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von PIT/KM zu erstatten. PIT/KM darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die PIT/KM tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. PIT/KM hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von PIT/KM gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von PIT/KM gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PIT/KM unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert PIT/KM den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann PIT/KM eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von PIT/KM unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
PIT/KM hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei PIT/KM wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Stornostaffeln - Zugang vor Reisebeginn
Stornostaffel A (Busreisen bis 3 Tage)
bis zum 45. Tag = 10% vom Reisepreis
44. bis 31. Tag = 15% vom Reisepreis
30. bis 15. Tag = 30% vom Reisepreis
14. bis 7. Tag = 40% vom Reisepreis
6. bis 3. Tag = 60% vom Reisepreis
ab dem 3. Tag/Nichtanreise = 70% vom Reisepreis
Stornostaffel B (Busreisen ab 4 Tage)
bis zum 45. Tag = 15% vom Reisepreis
44. bis 31. Tag = 20% vom Reisepreis
30. bis 15. Tag = 50% vom Reisepreis
14. bis 7. Tag = 60% vom Reisepreis
6. bis 3. Tag = 80% vom Reisepreis
ab dem 3. Tag/Nichtanreise = 90% vom Reisepreis
Stornostaffel C (Flugreisen, kombinierte Bus-/Flugreisen)
bis zum 45. Tag = 25% vom Reisepreis
44. bis 31. Tag = 40% vom Reisepreis
30. bis 15. Tag = 50% vom Reisepreis
14. bis 7. Tag = 70% vom Reisepreis
6. bis 3. Tag = 80% vom Reisepreis
ab dem 3. Tag/Nichtanreise = 90% vom Reisepreis
Stornostaffel D (See- und Flusskreuzfahrten, kombinierte Bus-Schiffsreisen)
bis zum 31. Tag = 50% vom Reisepreis
30. bis 15. Tag = 70% vom Reisepreis
14. bis 3. Tag = 85% vom Reisepreis
ab dem 3. Tag/Nichtanreise = 90% vom Reisepreis
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PIT/KM nachzuweisen, dass PIT/KM überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von PIT/KM geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. PIT/KM behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PIT/KM nachweist, dass PIT/KM wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist PIT/KM verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist PIT/KM infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat PIT/KM unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von PIT/KM durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie PIT/KM 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil PIT/KM keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reienden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann PIT bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 25,- € pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. PIT/KM kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PIT/KM beim Kunden müssen in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PIT/KM hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PIT/KM ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von PIT/KM später als 14 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.5. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. PIT/KM kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von PIT/KM nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von PIT/KM beruht.
8.2. Kündigt PIT/KM, so behält PIT/KM den Anspruch auf den Reisepreis; PIT/KM muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die PIT/KM aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat PIT/KM oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von PIT/KM mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit PIT/KM infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von PIT/KM vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von PIT/KM vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an PIT/KM unter der mitgeteilten Kontaktstelle von PIT/KM zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von PIT/KM bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von PIT/KM ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er PIT/KM zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von PIT/KM verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige ("P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und PIT/KM können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich PIT/KM, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von PIT/KM für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. PIT/KM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellun-gen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von PIT/KM sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
PIT/KM haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PIT/KM ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber PIT/KM geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
12.1. PIT/KM informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist PIT/KM verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PIT/KM weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird PIT/KM den Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird PIT/KM den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte "Black List" (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von PIT oder direkt über ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von PIT/KM einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. PIT/KM wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden.
Dies gilt nicht, wenn PIT/KM nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. PIT/KM haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde PIT/KM mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PIT/KM eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder –beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von PIT/KM zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. PIT/KM weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass PIT/KM nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. PIT/KM weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und PIT/KM die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können PIT/KM ausschließlich an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von PIT/KM gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PIT/KM vereinbart.
Reiseveranstalter ist:
"Komm mit" Morent GmbH & Co. KG
Sigishofen 29, D-87527 Ofterschwang
Tel. 0049-8321-671030
Fax 0049-8321-671040
info@komm-mit-reisen.net
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Morent Verwaltungs GmbH
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Herbert Morent
Registergericht:
Amtsgericht Kempten HRA 6078
Kundengeldabsicherer
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
D-65189 Wiesbaden
Tel. +49 (0)611 533-5859
VSNR: 240/90/101024369
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2019
Stand dieser Fassung: Juli 2020
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