Kurzportrait
Ein faires Preis-Leistungsverhältnis, hohe Qualität der Reisen und der ausgesuchten Hotels, Sicherheit und Fahrkomfort sind die Leitlinien unseres Partners aus Sachsen. Hervorzuheben ist, dass bei allen Reisen Halbpension und die im Fahrtverlauf beschriebenen Ausflüge im Preis inklusive sind.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Sie fahren in modernen Nichtraucher-Reisebussen. Die Unternehmen, die mit den Fahrten beauftragt sind, werden sorgfältig ausgewählt. Die Busfahrer verstehen ihr Fach, sind verantwortungsbewusst und qualifiziert. In allen Reisebussen sorgen Kühlschrank, Bordküche, Klimaanlage, verstellbare Reise-Sitze und ein Bord-WC für angenehmes Reisen. Bordverpflegung während der Nachtfahrten ist im Interesse aller ruhenden Mitreisenden nicht möglich.
Bord-Toilette
Ihr Reisebus verfügt über eine Bordtoilette. Bitte halten Sie diese sauber und folgen Sie den Anweisungen des Bordpersonals. Sofern es witterungsbedingt oder aus technischen Gründen erforderlich wird, kann die Bordtoilette geschlossen werden.
Eintritte/fakultative Leistungen
Eintrittsgelder, Kosten für Seilbahnen, Schifffahrten, Personenmaut (= Gebühr zur Benutzung von Privatstrassen) o.ä. sind - sofern nicht anders angegeben - nicht im Reisepreis enthalten. Ebenso sind fakultative Leistungen vor Ort, die oftmals von dortigen Agenturen angeboten werden, nicht im Preis enthalten. Wir empfehlen, die Preise dieser Anbieter zu vergleichen. Fakultative Leistungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters.
Geld/Devisen
Bitte denken Sie vor Beginn der Reise daran, dass es außerhalb des Eurolandes von Vorteil sein kann, bereits einen kleinen Geldvorrat in Landeswährung mitzuführen. Beachten Sie dabei die Devisenbestimmungen.
Zustiege
Zu allen Bus- und Schiffsreisen werden folgende Zustiegspunkte angeboten:
Dresden (Busparkplatz Ammonstraße (Nähe Hauptbahnhof)
Chemnitz (Chemnitz-Center Röhrsdorf, Parkplätze gegenüber Center-Tankstelle)
Meerane (Parkplatz am Kaufland)
Gera (Parkplatz Aral-Tankstelle, Siemensstr. 58/Richtung Langenberg)
Hermsdorf (Parkplatz am Holzland-Autohof /Gewerbegebiet Ost, bei Shell-Tankstelle/ Mc´Donalds, BAB-Abfahrt Hermsdorf-Ost)
Darüber hinaus im Transfer:
Rudolphstein (Raststätte Frankenwald an der A9)
Leipzig (am Hauptbahnhof, Ostseite/neuer ZOB)
Grünau (Tankstelle in der Lützener Straße 396)
Markranstedt (Bushaltestelle Schulstraße)
Lützen (Marktplatz / P-Schild)
Osterfeld (Raststätte Osterfeld/Bushaltestelle BAB 9)
Eisenach (Bus-Bahnhof / Bahnhofstraße)
Gotha (zentraler Bus-Bahnhof / Mühlgrabenweg)
Erfurt (Willi-Brandt-Platz am Intercity-Hotel)
Weimar (Katholische Kirche / August-Fröhlich-Platz)
Jena (Lobeda-Ost, Endhaltestelle, Erlanger Allee)
Unser Service für Sie:
Wir haben an den größeren Abfahrtsstellen Koordinatoren eingesetzt, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Diese Mitarbeiter sind auch Ihr Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen.
Haustür-Service
Urlaub von der Haustüre an! Wenn Sie es möchten, werden Sie durch unsere Vertragspartner mit Taxen oder Minibussen an Ihrer Haustür abgeholt und zur Abfahrtsstelle der Busse gebracht. Natürlich werden Sie nach Ende der Reise auch wieder von dort zurück zu Ihrer Wohnung gebracht.
Wenn Ihre Postleitzahl mit folgenden Ziffern beginnt, ist dieser Service für Sie möglich :
01 (Großraum Dresden)
02 (Großraum Bautzen)
04 (Großraum Leipzig)
06 (Großraum Halle)
07 (Großraum Jena, Hermsdorf, Gera)
08 (Großraum Meerane, Plauen)
09 (Großraum Chemnitz)
36 (Großraum Bad Salzungen)
37 (Großraum Heilbad Heiligenstadt)
98 (Großraum Suhl, Hildburghausen)
99 (Großraum Erfurt, Weimar, Gotha, Eisenach)
Wie geht der Haustür-Service vor sich?
Der Preis von (je nach Region) € 45,- bzw. € 79,- pro Person beinhaltet die komplette Haustürabholung (Hin- und Rückfahrt, Organisation, Bezahlung, Hotline, garantierte Abholung).
Geben Sie bei der Buchung die genaue Anschrift und Telefonnummer an. Ist Ihre Wohnung / der Eingang schwer zu finden, bitten wir um detailierte Hinweise. Diese helfen dem Taxifahrer, ihre Haustüre schnell zu finden. Ohne die Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer ist ein Haustürservice nicht möglich!
Mit der Zusendung Ihrer Buchungsbestätigung erhalten Sie automatisch die ca. Abholzeit ab Ihrer Haustür mitgeteilt - Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern oder irgendwo anzurufen. Halten Sie sich am Abreisetag in der Nähe Ihres Telefons auf, bis Ihr Taxi oder der Minibus ankommt.
Nach Beendigung Ihrer Reise warten bereits die freundlichen Chauffeure unserer Vertragspartner, um Sie wieder nach Hause zu bringen.
Ihr Wohnort ist nicht in der Liste der Zustiege für den Haustürservice
Sollte ihr Wohnort in der Liste der „Zustiege“ nicht aufgeführt sein, jedoch ein anderer Ort in ihrer Region bzw. in der Nähe, ist normalerweise auch eine Abholung ab ihrem Ort möglich.
Wählen Sie bei Buchung einfach den nächsten Ort aus und wir prüfen anhand Ihrer
Rechnungsadresse, ob ein Transfer von zu Hause möglich ist – eine Festbuchung erfolgt dann erst, nachdem dies geklärt bzw. möglich ist.
Hotels
Unterkünfte werden überall in Europa unterschiedlich bewertet und auch klassifiziert. Beachten Sie bitte die landestypischen Besonderheiten der Häuser, ebenso den jeweiligen Landeskomfort. So weist u.U. ein Hotel in Italien - obwohl vielleicht gleich klassifiziert - nicht den gleichen Standard auf, wie ein österreichisches Hotel. Mit Sorgfalt werden die Beherbergungsbetriebe ausgewählt. Diese sind schon z.T. langjährige und gute Partner. Oftmals haben die Häuser nicht die Kapazitäten, um eine Reisegruppe komplett aufzunehmen, so dass Sie dort auch in Dependancen (Nebengebäuden) wohnen können. Diese Nebengebäude sind ebenso gut ausgestattet wie die Haupthäuser.
Verlassen des Zimmers bei Abreise
Gemäß internationaler Hotelbestimmungen ist das gebuchte Zimmer bis 10.00 Uhr am Abreisetag zu räumen, um dem Servicepersonal ausreichend Zeit für die Reinigung der Zimmer zu geben, damit nachfolgende Gäste ein ebenso sauberes Zimmer vorfinden wie Sie.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinderermäßigung
Bei allen Busreisen werden folgende Kinderermäßigungen gewährt:
100% für Kinder von 0 - 3 Jahren und
25% für Kinder von 4 - 12 Jahren.
Die Ermäßigungen gelten auch, wenn das Kind von nur einem vollzahlenden Erziehungsberechtigten begleitet wird. Maßgebend für die Kinderermäßigung ist das Alter des Kindes am Abreisetag. Bitte senden Sie uns bei Buchung eine Kopie des Kinderausweises zu. Bei allen Schiffsreisen gelten gesonderte Tarife.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 10 Prozent an, den Restbetrag erst 28 Tage vor Reisebeginn.
Sie können auch per Kreditkarte zahlen (bitte bei Buchung angeben).
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Gruppe ab 10 Personen: 3 %
Gruppe ab 20 Personen: 5 %
Gruppe ab 30 Personen: 7 %
Diese Ermäßigungen werden nur gewährt, wenn die Gruppe geschlossen bucht.
Bitte beachten Sie, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen. Sonderzustiege sind auf Anfrage buchbar.
buswelt-Empfehlung
Bislang durchweg positive Erfahrungen konnten wir mit unserem sächsischen Partner Onka Tours machen. Neben einer hohen Serviceorientierung, interessanten und professionell durchgeführten Reisen in Komforbussen ist besonders die tolle Kinderermäßigung hervor zu heben: bei allen Reisen fahren auch bereits bei einem Vollzahler Kinder bis 3 Jahre kostenfrei mit und Kinder von 4 - 12 Jahren erhalten 25% Rabatt auf den Reisepreis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziffer 1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich elektronisch bestätigt.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 14 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 7 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1.Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10 % des Reisepreises zu zahlen, höchstens jedoch 260 EURO.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens vier Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.
4.4. Vertragsabschlüsse vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
5. Leistungen
5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziffer 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
6. Preisänderungen
6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Leistungsänderungen
7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
8. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO.
9. Rücktritt des Kunden – Nichtanritt der Reise
9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
bei Busreisen
bis 28 Tage vor Reisebeginn: 8% des Gesamtreisepreises, mind. jedoch € 20,- p.P.;
bis 21 Tage vor Reisebeginn: 15% des Gesamtreisepreises;
bis 14 Tage vor Reisebeginn: 35% des Gesamtreisepreises;
bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtreisepreises;
und danach: 75% des Gesamtreisepreises;
bei individueller Anreise
bis 28 Tage vor Reisebeginn: 5% des Gesamtreisepreises, mind. jedoch € 20,- p.P.;
bis 21 Tage vor Reisebeginn: 15% des Gesamtreisepreises;
bis 14 Tage vor Reisebeginn: 35% des Gesamtreisepreises;
bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtreisepreises;
und danach: 60% des Gesamtreisepreises.
bei Schiffsreisen
bis 120 Tage vor Reisebeginn: 10% des Gesamtreisepreises, mind. jedoch € 50,- p.P.;
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20% des Gesamtreisepreises;
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40% des Gesamtreisepreises;
bis 22 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtreisepreises;
bis 15 Tage vor Reisebeginn: 70% des Gesamtreisepreises;
bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Gesamtreisepreises;
Nichtantritt/am Abreisetag: 90% des Gesamtreisepreises;
Die Rücktrittspauschale bezieht sich auf den Gesamtreisepreis.
9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder der Buchungsstelle. Die Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen.
9.3. Dem Kunden wird der Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss und bis 29 Tage vor Reiseantritt Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt von pauschaliert € 15,- verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Mindestteilnehmerzahl
13.1. Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis vier Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Es wird eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen festgelegt.
13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis vier Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages.
14.2. Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
14.3. Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
14.4. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisdenden
15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.
15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziffer 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters.
15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen (kein Interesse des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.
15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.
15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
17. Auschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafer Reiseleistung hat der Reisende innerhalb von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. DIe Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise lt. Vertrag enden sollte.
18. Gepäck
Bus/Schiff: ein Gepäckstück ohne Aufpreis, max. 20 kg pro Person
Flug: 20 kg Freigepäck
Das Gepäck sollte mit der Anschrift des Kunden sowie Reiseziel und Reisetermin versehen sein. Die Gepäckbeförderung erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden, der Reiseveranstalter übernimmt keinerlei Haftung für das Gepäck.
19. Platzverteilung im Bus (Nichtraucherbusse)
Bus (Nichtraucherbusse): entsprechend dem Eingang der Buchung.
Ansprüche auf bestimmte Sitzplätze können nicht geltend gemacht werden.
20. Allgemeine Bestimmungen
Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Alle Preise beziehen sich auf €/Person. Für Druckfehler übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
21. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
22. Insolvenzversicherung
Der Reiseveranstalter stellt gemäß § 651 k Abs. 1 BGB die Erstattung
a) des gezahlten Reisepreises, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
b) der notwendigen Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters bei der Rückreise entstehen, durch eine Versicherung bei einem autorisierten Unternehmen, die er durch Übergabe einer von diesem Unternehmen ausgestellten Betätigung (Sicherungsschein) nachweist, sicher.
23. Widerruf
Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 S. 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Pauschalreisen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit uns Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen wir nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Reisenden sind.
24. Veranstalter
Veranstalter der Reisen in diesem Prospekt/Katalog ist:
Onka Tours GmbH & Co KG
Winterbacher Straße 45, 66606 St. Wendel,
Telefon 06851/9355-0, Fax 06851/85505,
E-Mail: info@onkatours.de, Internet: http://www.onkatours.de,
eingetragen beim Amtsgericht St. Wendel unter HRA 80736.
Persönlich haftende Gesellschafterin:
OVG Holding Geschäftsführungs-GmbH, Winterbacher Straße 45, 66606 St. Wendel
Handelsregister: Amtsgericht St. Wendel HRB 81326
Geschäftsführer: René Schmitt, Pascal Schmitt
Insolvenzversicherer:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
eMail: ruv@ruv.de
Telefon: 0611/533-5859
Telefax: 0611/533-4500