Kurzportrait
Am 02. Februar 1958 mit einem Bus für den Werksverkehr der Olympia Werke in Wilhelmshaven gegründet, hat der Betrieb im Laufe der Jahre stark expandiert, hat seine Aktivitäten ausgeweitet und ist als Unternehmensgruppe mit ca. 130 Mitarbeitern, davon jährlich ca. 5 Auszubildenden im technischen und kaufmännischen Bereich und einer Busflotte von insgesamt ca. 100 Linien- und Reisebussen in fünf friesischen und ostfriesischen Landkreisen vertreten. 2001 fuhren und flogen mit ca. 36.000 Reisegäste zu ihrem Urlaubsziel. Ca. 7,5 Millionen Kilometer wurden unfallfrei zurückgelegt. Eine betriebseigene Meisterwerkstatt mit angeschlossener Lackiererei sowie unser freundliches und versiertes Fahrpersonal haben hieran einen bedeutenden Anteil.
Hauptstandbeine der Unternehmensgruppe sind ein breitgefächertes touristisches Angebot, das keine Wünsche offen läßt sowie der Linien- und Schülerverkehr in den oben erwähnten Landkreisen. Hier ist das Unternehmen Partner in den Verkehrsgemeinschaft VEJ Verkehrsverbund Ems Jade. Die Auerhahn-Hotels und Restaurants in Sande und Wiesmoor sind gerade für Gruppen ideal.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Fahren Sie mit uns in einer der größten und modernsten Busflotten. Steigen Sie ein und überzeugen Sie sich selbst von Komfort und Service. Um flexibel auf unterschiedliche Teilnehmerzahlen zu reagieren, gibt es Busgrößen mit 32 bis 54 Fahrgastplätzen. Nachfolgend sehen Sie Busbeispiele nach unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen unterteilt:
Exquisit-Super-Royal-Class-Fernreisebusse/Bistro-Liner
Van Hool Astromega TX 27
Ein Bus der Extraklasse:
Länge : 14,10m, Breite: 2,55m, Höhe: 4,00m, Motor: DAF 510 PS Euro 5
Getriebe: 12 Gang AS Tronic
Im Oberdeck 50 Sitzplätze mit einem Sitzabstand von mind. 90 cm
Im Unterdeck: 16 Plätze an 4 Tischen
Die Küche ist mit 2 Kaffeemaschinen, großem Würstchensieder, Mikrowelle und Backofen ausgestattet. Für Getränke und Speisen stehen 4 große Kühlschränke zur Verfügung.
Im Unter- und Oberdeck befinden sich je 3 große Monitore um über die Frontkamera „live mitzufahren“. Auch können Sie die Fahrtroute via Navigation auf den Monitoren verfolgen. Für Unterhaltung sorgen neben einer Musikanlage mit Radio und CD auch ein DVD Player,jeweils getrennt für Ober und Unterdeck steuerbar.
Royal-Class-Fernreisebusse (Ohne Bistrobereich)
Van Hool 915 Acron
Der Van Hool 915 Acron hat 52 Sitzplätze,
Sitzabstand mindestens 83 cm, Verstellbarkeit der Sitze, Armlehnen und Fußrasten, Stoff- oder Plüschbezüge mit durchgehend gleicher Qualität der Polsterung, Fahrgasttisch an jedem Sitz, Bordküche mit Heißwassergerät, Kaffeemaschine, Würstchensieder, Kühlbar, elektrischer Kühlschrank u.s.w.
WC, Waschgelegenheit, Klimaanlage, Motorunabhängige Heizung, Frischluftzufuhr durch Raumlüftung und Gebläse, Rollos oder Vorhänge an den Seitenfenstern, Gepäckablage. Kein Beschlagen der Seitenscheiben durch Doppelverglasung oder Düsenbelüftung, Navigationssystem, Radio- und Mikrofonanlage, Nachtbeleuchtung
Bistro-Liner
Auf Reisen wohl fühlen, schon bei der Anreise entspannt sein und sich auf das Reiseziel freuen, das bieten wir mit unseren komfortablen Bistro-Linern. Lassen Sie sich im bordeigenen Bistrobereich mit Leckereien und Getränken
Diese Busse sind mit folgendem Komfort ausgestattet (alles auf dem Stand der neuesten Technik):
Sitzabstand mindestens 90 cm
Verstellbarkeit der Sitze
Armlehnen und Fußrasten
Stoff- oder Plüschbezüge mit durchgehend gleicher Qualität der Polsterung
Fahrgasttisch an jedem Sitz
Bordküche mit Mikrowelle und Heißwassergerät Kaffeemaschine, Würstchensieder Kühlbar, elektrischer Kühlschrank u.s.w.
Bistrobereich im Heck oder Unterdeck
WC, Waschgelegenheit
Klimaanlage
Motorunabhängige Heizung
Frischluftzufuhr durch Raumlüftung und Gebläse
Rollos oder Vorhänge an den Seitenfenstern
Kein Beschlagen der Seitenscheiben durch Doppelverglasung oder Düsenbelüftung
Gepäckablage
Navigationssystem
Radio- und Mikrofonanlage - Video, CD-Player
Nachtbeleuchtung
Sicherheit
Nicht nur die Technik, auch die Fahrer müssen topfit sein. Sie nehmen deshalb alle regelmäßig am Fahrsicherheits-Training teil. Geübt wird zum Beispiel: Bremsen auf nasser Fahrbahn und aus hoher Geschwindigkeit; und zwar solange, bis der Fahrer genau weiß, wie die Busse in Extremsituationen reagieren. Auf nasser Fahrbahn ändert sich das Fahrverhalten eines Busses. Daher wird auch das Slalomfahren auf einer unter Wasser stehenden Straße geübt - und Fingerspitzengefühl ist auch beim Anfahren am Berg nötig. Alle Fahrer haben bisher erfolgreich an diesen Schulungen teilgenommen und erhielten eine entsprechende Urkunde.
Abfahrtsorte, Zustiegmöglichkeiten, Taxi-Service
Haustürservice
Sie wohnen innerhalb unseres Taxi-Einzugsbereiches? Dann bringt Sie das Taxi kostenlos zum Bus.
Das Taxi-Einzugsgebiet umfasst das gesamte Gebiet Bremen und westlich sowie südlich von Bremen: Ostfriesland, Emsland bis hinunter an die Grenze zu Nordrhein-Westfalen (bis einschließlich Ibbenbüren, Rheine etc.).
Der TAXI-Gutschein ist bei vielen Reisen bereits in den Reisepreis eingerechnet. Wir bitten Sie deshalb zu beachten, dass der Haustürabholung auch mit Sammeltaxen, Großraumtaxen, Kleinbussen oder durch eigene Fahrzeuge durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich nicht um individuelle Taxifahrten. Es kann also durchaus vorkommen, dass mehrere Gäste in einem Fahrzeug befördert werden. Auch kann aus logistischen und Kostengründen nicht immer der direkte Weg gefahren werden.
Wir bitten um Verständnis. Sie werden mit dem Transferfahrzeug zum Hauptbus gebracht, wo der Hauptbus genau wartet, wird i.d.R. erst kurz vor
Reisebeginn festgelegt, Sie müssen sich aber im Grunde um nichts weiter kümmern, der Transfer zum Bus und bei Rückkunft der Transfer wieder nach Hause ist für Sie voll durch organisiert.
Die Abholzeit von zu Hause erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
Sie wohnen außerhalb unseres Einzugsgebietes?
Dann informieren wir Sie gerne über einen Zustieg in Ihrer Nähe und anfallende Zusatzkosten.
Wie bestelle ich mein Taxi?
Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie Taxi-Gutscheine für Hin- und Rückfahrt sowie die Telefonnummer des für Sie zuständigen Taxi Unternehmens*. Hier rufen Sie bitte mind. 3 Werktage (in der Zeit von 08.00 -18.00 Uhr) vor Abfahrt an und erfragen die geplante Abholzeit. Nach Ende der Reise bestellt Ihnen unser Busfahrer das Taxi zur geplanten Ausstiegsstelle
* Die Einteilung wird nach Postleitzahlen vorgenommen.
Ihr Wohnort ist nicht in der Liste der Zustiege für den Haustürservice
Sollte ihr Wohnort in der Liste der „Zustiege“ nicht aufgeführt sein, jedoch ein anderer Ort in ihrer Region bzw. in der Nähe, ist normalerweise auch eine Abholung ab ihrem Ort möglich.
Wählen Sie bei Buchung einfach den nächsten Ort aus und wir prüfen anhand Ihrer
Rechnungsadresse, ob ein Transfer von zu Hause möglich ist – eine Festbuchung erfolgt dann erst, nachdem dies geklärt bzw. möglich ist.
Sparreisen
Für preisbewußte Gäste werden sogenannte Sparreisen angeboten: Schlanke Fahrpläne ohne Haustürabholung, Fahrten im Royal-Class-Fernreisebus, Termine außerhalb der Saison und Reisen ohne festen Hotelnamen (Glückshotels) ermöglichen die günstigen Preise für diese Reisen.
Folgende Zustiege werden für die Sparreisen angeboten:
Bad Zwischenahn (ZOB), Bremen (CinemaxX), Delmenhorst (Deichhorst-Center), Heidmühle (Bahnhof), Jever (Bahnhof), Leer (Bahnhof), Oldenburg (Weser-Ems-Halle), Papenburg (Autohaus Knauer & Liebau, Kirchstraße), Rastede (Bahnhof), Remels (ARAL-Autohof Jübberde), Sand (Bahnhof), Varel (Bürgermeister-Heidenreich-Str., RaiBA/EWE), Westerstede (ZOB), Wilhelmshaven (Bismarckstr. / Haltestellen Rathaus und Combi), Wittmund (Marktplatz und -Updorf (Betriebshof))
Für einige Reisen (Richtung England und Normandie) gibt es weitere Zustiegsmöglichkeiten in: Dörpen (Kreuzung B70, Tankstelle), Lingen (Rheiner Straße, Mc Donalds), Meppen (Bahnhof)
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Generell: für Kinder einschl. 2 Jahren wird kein Reisepreis erhoben mit Sitzplatzanspruch. Kinder von 3 bis 12 Jahre: 25% bei zwei Vollzahlern. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 14 Tage vor Reisebeginn.
Sie können auch per Kreditkarte zahlen (bitte bei Buchung angeben).
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung:
3% ab 8 vollzahlenden Personen
5% ab 15 vollzahlenden Personen
7% ab 25 vollzahlenden Personen
Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
Janssen Reisen ist einer unserer TOP-Reisepartner aus Norddeutschland. Das Angebot umfasst ein sehr umfangreiches Sortiment aller Arten von Busreisen und z.T. auch Flugreisen, die sehr gut auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind Ob sehr exklusive Rundreisen im moderern Bistro-Luxusliner oder eine Schnupper-Kurz- und Sparreise für den kleinen Geldbeutel, unser Partner aus Wittmund hat für jeden Busreise-Begeisterten ein passendes Angebot, legt dabei aber immer höchsten Wert auf eine optimale Kundenbetreuung und optimalen Service. Kurz: mit Janssen-Reisen arbeiten wir seit vielen Jahren gerne zusammen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende auf dem Postweg durch E-Mail, Fax oder die Reisebestätigung, dieauch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisen-de innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.
1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
2. Vermittelte Leistungen - weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z. B. am Urlaubsziel aus-gewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 8. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. zurücktreten kann.
4.4. Vertragsabschlüsse drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) ver-langen.
5. Leistungen und Pflichten
5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung - siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.
5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu in-formieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6.).
5.6. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. geregelt.
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z. B. durch E-Mail, Fax, oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisen-den bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus§ 651g BGB.
7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstatten-den Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
8. Vertragsübertragung - Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist,in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehr-kosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn - Nichtantritt der Reise
9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen
Bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 % vom Gesamtpreis
Vom 44. - 22. Tag vor Reisebeginn 30 % vom Gesamtpreis
Vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 50 % vom Gesamtpreis
Vom 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 75 % vom Gesamtpreis
Ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80 % vom Gesamtpreis
9.4. Unsere Entschädigungspauschalen bei Flug- und Schiffsreisen
Bis 50 Tage vor Reisebeginn 25 % vom Gesamtpreis
Vom 49. - 30. Tag vor Reisebeginn 30 % vom Gesamtpreis
Vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 50 % vom Gesamtpreis
Vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 75 % vom Gesamtpreis
Ab dem 14. Tag 80 % vom Gesamtpreis
Bei Nichtantritt am Abreisetag 90 % vom Gesamtpreis
9.5. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind un-vermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reise-preis unter Abzug des Werts der von dem Reiseveranstalter er-sparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes ab-gebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt(z. B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reise-preis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B.Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.
13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu erklären.
13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.
14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach§ 651n BGB verlangen.
15.2. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontakt-stelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat dar-auf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisen-den gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie so-fort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
15.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen.
15.5. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich be-einträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
15.6. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
15.7. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach§ 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
17. Verjährung - Geltendmachung
17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
17.2. Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäden - nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
18. Gerichtsstand
18.1 Der Reisende kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen.
18.2 Für Klagen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
19. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
19.1. Unser Unternehmen Janssen Reisen Wittmund GmbH & Co. KG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
19.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.
20. Veranstalter
Wenn kein anderer Veranstalter ausgewiesen ist:
Janssen Reisen Wittmund GmbH & Co. KG
Vertr. d.d. Verw. Ges. Janssen Reisen Wittmund
Geschäftsführer: Andreas Janssen, Thomas Janssen
Alter Postweg
2926409 Wittmund
Handels-Register: AG Aurich HRA-NR 2219
Telefon: 04462 8880
Telefax: 04462 88825
E-Mail: info@janssen-reisen.de
Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige: siehe Reiseveranstalter
Kundengeldabsicherer:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
www.ruv.de
Stand: November 2019