Kurzportrait
Unser Spezialist für Kroatienreisen. Wer seinen Sommerurlaub an der kroatischen Küste, auf der Halbinsel Istrien, an der Kvarna Bucht und seinen vielen schönen Inseln und der Dalmatinischen Küste verbringen möchte, dazu eine Busanreise sucht, wird bei der riesigen Auswahl an Hotels, Appartments, Campinganlagen und Ferienhäusern mit Sicherheit fündig.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Die Busse fahren seit 1995 jeden Freitag von Ende April bis Anfang Oktober nach Kroatien.
Die Fahrten erfolgen bewußt über Nacht. Somit erfolgt die Reise weitgehend staufrei, und Sie erreichen zügig Ihren Urlaubsort. Außerdem können Sie so Ihren Urlaub länger genießen, weil Sie den überwiegenden Teil des Ankunfts- und Abreisetages zur freien Verfügung haben.
Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten für die Busfahrer werden strikt eingehalten. Außerdem sind unsere Busse grundsätzlich mit zwei Fahrern besetzt.
Es fahren u.a. Busse von Vetter Touristik, Frey Reisen, Reiseplus, Mili-Reisen, Borst Busreisen, Stanglmeier Touristik und Salza Tours, die mit Riva Tours Schildern versehen sind. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass auch Busse anderer Unternehmen eingesetzt werden.
Rauchen ist im Bus nicht erlaubt, es werden jedoch ausreichend Pausen gemacht.
Zustiegsmöglichkeiten:
Es können die Zustiege gebucht werden, die in ihrer Reise aufgelistet sind. Normalerweise werden nicht alle Zustiege mit dem Hauptbus angefahren, entweder, weil nicht alle Zustiege für Ihre Reise gebucht wurden oder weil ohnehin Zubringerfahrzeuge von Ihrem gebuchten Zustieg für den Transfer zum Hauptbus eingesetzt werden (bei Rückkunft natürlich auch wieder zurück
zum gebuchten Zustieg).
Fahrtouten
Folgende Fahrtrouten sind vorgesehen:
Von Halle über Leipzig, Hermsdorfer Kreuz, Nürnberg und München nach Istrien bzw. nach Umstieg in Nürnberg oder München in die Kvarner Bucht und nach Dalmatien.
Von Dresden über Siebenlehn, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Nürnberg und München nach Istrien bzw. nach Umstieg in Nürnberg oder München in die Kvarner Bucht und nach Dalmatien.
Von Darmstadt über Offenbach, Frankfurt, Hockenheim, Karlsruhe, Pforzheim, Stuttgart, Ulm, Augsburg und München nach Istrien, mit Umstieg in München in die Kvarner Bucht und nach Dalmatien.
Von Eisenach über Gotha und Erfurt mit Umstieg am Hermsdorfer Kreuz oder in Nürnberg nach Istrien, in die Kvarner Bucht und Dalmatien.
Von Würzburg über Nürnberg, Ingolstadt, München, Samerberg und Salzburg nach Istrien, in die Kvarner Bucht und nach Dalmatien.
Von Regensburg, Straubing, Landshut und München nach Istrien, mit Umstieg in München in die Kvarner Bucht und nach Dalmatien.
Es ist vorgesehen, einen großen Teil der Strecken möglichst direkt zu fahren bzw. eventuelle Umstiege auf einen Umstieg in Deutschland zu begrenzen. In Einzelfällen ist ein weiterer Umstieg in Kroatien erforderlich - z.B. von Porec nach Rovinj oder Rabac. Der Dalmatien-Bus fährt direkt nach Zadar; von hier aus werden Transfers zu den anderen Urlaubsorten durchgeführt. Bei diesen Umstiegen kann es gelegentlich zu Wartezeiten kommen.
Es besteht die Möglichkeit, dass auf Anfangsstrecken Transfer- oder Kleinbusse eingesetzt werden, die nicht über WC verfügen. Das gleiche gilt für Endstrecken im Urlaubsgebiet, z.B. von Porec nach Rabac, Rovinj oder Pula, auf der Insel Krk oder in Dalmatien ab Zadar.
Für eventuelle Umstiege während der Rückreise gilt im Grunde das gleiche wie für die Hinreise. Um Ihnen eine möglichst zügige Heimreise zu gewähren, ist es möglich, dass Umstiege nicht in Kroatien, München oder Nürnberg erfolgen, sondern z.B. in Österreich.
Hotels, Appartements, Ferienanlagen & Mobilheime
Ihr Hotelzimmer oder Appartement steht in der Regel am Ankunftstag ab 14:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag meist bis 10:00 Uhr geräumt werden. In einigen Hotels und Ferienanlagen kann es – vor allem in der Hochsaison – vorkommen, dass Ihre Unterkunft erst ab 16:00 oder 17:00 Uhr zur Verfügung steht, am Abreisetag aber schon um 09:00 Uhr geräumt werden muss. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis, aber an manchen Terminen ist die Zahl der An- und Abreisen so groß, dass diese Zeit benötigt wird, um Ihre Unterkunft so sauber und ordentlich herzurichten wie Sie es erwarten.
Was bedeutet Zimmer zur Meerseite?
Zimmer zur Meerseite bedeutet bei Zimmerbeschreibungen im Gegensatz zu Meerblick, dass diese Zimmer in der Regel auf der dem Meer zugewandten Seite des Hotels liegen. In einigen Hotels können solche Zimmer auch über seitlichen Meerblick verfügen. Da der Naturschutz in Kroatien einen hohen Stellenwert besitzt und auch in der Verfassung verankert ist, kommt es vor, dass der Meerblick durch Bäume eingeschränkt oder versperrt ist.
Vor Ort zu zahlen
Während die Benutzung von Swimmingpools, Hallenbädern und Fitnessräumen in der Regel im Reisepreis eingeschlossen ist, sind die meisten anderen Dienstleistungen gebührenpflichtig und vor Ort zu zahlen. Dies gilt vor allem für Saunabenutzung, Massagen, Wellness-Angebote, Beauty-Behandlungen, Safe, Telefon und Internet – auch wenn nicht ausdrücklich in der Beschreibung darauf hingewiesen wird.
Was bedeutet All Inclusive?
Üblicherweise stehen die „All Inclusive“-Leistungen im Hotel und manchmal auch am Swimmingpool zur Verfügung, jedoch nicht am Strand. Auch die Getränkeauswahl ist bei „All Inclusive“ eingeschränkt, so gibt es meist nur je eine Sorte offenen Rot- und Weißwein, Bier vom Fass, sowie ausschließlich einheimische Spirituosen (z. B. keinen Whisky). Flaschenweine und Flaschenbier sind separat zu zahlen. Sportangebote stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung, so werden z. B. die zur Verfügung stehenden Tennisplätze am Abend des Vortages oder am Morgen des gleichen Tages eingeteilt. Auch kann es vorkommen, dass nicht immer ausreichend Sonnenschirme und Liegestühle am Swimmingpool für alle Gäste zur Verfügung stehen – ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. In den „All Inclusive“ Hotels müssen die Gäste meist Kunststoffarmbänder tragen, die während des gesamten Aufenthaltes nicht abgenommen werden können bzw. beim Abnehmen zerstört werden. Für den Ersatz eines durch Abnehmen zerstörten Armbandes kann vom Hotel eine Gebühr verlangt werden. Die „All Inclusive“-Leistungen beginnen mit Erhalt des Zimmerschlüssels am Ankunftstag (meist um 14:00 Uhr) und enden mit dem Auschecken am Abreisetag (meist zwischen 09:00 und 10:00 Uhr).
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 21 Tage vor Reisebeginn.
Sie können auch per Kreditkarte zahlen (bitte bei Buchung angeben).
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
riva-tours ist der absolute Spezialist für Kroatienreisen jeglicher Coulour: ob ein Hotelaufenthalt in einem 3- oder 4-Sterne Hotel in einem der wunderschönen Resorts bei Porec oder Rabac, zwei Wochen in einem Mobilheim oder Appartment mit Selbstverpflegung, Campingurlaub oder eine Kreuzfahrt in einer Motoryacht durch die Kvarna Bucht, bei unserem langjährigen Partner aus München finden Sie jegliche Art von Reise in das sonnenverwöhnte Land an der Adria. Durch die professionelle Planung und Durchführung der Reisen sind unsere Kunden bei riva-tours in sicheren Händen. Und sowohl für preisgünstige Urlauber als auch für Kunden, die eine exklusive Ferienanlage suchen, finden sich ausreichend Angebote.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Kunden und Reisende,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und I. D. Riva Tours GmbH, nachfolgend abgekürzt I.D. Riva Tours, bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von I.D. Riva Tours und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von I.D. Riva Tours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von I.D. Riva Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von I.D. Riva Tours zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von I.D. Riva Tours herausgegeben werden, sind für I.D. Riva Tours und die Leistungspflicht von I.D. Riva Tours nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von I.D. Riva Tours gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von I.D. Riva Tours vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von I.D. Riva Tours vor, an das I.D. Riva Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit I.D. Riva Tours bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist I.D. Riva Tours die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
e) Die von I.D. Riva Tours gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde I.D. Riva Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch I.D. Riva Tours zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird I.D. Riva Tours dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechen-den Anwendung von I.D. Riva Tours erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von I.D. Riva Tours im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde I.D. Riva Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. I.D. Riva Tours ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von I.D. Riva Tours beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. I.D. Riva Tours wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. I.D. Riva Tours weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. I.D. Riva Tours und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, bei Reisen mit eingeschlossener Charter von Schiffen 25% zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl I.D. Riva Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist I.D. Riva Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. Diese Rechte stehen I.D. Riva Tours nicht zu, wenn der Kunde den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von I.D. Riva Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind I.D. Riva Tours vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. I.D. Riva Tours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von I.D. Riva Tours gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von I.D. Riva Tours gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte I.D. Riva Tours für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber I.D. Riva Tours unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert I.D. Riva Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann I.D. Riva Tours eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von I.D. Riva Tours zu vertreten ist. I.D. Riva Tours kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von I.D. Riva Tours unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. I.D. Riva Tours hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) Hotels, Ferienanlagen, Mobilheime, Flug-, Bus- und Bahnreisen, Kreuzfahrten sowie Leistungen, die nicht unter b) oder c) fallen:
bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35%
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50%
ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 60%
ab 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70%
bei Rücktritt am Reisetag 80%
b) Ferienhäuser & Ferienwohnungen
bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20%
ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 30%
ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50%
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 60%
ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70%
bei Rücktritt am Reisetag 80%
c) Charter von Schiffen
bis 90. Tag vor Reiseantritt: 20%
ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 30%
ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40%
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50%
ab 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60%
ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 75%
bei Rücktritt am Reisetag 90%
4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, I.D. Riva Tours nachzuweisen, dass I.D. Riva Tours überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von I.D. Riva Tours geforderte Entschädigungspauschale.
4.5. I.D. Riva Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit I.D. Riva Tours nachweist, dass I.D. Riva Tours wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist I.D. Riva Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Ist I.D. Riva Tours infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von I.D. Riva Tours durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie I.D. Riva Tours 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. Umbuchungen
5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil I.D. Riva Tours keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann I.D. Riva Tours ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 4 25 € pro betroffenen Reisenden, bei Charter von Schiffen 5% des Charterpreises.
5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung I.D. Riva Tours bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. I.D. Riva Tours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. I.D. Riva Tours kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von I.D. Riva Tours beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) I.D. Riva Tours hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) I.D. Riva Tours ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von I.D. Riva Tours später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. I.D. Riva Tours kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von I.D. Riva Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von I.D. Riva Tours beruht.
8.2. Kündigt I.D. Riva Tours, so behält I.D. Riva Tours den Anspruch auf den Reisepreis; I.D. Riva Tours muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die I.D. Riva Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat I.D. Riva Tours oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von I.D. Riva Tours mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit I.D. Riva Tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an I.D. Riva Tours unter der mitgeteilten Kontaktstelle von I.D. Riva Tours zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von I.D. Riva Tours bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von I.D. Riva Tours ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er I.D. Riva Tours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von I.D. Riva Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und I.D. Riva Tours können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich I.D. Riva Tours, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von I.D. Riva Tours für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. I.D. Riva Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von I.D. Riva Tours sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
10.3. I.D. Riva Tours haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von I.D. Riva Tours ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber I.D. Riva Tours geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Ihre in § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
12.1. I.D. Riva Tours informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist I.D. Riva Tours verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald I.D. Riva Tours weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird I.D. Riva Tours den Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird I.D. Riva Tours den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von I.D. Riva Tours oder direkt über https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von I.D. Riva Tours einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. I.D. Riva Tours wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn I.D. Riva Tours nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. I.D. Riva Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde I.D. Riva Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass I.D. Riva Tours eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
14.1. I.D. Riva Tours weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass I.D. Riva Tours nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für I.D. Riva Tours verpflichtend würde, informiert I.D. Riva Tours die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. I.D. Riva Tours weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und I.D. Riva Tours die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können I.D. Riva Tours ausschließlich am Sitz von I.D. Riva Tours verklagen.
14.3. Für Klagen von I.D. Riva Tours gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von I.D. Riva Tours vereinbart.
15. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Ausschreibung kann nur die zum Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Fehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Verträge auf der Basis von als unrichtig erkannten Angaben nicht abschließen.
Reiseveranstalter ist:
I.D. Riva Tours GmbH
Neuhauser Straße 27, D-80331 München
Telefon: +49 (0) 89 23 11 00-0
Telefax: +49 (0) 89 23 11 00-22
E-Mail: info@idriva.de
Geschäftsführer: Konstantin Gaitanides, Selimir Ognjenović
Eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 107372
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