Kurzportrait
Unser Spezialist für Urlaubsreisen aus Duisburg, bietet zur Sommersaison jede Woche günstige Busreisen an die Costa Brava und die italienische Adria an. Zur Auswahl stehen eine sehr große Anzahl an 2- bis 5-Sterne-Hotels und Appartments in den beliebten Urlaubsorten Spaniens und Italiens: Lloret de Mar, Santa Susanna, Calella, Rimini, Lido di Jesolo etc.. Die Reiseangebote sollen nicht nur ein junges "partyhungriges" Publikum ansprechen, sondern ebenso ältere Reisegäste und insbesondere auch Familien mit Kindern. Dementsprechend gemischt ist das Publikum in den Reisebussen.
In Kooperation vor allem mit dem Busunternehmen Urban-Reisen aus Gladbeck fahren Busse im Pendelverkehr in den Sommermonaten jede Woche ab vielen deutschen Städten nach Spanien und Italien mit einer Durchführungsgarantie.
Ost-West-Reisen wurde ursprünglich gegründet als ein Reiseveranstalter, der sich vorwiegend an ein russisch sprechendes Publikum wendet. Dies ändert sich mittlerweile, da sich immer mehr deutsche Reisegäste für die vielen und preisgünstigen Angebote von Ost-West interessieren.
Busunternehmen, Buskomfort und Sicherheit
Ost-West-Reisen verfügt über keine eigenen Busse. Es werden Busse vor allem des etablierten deutschen Busunternehmens Urban Reisen eingesetzt, zu Hauptzeiten fahren zudem auch Busse des deutschen Busunternehmes Hebbel-Reisen aus Leverkusen oder es erfolgt eine Kooperation mit dem deutschen Reiseveranstalter Tusculum-Reisen aus Jülich, der wiederrum selbst mit verschiedenen etablierten Busunternehmen zusammen arbeitet.
URBAN-REISEN
Die Firma URBAN-Reisen hat drei große Betriebshöfe in Gladbeck, Bottrop und Duisburg, die über alle modernsten Einrichtungen verfügen, die zur Pflege und Instandhaltung eines Fuhrparks nötig sind, der über 110 Fahrzeuge zählt.
Die modernen Fernreisebusse der neuesten Generation haben nicht nur eine hochwertige Ausstattung, sondern sind auch sehr umweltbewusst. Durch regelmäßigen Neuerwerb von Fahrzeugen, können sich die Reisegäste immer an einer erstklassigen Ausstattung erfreuen. Die Fahrzeuge werden regelmäßig in der betriebseigenen Werkstatt, sowie in der Werkstatt des Busherstellers gewartet. Der Firmeninhaber, Franz Urban ist sehr darauf bedacht, dass selbst kleinste Mängel sofort und professionell behoben werden.
Die eingesetzten Busse verfügen über 44, 46, 54, 70, 76, 78, 80 und 82 Sitzplätze.
Durch den großen Fuhrpark ist URBAN-Reisen immer flexibel, so dass auch kurzfristig gebuchte Reisegäste befördert werden können.
Nicht nur die Ausstattung und Qualität der Busse sind für eine gelungene Fahrt ausschlaggebend, sondern auch das Fahrpersonal. Die Busfahrer – zum Teil „Kilometer-Millionäre“, ein Team erfahrener Profis, werden regelmäßig geschult und nehmen an Sicherheitstrainings teil.
HEBBEL-REISEN
Der Fuhrpark von Hebbel-Reisen umfasst modernste Omnibusse, die im Reise- und Linienverkehr eingesetzt und durch die Betriebs-Werkstatt regelmäßig gewartet werden.
Mit den Reisebussen befördert Hebbel-Reisen gleichzeitig problemlos 1.000 Reisegäste und mehr. In der Regel werden die Reisebusse nach 4 Kalenderjahren ersetzt. Somit sind die Fahrzeuge technisch immer auf dem neuesten Stand und im Durchschnitt 2 Jahre alt.
Die 78er Komfort Reisebusse sind mit folgenden Komponenten ausgestattet:
Fernreiseschlafsessel mit 76cm Sitzabstand inkl. Fußrasten und Klapptischen
Sicherheitsgurte an jedem Sitzplatz
Klimaanlage mit Einzelplatzbelüftung
Bord-WC/Waschraum
5 Flachbildschirme im Fahrgastraum
HiFi-Anlage (Radio, CD, MP3, DVD, Mikrofon)
zwei Tische im Unterdeck
Leselampen an jedem Sitzplatz
Bordküche mit Kaffeemaschine
Kühlschrank (ca. 80 Liter)
Bordtelefon
Navigationssystem
Anhänger (zubuchbar)
Die 30er / 44er / 52er Komfort Reisebusse sind mit folgenden Komponenten ausgestattet:
Fernreiseschlafsessel mit 74cm Sitzabstand inkl. Fußrasten und Klapptischen
Sicherheitsgurte an jedem Sitzplatz
Klimaanlage mit Einzelplatzbelüftung
Bord-WC/Waschraum
2 Flachbildschirme im Fahrgastraum
HiFi-Anlage (Radio, CD, MP3, DVD, Mikrofon)
Leselampen an jedem Sitzplatz
Bordküche mit Kaffeemaschine
Kühlschrank (ca. 70 Liter)
Bordtelefon
Navigationssystem
Anhänger oder Kofferträger (zubuchbar)
Wie funktioniert der Zustieg in den angegebenen Abfahrtsorten
Um möglichst vielen Reisegästen in Deutschland Ihren Reisewunsch mit einer bequemen, sicheren und umweltfreundlichen Busfahrt in die Urlaubsregionen Spaniens und Italiens zu ermöglichen, werden von einigen angebotenen Abfahrtsorten Transfere mit Kleinbussen oder auch mit der Bahn organisiert. Im Falle eines Transfers mit der Bahn erhalten die Reisegäste ein sog. RIT-Ticket, bzw. einen Ticketcode zum Selbstausdrucken der Fahrscheine an einem Bahnhofs-Ticketautomaten. Dieses Ticket (ohne Sitzplatzreservierung) berechtigt zu einer Fahrt vom Wohnort zum Buszustiegsort und zurück, auch mit einem ICE. Es ist bereits im angegebenen Reisepreis enthalten (inkludiert).
Die konkreten Fahrtrouten mit dem Bus und der Einsatz von Transfers werden erst ca. 2 Wochen vor Reisebeginn festgelegt, daher kann es bis 2 Wochen vor Reisebeginn auch immer zu Änderungen kommen in Bezug auf den Zustieg entweder direkt in den Hauptbus oder einen Transfer per Kleinbus oder Bahn. Ein einmal bestätigter Abfahrtsort wird aber nicht abgesagt oder nachträglich gestrichen.
Reiseunterlagen, Reiseinformationen
Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Restzahlung beim per E-Mail Reiseveranstalter versandt. Die genaue Abfahrtszeit mit exakter Angabe des Zustiegs und der Busnummer können sie zwei Tage vor Reisebeginn auf der Internetseite des Reiseveranstalters abfragen.
Im Bus bzw. vor Ort erhalten die Reisegäste Reise- und Urlaubsinformationen. Bei früheren Reisen waren diese Informationen häufig nur in russischer Sprache ausgestellt, aufgrund des mittlerweile größeren Anteils an deutschsprachigen Reisegästen, werden diese Informationen künftig auch in deutscher Sprache ausgehändigt.
Reiseleitung
In den Urlaubsorten steht den Reisegästen eine Reiseleitung zur Verfügung, die zu bestimmten Zeiten im jeweiligen Hotel anzutreffen ist bzw. die vor Ort kontaktierbar ist und zu einem vereinbarten Termin zum Hotel kommt.
In der Vergangenheit war es so, dass manche Reiseleiter nur russisch gesprochen haben, in der aktuellen Reisesaison sprechen laut Ost-West-Reisen alle Reiseleiter auch deutsch.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 30 Tage vor Reisebeginn.
Sie können auch per Kreditkarte zahlen (die Kreditkarten-Informationen tragen Sie bitte auf folgender Website ein: http://www.ost-west-reisen.eu/index.php?link=program/saferpay).
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
buswelt.de arbeitet seit der Urlaubssaison 2015 mit Ost-West-Reisen zusammen. Die Angebote von Ost-West stoßen aufgrund einer sehr großen Anzahl an wählbaren Hotels und Appartments in den Urlaubsregionen der Costa Brava und der italienischen Adria und günstigen Preisen sowie guten Kinderermäßigungen auf eine große Resonanz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Abschluss des Reisevertrages
1. Die Reisebeschreibung im Katalog oder Internet (im Folgenden „Ausschreibung“; vgl. Ziffer XIV) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum). Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. An sein Angebot ist der Kunde bis zur Annahme in Form des nachfolgenden Absatzes 2 durch die Ost-West Reisen GmbH (im Folgenden „Ost-West Reisen“), jedoch maximal 7 Tage ab Anmeldung gebunden.
2. Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch Ost-West Reisen zustande. Eine durch ein Computerreservierungssystem im Reisebüro erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht.
3. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.
II. Sonderfall Vermittlung
1. Vermittelt Ost-West Reisen ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen, Versicherungen etc. im Zusammenhang mit der Reise, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden.
2. Bei Vermittlung haftet Ost-West Reisen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.
III. Datenschutz /Ausführendes Luftfahrtunternehmen
1. Ost-West Reisen erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Reisebedingungen.
2. Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
IV. Vertragliche Leistungen
1. Die von Ost-West Reisen geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung(vgl. Ziffer IAbs. 2), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrunde liegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Ost-West Reisen, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
2. Unternehmungen, die in den maßgeblichen Vertragsdokumenten als „Gelegenheit“, „Möglichkeit“ oder „Extratour“ bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
3. Soweit Ost-West Reisen gemäß den maßgeblichen Vertragsdokumenten die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Ost-West Reisen.
4. Im Falle einer logistischen Unumgänglichkeit behält der Veranstalter es sich vor einen Teil der Reisestrecke per Zug, Transferbus zu organisieren.
5. Die exakte Abfahrtszeit wird vom Veranstalter zwei Tage vor Abreise bekanntgegeben.
V. Sicherungsschein /Anzahlung /Zahlung
1. Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten. Er findet sich auf der Rückseite des ersten Blattes der Reisebestätigung.
2. Mit Zugang von Reisebestätigung und Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 %, höchstens jedoch ein Betrag von 1500€ pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis wird am 30. Tag vor Reiseantritt (also nach Ablauf der Frist in Ziffer VIII Abs. 1) bzw. bei späterer Buchung bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig.
3. Zeitgleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe auszugleichen.
4. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Ost-West Reisen.
5. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
VI. Preisänderung nach Vertragsschluss
1. Ost-West Reisen ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristenabgaben; Hafen- oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)
c) oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Bei Verträgen, die ab dem 1.7.2018 geschlossen werden, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises nach dem folgenden Absatz 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in Absatz 1 aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Ost-West Reisen führt. Soweit für Ost-West Reisen dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
2. Der Reisepreis wird maximal um den Betrag verändert, der sich bei Addition der Änderungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Änderungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Auf Anforderung ist Ost-West Reisen verpflichtet, dem Kunden entsprechende Nachweise zu übermitteln.
3. Ost-West Reisen muss dem Kunden eine begehrte Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen. Bei Verträgen, die vor dem 1.7.2018 geschlossen wurden, muss zusätzlich ein Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise liegen.
4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er bei vor dem 1.7.2018 geschlossenen Verträgen sein Recht gemäß § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber Ost-West Reisen oder dem vermittelnden Reisebüro erklärt werden.
VII. Rücktritt des Kunden /Umbuchung /Zusatzkosten
1. Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Storno) hat Ost-West Reisen bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung(§ 651 i Abs. 2 BGB bzw. – ab 1.7.2018 – § 651 h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung. Die einmal getroffene Wahl kann Ost-West Reisen nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Wählt Ost-West Reisen die pauschalierte Entschädigung, so gilt für die Abrechnung Folgendes:
A. Busreisen, Bahnreisen und nur Hotel
• bis inkl. 31. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
• ab 30. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
• ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
• ab 7. bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises
• bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
B. Flugreisen
• bis 7. vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises (mind.250€ p.P)
• ab 6. bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
• bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
Die Berechnung des Entschädigungsbetrags erfolgt dabei entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und prozentual aus dem Gesamtreisepreis des betroffenen Kunden. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Entschädigungsanspruch als die geforderte Pauschale entstanden ist. Bei ab 1.7.2018 geschlossenen Verträgen ist der Reiseveranstalter auf Verlangen des Reisenden unabhängig von der gewählten Abrechnungsart verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Bei Auftreten unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe kann der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß des dann geltenden § 651 h Abs. 3 BGB neuer Fassung auch ganz entfallen.
2. Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich bei Bus- und Bahnreisen lediglich der Abreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich lediglich 25€ pro Person in Rechnung gestellt.
3. Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Ost-West Reisen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticketänderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann Ost-West Reisen verlangen, dass der Kunde diese ersetzt.
4. Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktritt-Versicherung, vgl. Ziffer V Abs.
5. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.
VIII. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
1. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Ost-West Reisen bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
2. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von Ost-West Reisen ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern Ost-West Reisen in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereitzustellen.
3. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge.
IX. Kündigung wegen besonderer Umstände
1. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Ost-West Reisen bei vor dem 1.7.2018 geschlossenen Reiseverträgen den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den bis einschließlich 30.6.2018 geltenden gesetzlichen Vorschriften.
2. Ost-West Reisen kann aus ansonsten gegebenem wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann.
3. Zum Kündigungsausspruch durch Ost-West Reisen gilt Ziffer XII Abs. 2.
X. Haftung von Ost-West Reisen
1. Die vertragliche Haftung von Ost-West Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist für vor dem 1.7.2018 geschlossene Verträge auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder b) Ost-West Reisen für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei danach geschlossenen Verträgen ist die vertragliche Haftung von Ost-West Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von Ost-West Reisen herbeigeführt wurde.
2. Die Haftung von Ost-West Reisen auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis 3000€ haftet Ost-West Reisen insoweit unbeschränkt.
3. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (nach deutschem Recht gemäß § 651 h Abs. 2 BGB bzw. – ab 1.7.2018 –§ 651p BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.
4. Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber Ost-West Reisen ergeben, bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 und 2 unberührt. XI. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Ost-West Reisen kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leistet Ost-West Reisen nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Ost-West Reisen Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt.
4. Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Ost-West Reisen verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
XII. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
1. Reiseleitungen und/oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Ost-West Reisen anzuerkennen oder entgegenzunehmen.
2. Die Kündigung des Reisevertrages durch Ost-West Reisen (vgl. insbesondere Ziffer IX) kann auch durch die Reiseleitung und/oder örtliche Vertretung ausgesprochen werden; diese sind insoweit von Ost-West Reisen bevollmächtigt.
XIII. Anspruchstellung /Ausschlussfrist /Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651 c bis 651 f BGB muss der Kunde bei vor dem 1.7.2018 geschlossenen Verträgen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Ost-West Reisen gegenüber geltend machen (siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen). Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
2. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
XIV. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Ost-West Reisen veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
Ost-West Reisen GmbH
Köhnenstr. 1, 47057 Duisburg
Telefon 0049 203 / 29888-0
Telefax 0049 0203 / 29888-63
E-Mail: reise@ost-prospekt.de
Handelsregister Duisburg HRB 19897
St.Nr: 109-5928-1364
USt.-ID: DE252620367
IBAN: DE25350800700242577400
BIC: DRESDEFF 350
Geschäftsführer: Vadym Coldshmidt
Außergerichtliche Streitbeilegung Ost-West Reisen ist derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, und behält sich die Entscheidung über eine freiwillige Teilnahme an einem solchen Verfahren im Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jedoch trotzdem der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung anzugeben: http://ec.europa.eu/odr. Abdruck und digitale Übernahme der Inhalte – auch auszugsweise –, insbesondere von Fotos und Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Ost-West Reisen GmbH, da hierbei ggf. auch fremde Rechte verletzt werden könnten.