Kurzportrait
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Reisebusse
Der Fuhrpark umfasst über 40 Reisebusse. Für die langen Touren (Rundreisen, Städtereisen) Fernreisebusse, VIP-Fernreisebusse und Doppelstockbusse. Für Transferfahrten werden Kleinbusse oder Bullis eingesetzt.
Einzelne Reisen werden auch in Kooperation mit Partnerunternehmen durchgeführt.
Hier eine Auswahl der Busse:
Die neuesten Top-Busse: SETRA ComfortClass S 517 HD trifft auf SETRA TopClass S 517 HDH
Das neue Reiseerlebnis mit hochwertiger Ausstattung, exklusivem Design und einer hervorragenden und gut durchdachten Sicherheitsausstattung prägt das Gesamtbild der neuen Setra Kollektion.
Setra Top Class (Bus 5), GT BO 7005 (Busplätze: 53 Gastplätze, 2 Reiseleiterplätze)
Ausstattung:
Klimaanlage
Absenken/Anheben der Karosserie
GPS-Navigation mit Übertragung im Fahrgastraum
DVD-Player
Radioanlage mit CD und Bluetooth
220 V-Anschluss
Schlafsesselbestuhlung
Klappbare Tische mit Becherhalter vor jedem Sitzplatz
Leselampen
Kühlschrank (2)
Serviceruf an jedem Sitzplatz
Sonnenrollos bzw. Gardinen
Wärmedämmende Verglasung
WC/Waschraum (jederzeit nutzbar)
Bordküche mit Filterkaffeemaschine/Wurstkocher
Sicherheitsgurte an jedem Sitzplatz
Feuerlöscher
Spurhalteassistent (SHA)
Antiblockiersystem (ABS)
Abstandsregeltempomat (ART)
Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR)
Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
Abgasnorm: umweltfreundlichste Euro 6-Plakette (höchste Stufe)
Neoplan Cityliner (Bus 7), GT BO 7077, Busplätze: 50 Gastplätze, 1 Reiseleiterplatz
Ausstattung:
Klimaanlage
Absenken/Anheben der Karosserie
GPS-Navigation mit Übertragung im Fahrgastraum
DVD-Player
Radioanlage mit CD und Bluetooth
220 V-Anschluss
Schlafsesselbestuhlung
Klappbare Tische mit Becherhalter vor jedem Sitzplatz
Leselampen
Kühlschrank
Serviceruf an jedem Sitzplatz
Sonnenrollos bzw. Gardinen
Wärmedämmende Verglasung
WC/Waschraum (jederzeit nutzbar)
Bordküche mit Filterkaffeemaschine/Wurstkocher
Sicherheitsgurte an jedem Sitzplatz
Feuerlöscher
Spurhalteassistent (SHA)
Antiblockiersystem (ABS)
Abstandsregeltempomat (ART)
Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR)
Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
Neoplan Starliner (Bus 13), GT BO 7013, Busplätze: 57 Gastplätze, 1 Reiseleiterplatz
Ausstattung:
Serviceruf an jedem Sitzplatz
Absenken/Anheben der Karosserie möglich
GPS-Navigation mit Übertragung im Fahrgastraum
DVD-Player
Klimaanlage
Radioanlage mit CD
220 V-Anschluss
Schlafsesselbestuhlung
Sicherheitsgurte an jedem Sitzplatz
Klappbare Tische mit Becherhalter vor jedem Sitzplatz
Leselampen
Sonnenrollos bzw. Gardinen
Wärmedämmende Verglasung
WC/Waschraum (jederzeit nutzbar)
Bordküche mit Filterkaffeemaschine/Wurstkocher
Kühlschrank (2)
Feuerlöscher
Abstandsregeltempomat (ART)
Spurhalteassistent (SHA)
ABS (Antiblockiersystem)
ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm)
"Mit Sicherheit auf Reise gehen"
Dies ist das Motto unseres Partners aus Ostwestfalen.
Aus diesem Grund, haben die Reisebusfahrer/innen an einem Sicherheitstraining der NEOPLAN-Akademie in Grafschaft/Lantershofen teilgenommen.
Über zwei Tage wurden unsere Fahrerinnen und Fahrer in Theorie und Praxis geschult, speziell in Bezug auf Bremsungen, Vollbremsungen auf trockener, nasser wie glatter Fahrbahn, richtiges Fahrverhalten bei plötzlichen Ausweichmanövern, Fahrphysik und Vermeidungsstrategien, Übungen bzgl. Handling und Fahrtechnik oder Gefahrenlehre, um nur einiges des breit gefächerten Schulungsprogramms zu nennen. Alle Fahrer/innen erhielten nach erfolgreicher Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings eine Urkunde, um auch diesen Lehrgang zu dokumentieren.
Vertragshotels
Mit großer Sorgfalt werden neue Unterkünfte ausgwählt- Sammhotels in enger Zusammenarbeit mit den Chaufeuren und Reiseleitern stets einer neuen Bewertung unterzogen. Oft zählen Hotels namhafter Ketten zu den Partnern. Aber auch kleinere, familiär geführte Hotels zählen zu den Stammhäusern.
Zustieg, Abfahrtsstellen
In den Reisen finden Sie jeweils die möglichen Abfahrtsorte aufgeführt, je nach Route kosten einzelne Zustieg einen kleinen Aufpreis (dieser ist aber immer schon im angezeigten Reisepreis eingerechnet). Sie können auch immer zum Betriebshof nach Harsewinkel, Berliner Ring 53 oder nach Bad Salzuflen-Retzen, Alte Landstraße 1 kommen und dort Ihren PKW für die Zeit der Reise abstellen; dann erhalten Sie sogar einen Preisnachlass von 5 EUR pro Person!
Selbstverständlich werden nicht für jede Reise immer alle angebotenen Zustiege angefahren, das hängt natürlich von den jeweilen Anmeldungen ab; zum Teil werden auch Zubringerfahrzeuge zum eigentlichen Hauptbus eingesetzt.
Sonderzustiege:
Sonderzustiege (z.B. an Autobahnraststätten / Autohöfen in Fahrtrichtung sind auf Anfrage buchbar. Fragen Sie einfach bei uns an, dann versuchen wir für Sie einen möglichst passenden Sonderzustieg zu finden. Achten Sie bitte darauf, dass bei einer Autobahnraststätte Zustieg und Ausstieg auf verschiedenen Seiten der Autobahn erfolgen und es nicht immer einen direkten Übergang (Überführung oder Unterführung) zwischen beiden Seiten gibt; vorteilhaft ist es daher, Sie lassen sich dort hin bringen.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 14 Tage vor Reisebeginn.
Eine Zahlung per Kreditkarte ist leider nicht möglich.
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist, wenn nicht ausdrücklich in den Leistungen der Reisebeschreibung vermerkt, kein Leistungsbestandteil und durch Sie vor Ort zu zahlen.
buswelt-Empfehlung
Bröskamp-Touristik ist ein Traditionsunternehmen mit 90 Jahren Reiseerfahrung! Ein großer Mitarbeiterstamm kümmert sich um das Wohl der Gäste und mit über 40 eigenen Reisebussen und Kleinbussen verfügt unser Partner aus dem Ostwestfälischen Harsewinkel über einen sehr großen Fuhrpark. Wir können darum guten Gewissens sagen: jeder unserer Kunden, der eine Reise von Bröskamp bucht, ist hier in sicheren und guten Händen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisebedingungen Reiseverkehr (Pauschalreisen)
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Bröskamp Touristik International Heinrich Bröskamp e.K., nachstehend „BTI“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1.Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von BTI und der Buchung des Kun-den sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von BTI für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BTI vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BTI vor, an das BTI für die Dauer von 7 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BTI bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist BTI die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von BTI gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von BTI erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde BTI den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch BTI zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BTI dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. BTI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufs-recht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. BTI und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BTI zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist BTI berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskos-ten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind BTI vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. BTI ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BTI gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten . Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BTI gesetzten Frist ausdrück-lich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte BTI für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. BTI behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern BTI den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann BTI den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BTI vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BTI vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für BTI verteuert hat
4.4. BTI ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BTI führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BTI zu erstatten. BTI darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BTI tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. BTI hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BTI gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BTI gesetzten Frist ausdrücklich gegen-über diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BTI unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BTI den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BTI eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von BTI unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
BTI hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.
Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei BTI wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Stornostaffel A
Bis 45 Tage vor Reiseantritt: 0 %
44 bis 31 Tage vorher: 5 %
30 bis 15 Tage vorher: 15 %
14 bis 7 Tage vorher: 30 %
6 bis 2 Tag vorher: 40 %
1. Tag vor Reisebeginn und Nichterscheinen: 50 % vom Gesamtreisepreis.
Stornostaffel B
Bis 45 Tage vor Reiseantritt: 15 %
44 bis 31 Tage vorher: 25 %
30 bis 15 Tage vorher: 40 %
14 bis 7 Tage vorher: 55 %
6 bis 2 Tag vorher: 70 %
1. Tag vor Reisebeginn und Nichterscheinen: 80 % vom Gesamtreisepreis.
Stornostaffel C
Bis 45 Tage vor Reiseantritt: 25 %
44 bis 31 Tage vorher: 40 %
30 bis 15 Tage vorher: 50 %
14 bis 7 Tage vorher: 60 %
6 bis 2 Tag vorher: 80 %
1. Tag vor Reisebeginn und Nichterscheinen: 90 % vom Gesamtreisepreis.
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BTI nachzuweisen, dass BTI überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BTI geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. BTI behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BTI nachweist, dass BTI wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind (z. Beispiel bei Fußballreisen, Konzertreisen oder Musicalreisen). In diesem Fall ist BTI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist BTI infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat BTI unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von BTI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalrei-severtrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BTI 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil BTI keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann BTI bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 pro betroffenen Reisenden 15,- €.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. BTI kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von BTI beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) BTI hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) BTI ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von BTI später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. BTI kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von BTI nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von BTI beruht.
8.2. Kündigt BTI, so behält BTI den Anspruch auf den Reisepreis; BTI muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die BTI aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat BTI oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von BTI mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit BTI infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von BTI vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von BTI vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an BTI unter der mitgeteilten Kontaktstelle von BTI zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von BTI bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von BTI ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er BTI zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von BTI verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von BTI für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. BTI haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von BTI sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
BTI haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BTI ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kun-de/Reisende gegenüber BTI geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. BTI wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BTI nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.3. BTI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BTI mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BTI eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. BTI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BTI nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. BTI weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und BTI die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können BTI ausschließlich an deren Sitz verklagen.
13.3. Für Klagen von BTI gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BTI vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart I München, 2017 - 2018
Reiseveranstalter ist:
Bröskamp Touristik International
Heinrich Bröskamp e.K.
Handelsregister Amtsgericht Gütersloh HRA 3166
Berliner Ring 53 • D-33428 Harsewinkel
Telefon (0 52 47) 92 31-0 • Fax (0 52 47) 92 31-31
E-Mail: infobroeskamp-online.de
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Reisebedingungen Tagesfahrten
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Bröskamp Touristik International, Heinrich Bröskamp e.K. - nachfolgend BTI genannt - bei Vertragsabschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von BTI; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. BTI erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen BTI und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit BTI getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit BTI anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit BTI ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von BTI. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von BTI Anwendung.
2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von BTI und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BTI vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von BTI zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch BTI zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. BTI informiert den Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch über die Abfahrtszeiten.
2.3. BTI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung von BTI besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit BTI, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von BTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit BTI. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und BTI vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2. Der Fahrpreis ist bei Antritt der Tagesfahrt direkt im Bus zu entrichten.
4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und BTI zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist BTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
5.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von BTI zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl BTI zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) BTI hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die BTI durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
6. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
6.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit BTI nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
6.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens BTI ein Bearbeitungsentgelt i. H. v. € 15,- berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von BTI im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit BTI abgilt.
6.3. Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. BTI hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die BTI durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von BTI an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BTI nachzuweisen, dass BTI überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
6.5. BTI behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BTI nachweist, dass BTI wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht BTI einen solchen Anspruch geltend, so ist BTI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von BTI sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
7. Haftung von BTI; Versicherungen
7.1. Eine Haftung von BTI für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von BTI nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
7.2. BTI haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von BTI ursächlich oder mitursächlich war.
7.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
8. Rücktritt von BTI wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1. BTI kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BTI muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) BTI hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) BTI ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von BTI später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
8.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
9.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BTI findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann BTI nur am Sitz von BTI verklagen.
9.2. Für Klagen von BTI gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BTI vereinbart.
9.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und BTI anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
9.4. BTI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BTI nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für BTI verpflichtend würde, informiert BTI die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. BTI weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart I München, 2017 - 2018
Reiseveranstalter ist:
Bröskamp Touristik International
Heinrich Bröskamp e.K.
Handelsregister Amtsgericht Gütersloh HRA 3166
Berliner Ring 53 • D-33428 Harsewinkel
Telefon (0 52 47) 92 31-0 • Fax (0 52 47) 92 31-31
E-Mail: infobroeskamp-online.de