Kurzportrait
Einer unserer vielen guten Partner aus dem Raum Saarland/Rheinland Pfalz mit Sitz in Saarbrücken. Mit über 100 Jahre Erfahrung in der Durchführung von Reisen ist dieses Familienunternehmen mittlerweile zu einem der größten Veranstalter im Südwesten Deutschlands geworden. Für Pendelfahrten an die Costa Brava, Rund- und Städtereisen oder für die Zubringerdienste bei Flugreisen, Fluss- und Seekreuzfahrten werden vornehmlich 4- und 5-Sterne Reisebusse eingesetzt.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
4-Sterne-Reisebusse:
Jeder der Busse bietet Ihnen Reisekomfort mit angenehmer Bewegungsfreiheit, verstellbarer Rückenlehne, Fußstütze, Leselampe, Ausklapptisch und einem generellen GGGG-Sitzabstand von 83 cm, der ein Höchstmaß an Beinfreiheit ermöglicht.
5-Sterne-Reisebusse:
Einige Reisen werden mit 5-Sterne-Fernreisebussen der Luxus-Klasse durchgeführt. Diese Busse, die von der Gütegemeinschaft Buskomfort überprüft und klassifiziert wurden, bieten Komfort für höchste Ansprüche. Als großes Plus zur 4-Sterne-Kategorie verfügen die Fahrzeuge der Luxusklasse über zusätzliche 7 cm Sitzabstand. Die 5-Sterne-Busse haben somit einen Sitzabstand von 90 cm, und dieses Maximum an Freiraum macht jede Reise zu einem kurzweiligen und bequemen Vergnügen.
Die erfahrenen und geschulten Buskapitäne fahren Sie quer durch Europa - mit Sicherheit! Die Einhaltung der Lenk – und Ruhezeiten ist eine Selbstverständlichkeit. Die Fahrer, die bei den Busreisen auch Ihre Ansprechpartner und Reiseleiter sind, sind natürlich in den angesteuerten Zielgebieten „zu Hause“ und informieren Sie fachkundig über geschichtliche, landestypische und alle interessanten Gegebenheiten in der Region.
Wie funktioniert der Zustieg in den angegebenen Abfahrtsorten
Zentraler Zustieg und Hauptabfahrtsort des Busses ist Saarbrücken. Die anderen buchbaren Orte werden entweder per Zubringer bedient oder werden - je nach Reiseroute - direkt vom Hauptbus angefahren.
Im Rahmen des Abholsystems können die Zustiegsorte außerhalb von Saarbrücken zu Beginn und Ende der Reise per Transfer bedient werden. Zu beachten ist, dass dieser auch per PKW, Kleinbus, mit einem Bus einfacherer Ausstattung (evtl. auch durch ein Partnerunternehmen) durchgeführt werden kann.
Hotelkassifikation
In jedem Land herrschen unterschiedliche Vorstellungen von Komfort und Service. Um Ihnen die Auswahl Ihres Urlaubsortes zu erleichtern, wurde für alle Reisen des Veranstalters eine einheitliche Einteilung der Unterkünfte vorgenommen:
4 Sterne bedeuten: Komfortable Häuser der gehobenen Mittelklasse
3 Sterne bedeuten: Hotels oder Pensionen der guten Mittelklasse
2 Sterne bedeuten: Hotels oder Pensionen mit zweckmäßiger Ausstattung
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht haben (ca. 20 bis 25 kg). Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Bei alleinreisenden, minderjährigen Kindern ab 16 Jahren oder Kinder, die nicht in Begleitung mind. eines Elternteils fahren, wird eine schriftliche Einverständniserklärung benötigt, die bitte mitgenommen wird.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 21 Tage vor Reisebeginn.
Sie können auch per Kreditkarte (Visa und Mastercard) zahlen (bitte bei Buchung angeben).
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist, wenn nicht ausdrücklich in den Leistungen der Reisebeschreibung vermerkt, kein Leistungsbestandteil und durch Sie vor Ort zu zahlen.
buswelt-Empfehlung
Laut einer Umfrage wurde Anton Götten Reisen 2009 als freundlich, kompetent und zuverlässig beurteilt. Das können wir auch noch heute bestätigen. Unser Partner aus dem Saarland bietet ein vielfältiges Angebot an klassischen Busreisen für alle Altersgruppen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstalter der Reise ist die:
Fa. Anton Götten GmbH
Faktoreistraße 1
66111 Saarbrücken,
Telefon (0681) 3032-00
Telefax (0681) 3032-217
(Im Folgenden „ANTON GÖTTEN REISEN“ genannt.)
Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die Bestimmungen des gesetzlichen Reisevertragsrechts und sie gelten für alle Rechtsbeziehungen und Reiseverträge zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer und uns als Reiseveranstalter.
Unsere Reisebedingungen sind Grundlage aller Reiseverträge, die wir Ihnen in unseren jeweils gültigen Katalogen, Prospekten, Flug- und Urlaubsreiseprogrammen, Internetangeboten sowie Sonderprogrammen, die in Katalogen nicht enthalten sind, anbieten.
Allegemeine Reisebedingungen zum downloaden:
AGB Anton Götten Reisen2019
A. Abschluss des Reisevertrages
1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie ANTON GÖTTEN REISEN den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Vor Vertragsabschluss übermitteln wir Ihnen unsere vollständigen allgemeinen Reisebedingungen, die Bestandteil unserer Kataloge, Prospekte, Sonderprogramme und Internetangebote sind und die in den Reisebüros für Sie bereitliegen und unterrichten Sie über alle Angaben zu der in Betracht kommenden Reise (Art. 250, §§ 2, 3 EGBGB).
2. Die Reiseanmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung bei Ihnen oder dem Anmelder zustande.
4. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ANTON GÖTTEN REISEN vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Zahlung des Reisepreises) annehmen können.
B. Zahlung des Reisepreises – Sicherungsschein
1. Nach Vertragsschluss sind 20 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer gegen Aushändigung des Sicherungsscheines als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Wir übergeben Ihnen den Sicherungsschein gemäß Art. 252 (2) EGBGB zusammen mit der schriftlichen Reisebestätigung, auf der er abgedruckt oder angeheftet ist.
2. Kommt innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande, so sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet, nachdem Ihnen die vollständigen Reiseunterlagen und die Reisebestätigung einschließlich des Sicherungsscheins übergeben wurden.
3. Wir sind zur Aushändigung eines Sicherungsscheines nicht verpflichtet, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und keine Übernachtung umfasst. In diesem Fall gelten die Vorschriften über Pauschalreiseverträge nicht (§ 651a (5) Nr. 2 BGB).
4. Maßgebend für die Kinderermäßigung ist das Alter bei Reiseantritt, welches bei der Buchung anzugeben ist. (Beispiel: Die Ermäßigung von 2–12 Jahren laut Katalog betrifft Kinder im Alter zwischen dem 2. und dem 13. Geburtstag.)
Weitergehende Ermäßigungen als die im Katalog, Prospekt, Sonderprogrammen und Internetangeboten angegebenen werden nicht gewährt.Bei Vertragsschluss sind 20 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer gegen Aushändigung des Sicherungsscheines als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Wir übergeben Ihnen den Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB spätestens bei Anzahlung bzw. bei Zahlung des gesamten Reisepreises, falls eine Anzahlung nicht erfolgt ist.
C. ANTON GÖTTEN REISEN-Leistungen
1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Hiervon abweichende Beschreibungen in Orts- und Hotelprospekten, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind, sind für uns nicht verbindlich. Kosten für Stadtführer sowie Eintrittsgelder für Besichtigungen und Gebühren für Bergbahnen, Sessellifte, Bootsfahrten etc., die nicht im Reisepreis enthalten, sondern vor Ort bzw. beim Reiseleiter direkt zu entrichten sind, sind Fremdleistungen.
2. Die voraussichtlichen Abreise-, Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen in der schriftlichen Reisebestätigung mitgeteilt, die diesbezüglichen genauen Informationen vor Beginn der Reise mit den Reiseunterlagen.
3. Soweit ANTON GÖTTEN REISEN in seinen Katalogen, Prospekten, Sonderprogrammen und Internetangeboten Programme/Leistungen fremder Veranstalter anbietet und ausdrücklich hierauf hinweist, handeln ANTON GÖTTEN REISEN und seine Beauftragten als Vermittler eines Vertragsabschlusses mit diesen Veranstaltern.
4. ANTON GÖTTEN REISEN bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros/Buchungsstellen sind Vermittler unserer Reisen und daher nicht berechtigt, ohne unsere schriftliche Bestätigung über unsere Kataloge, Prospekte und Internetangebote hinaus Sonderleistungen zu vereinbaren, es sei denn, sie sind hierzu von uns ausdrücklich ermächtigt.
D. Preisänderungen
1. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder im Fall einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben uns gegenüber erhöht, so können wir den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen.
3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
4. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich über diese Änderung zu informieren. Preiserhöhungen nach dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam.
5. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % des Reisepreises, werden wir Sie hierüber unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten. In diesem Fall sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns bestimmten Frist das Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen, vom Vertrag zurückzutreten oder an einer von uns angebotenen Ersatzreise teilzunehmen. Melden Sie sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.
6. Sie können von uns eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die oben genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies bei uns zu niedrigeren Kosten führt. Der Mehrbetrag ist, sofern der Reisepreis bereits gezahlt wurde, von uns zu erstatten. Von diesem Mehrbetrag dürfen wir die uns entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Auf Verlangen haben wir diese Ihnen gegenüber nachzuweisen.
E. Leistungsänderungen
1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande gekommenen Reisevertrages, die eventuell nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wir verpflichten uns, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich zu unterrichten.
2. Über eine erforderlich gewordene erhebliche Vertragsänderung infolge eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstands, die zur Änderung einer wesentlichen oder auf Ihren Vorgaben beruhenden vertraglichen Reiseleistung führen würde, werden wir Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten; ferner über Ihre hieraus folgenden Rechte, die binnen einer von uns bestimmten Frist ausgeübt werden müssen: Annahme des geänderten Vertrags, Rücktritt vom Vertrag, Annahme eines eventuellen Angebots zur Teilnahme an einer Ersatzreise. Nach Fristablauf gilt Ihre Zustimmung zur Vertragsänderung als erteilt, wenn Sie diese Rechte nicht ausgeübt haben.
F. Rücktritt und Kündigung durch ANTON GÖTTEN REISEN
1. Wir sind berechtigt, den Reisevertrag nach Reisebeginn fristlos zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nach Ablauf einer von uns gesetzten Frist nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Müssen wir in einem solchen Falle kündigen, so bedarf die Kündigung keiner Frist; wir behalten den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises; müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
2. Vor Reisebeginn sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten
a) wenn die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist:
20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen, 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
b) wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall müssen wir unseren Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären.
3. Bei einer Kündigung gemäß Ziffer 2. erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurück.
G. Ersatzreisende
1. Die Reiseteilnehmer können sich bis zum Reisebeginn durch Dritte ersetzen lassen, sofern diese den besonderen Reiseerfordernissen genügen und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
2. Der Reiseteilnehmer und der Dritte haften ANTON GÖTTEN REISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
H. Rücktritt des Reiseteilnehmers, Umbuchung
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Reiseteilnehmer vom Reisepreis berechnet:
Flugpauschalreise
bis 255 Tage vor Reiseantritt: 20 %
Ab 254. bis 91. Tag vor Reiseantritt: 20 %
Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 30 %
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 60 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 60 %
Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 80 %
Ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90 %
Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95 %
Seereisen außer MSC-Kreuzfahrten
bis 255 Tage vor Reiseantritt: 20 %
Ab 254. bis 91. Tag vor Reiseantritt: 20 %
Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 30 %
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 60 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 60 %
Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 85 %
Ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90 %
Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95 %
MSC-Kreuzfahrten
bis 255 Tage vor Reiseantritt: 30 %
Ab 254. bis 91. Tag vor Reiseantritt: 30 %
Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 35 %
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 35 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 70 %
Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 90 %
Ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90 %
Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95 %
Flusskreuzfahrten
bis 255 Tage vor Reiseantritt: 30 Euro
Ab 254. bis 91. Tag vor Reiseantritt: 10 %
Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 30 %
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 60 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 70 %
Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 80 %
Ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90 %
Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95 %
Bus- und PKW-Reisen
bis 255 Tage vor Reiseantritt: 20 Euro
Ab 254. bis 91. Tag vor Reiseantritt: 10 %
Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20 %
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 30 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 40 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 %
Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 60 %
Ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80 %
Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 %
Ferienwohnungen (PKW-Reise) pro Objekt
bis 255 Tage vor Reiseantritt: 20 Euro
Ab 254. bis 91. Tag vor Reiseantritt: 10 %
Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 10 %
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 30 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 40 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 %
Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 60 %
Ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80 %
Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 %
Bei Stornierung einer Tagesfahrt: bis 7 Tage vor Reiseantritt € 5,-; ab dem 6. Tag 50 %; bei Nichterscheinen am Abreisetag 100 % des Reisepreises abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen. Gebuchte Eintrittskarten werden jederzeit voll berechnet.
Maßgebend für die Einhaltung vorstehender Termine ist der Tag des Eingangs Ihrer Rücktrittserklärung innerhalb der Geschäftszeiten bei Ihrer Buchungsstelle/ Reisebüro, in dem Sie unsere Reise gebucht haben, oder bei Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken; der Abreisetag wird bei der Fristberechnung nicht mitberechnet.
Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer als die Pauschale entstanden ist.
3. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den vollen Reisepreis unter Abzug unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen.
4. Eine Entschädigung können wir nicht verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidliche, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651h (3) BGB).
5. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), machen wir folgendes Umbuchungsentgelt pro Person geltend:
a. Bei Flugpauschalreisen bis zum 91. Tag vor Reiseantritt € 100,-.
b. Bei Schiffsreisen bis zum 91. Tag vor Reiseantritt mindestens € 100,-.
c. Bei Busreisen bis zum 61. Tag vor Reiseantritt € 30,-.
d. Bei Ferienwohnungen bis zum 61. Tag vor Reiseantritt € 30,- (pro Objekt).
e. Bei Änderungen des Zustiegsortes wird eine Umbuchungsgebühr von € 8,- pro Buchung erhoben. Eine Änderung des Zustiegsortes muss der Reiseteilnehmer spätestens bis zum 3. Tag vor Reiseantritt bei uns geltend machen. Schriftform wird empfohlen.
Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung uns überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Maßgabe dieser allgemeinen Reisebedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Ihr Recht, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt Ihrer in die Rechte und Pflichten in den Reisevertrag eintritt, wird hierdurch nicht berührt.
I. Haftung von ANTON GÖTTEN REISEN
1. Unsere Haftung für die reisevertraglich vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
3. Ansprüche des Reiseteilnehmers auf Erstattung eines infolge Minderung zu viel gezahlten Betrages oder auf Schadenersatz aus internationalen Übereinkünften oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind auf Schadenersatz- oder Erstattungsansprüche des Reiseteilnehmers gegen uns aufgrund desselben Ereignisses anzurechnen (§ 651p (3) BGB).
4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen.
5. Wir empfehlen für mitgeführte wertvolle Gegenstände in jedem Fall den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, insbesondere, wenn der Wert dieser Gegenstände den dreifachen Reisepreis übersteigt.
J. Gewährleistung und Obliegenheiten des Reisenden
1. Sollten wir die Reise nicht vertragsgemäß erbringen, haben Sie nur dann die gesetzlichen Ansprüche auf Minderung des Reisepreises und Schadensersatz gem. § 651m, 651n BGB, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns den aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen (§651o BGB).
2. Selbstabhilfe und Kündigung des Reisevertrags sind erst nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist zur Abhilfeleistung zulässig. Dieser Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein in der Person des Reiseteilnehmers liegendes Interesse geboten ist.
3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an uns: Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken, Telefon 0681 3032-00, Fax 0681 3032-217, E-Mail info@goetten.de.
4. Sämtliche Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegen uns zustehen, verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglichen Reiseende.
K. Flugplanänderungen
Kurzfristige Flugverschiebungen sind im internationalen Flugverkehr nicht auszuschließen. Wir behalten uns deshalb die kurzfristige Flugverlegung Ihres Hin- oder Rückfluges vor, soweit sie Ihnen und den übrigen Reiseteilnehmern zumutbar und keine erhebliche Vertragsänderung ist.
L. Sicherstellung des Reisepreises bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs
1. Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters sichergestellt, dass Ihnen erstattet werden:
– der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs ausfallen und
– notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. des Konkurses des Reiseveranstalters steht Ihnen bei Vorlage des von uns übergebenen Sicherungsscheines ein unmittelbarer Anspruch gegen den im Sicherungsschein genau bezeichneten Sicherungsgeber zu.
2. Der unter 1. bezeichnete Sicherungsschein wird Ihnen spätestens bei Anzahlung oder, sofern eine Anzahlung nicht erfolgt ist, bei Zahlung des Gesamtpreises übergeben.
3. Wir weisen unverbindlich auf § 5 Konsulargesetz hin, wonach deutschen Staatsbürgern im Notfall ein Anspruch auf Hilfe zusteht.
M. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
1. Wir oder unsere Reisebüros in unserem Auftrag werden Sie vor Vertragsschluss unterrichten über notwendige Pass- und Visumerfordernisse für deutsche Staatsangehörige einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich.
Sofern Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sein sollten, bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei dem für Sie zuständigen Konsulat oder der für Sie zuständigen Botschaft über die geltenden Einreisebestimmungen in Ihr Reiseland zu informieren.
2. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten.
N. Allgemeine Bedingungen
1. Alle Angaben in diesem Katalog über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise, Reisebedingungen und Wechselkurse entsprechen dem Stand der Drucklegung.
2. Die Angaben sind vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
3. Die Ungültigkeit eines Teils dieser allgemeinen Reisebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Datenschutz: Wir erheben personenbezogene Daten zur Abwicklung der von Ihnen ausgewählten Angebote und Dienste. Dies ist insbesondere der Fall bei der Buchung einer durch uns vermittelten Reise, aber auch beim Ausfüllen eines Formulars, dem Übermitteln von E-Mails oder bei der Nutzung unserer Online-Dienste. Sofern wir personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einer Reisebuchung erheben, so nutzen wir diese zur Abwicklung der damit verbundenen Leistungen und geben diese an unsere von Ihnen ausgewählten Vertragspartner zu diesem Zwecke weiter. Bei einer Reisebuchung werden auch die personenbezogenen Daten Ihrer Mitreisenden erhoben. Bitte tragen Sie daher Sorge dafür, dass Ihnen hierzu das Einverständnis dieser Mitreisenden vorliegt.
O. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Die Rechtsbeziehungen zwischen ANTON GÖTTEN REISEN und dem Reiseteilnehmer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Firmensitz in Saarbrücken.
P. Reiseversicherung
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-Versicherung (RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung (RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherung.
Q. Streitbeilegungsverfahren
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Die Anton Götten GmbH ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Die EU-Kommission betreibt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.
Hinweise:
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Rabatte und Sonderangebote, wie z.B. Frühbucherbonus und Jubiläumsrabatt, sind nicht kombinierbar. Wir garantieren Ihnen jedoch den am Buchungstag für Ihre Buchung günstigsten Reisepreis; nach Rücksprache mit uns (Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0681 3032-00) berücksichtigen wir auch das jeweils günstigste Sonderangebot am Buchungstag.
Immer mehr Städte und Gemeinden im In- und Ausland erheben Kur- bzw. Ortstaxen und/oder Bettensteuern. Diese Gebühren sind vom Kunden direkt vor Ort zu zahlen.
Reiseveranstalter:
Anton Götten GmbH
Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken
Telefon 0681 3032-00
Telefax 0681 3032-217