Kurzportrait
Unser Partner aus Köln hat ein kleines aber feines Sortiment an Städtereisen und Tagesfahrten: Touren nach Paris, Prag und Amsterdam oder Tagesfahrten zum Beispiel zum Keukenhof oder nach Maastricht.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Zum Einsatz kommt für viele Touren der eigene Reisebus; für andere Touren werden Busse von Partnerfirmen angemietet. Selbstverständlich wird streng darauf geachtet, dass die Busse modernen Sicherheits- und Komfortstandards genügen. Auch wird stengstens auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Busfahrer geachtet.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht haben (ca. 20 bis 25 kg). Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Bei alleinreisenden, minderjährigen Kindern ab 16 Jahren oder Kinder, die nicht in Begleitung mind. eines Elternteils fahren, wird eine schriftliche Einverständniserklärung benötigt, die bitte mitgenommen wird.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 14 Tage vor Reisebeginn.
Eine Zahlung per Kreditkarte ist leider nicht möglich.
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist, wenn nicht ausdrücklich in den Leistungen der Reisebeschreibung vermerkt, kein Leistungsbestandteil und durch Sie vor Ort zu zahlen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
Wir können guten Gewissens behaupten, dass BEN-Reisen einer unserer engagiertesten Partner ist, was Kundenservice betrifft. Obwohl oder vielleicht auch gerade weil BEN-Reisen nur wenige Bustouren anbietet, erfolgen Planung und Durchführung dieser Fahrten ganz besonders sorgfältig. Eine sehr hohe Weiterempfehlungsquote unserer Kunden kann dies sehr gut belegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der BENREISEN GmbH, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Kunden
1.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h)Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte & Fremdanzeigen
a) Die vertragliche Leistungspflicht des Reiseveranstalters bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise.
b) Reisevermittler ( z.B. Reisebüros, Onlineportale, etc. ) und Leistungsträger ( z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, etc. ) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zumachen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder in Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c) Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Gewährleistungsansprüche
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Pflichten des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Rechte des Kunden
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen
4. Bezahlung
4.1 Zahlungsforderung des Reiseveranstalters und der Reisevermittler
Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben worden ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer8 genannten Grund abgesagt werden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 500,- Euro nicht, so werden Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines bis 6 Tage vor Reise fällig.
4.2 Anzahlung /Restzahlung des Kunden
Zahlungen an den Reiseveranstalter werden ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3 zu belasten.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Nichtantritt der Reisedurch den Kunden
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Busreisen/Tagesfahrten ohne Übernachtung
Rücktritt:
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 44. Tag bis 29. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 28. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 75%
bis 1 Tag vorher und bei Nichtantritt 90%
Busreisen/Mehrtagesfahrten mit Übernachtung
Rücktritt:
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 44. Tag bis 29. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 28. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 80%
bis 1 Tag vorher und bei Nichtantritt 90%
5.4 Nachweispflichten des Kunden
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 Forderungen des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Ersatzteilnehmer
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5.7 Reiserücktrittsversicherung / Auslandskrankenversicherung
Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten im Ausland sowie bei Unfällen und Krankheit dringend empfohlen.
6.Umbuchungen
6.1 Umbuchungspauschale
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt pauschalisiert bei Busreisen/Mehrtagesfahrten mit Übernachtung bis zu 14 Tage vor Reisebeginn 10,-€ pro Person und bei Tagesfahrten 2,50€ pro Person.
7.Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag bei Busreisen/Mehrtagesfahrten mit Übernachtungen sowie 7 Tage bei Busreisen/Tagesfahrten ohne Übernachtung vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reiseveranstalter muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen
Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird..
10.3 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, oder Rechnung) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Haftungdes Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2 Haftung bei Leistungsstörungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie
für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung
12.1 Ansprüche
Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
12.2 Fristen
Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3 Geltendmachung
Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der Nachfolgenden/vorstehenden angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4 Ablauf der Frist
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.5 Frist bei Gepäckschäden
Die Frist aus 11.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden im Reisebus. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen beim Reiseveranstalterzu melden und geltend zu machen.
13. Gepäckbeförderung
13.1 Transferfahrzeuge
Um einige Fahrtrouten entsprechend der Reise zu optimieren, setzen wir teilweise Transferfahrzeuge ein. Diese Transferfahrzeuge können Kleinbusse, Taxen oder Pkw etc. sein.
13.2 Gepäck des Reisegasts
Pro Reisegast befördern wir kostenlos einen Koffer oder eine Reisetasche bis 20kg (maximale Größe 80x50x25 cm) sowie ein kleines Handgepäck (maximale Größe: 30x25x15 cm). Leider können zusätzliche Gepäckstücke aus Platzgründen nicht mit befördert werden. Auf Anfrage kann beim Transferunternehmen nach vorheriger Rücksprache mit dem Reiseveranstalter ein weiteres Gepäckstück beantragt werden. Zur Kenntlichmachung Ihres Reisegepäcks benutzen Sie bitte eigene Kofferanhänger oder entsprechende Kofferbanderolen. Zudem empfehlen wir Ihnen auf allen Reisen mit Gepäckstücken eine Reisegepäckversicherung.
13.3 Gepäckverlust / Gepäckbeschädigung
Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung von Reisegepäck bei Busreisen ist unverzüglich anzuzeigen und der Busfahrer ist zu informieren. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
14. Verjährung
14.1 Verjährung von Ansprüchen des Kunden
Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
14.2 Alle übrigen Ansprüche
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3 Verjährungsfrist
Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
14.4 Schwebende Verhandlungen
Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.5 Abtretungsverbot
Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Kunden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist nicht möglich.
14.6. Verbraucherrechtliche Streitigkeiten
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) bereit. Die DER Touristik Deutschland GmbH nimmt derzeit nicht an einem für sie freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Somit kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden
nicht genutzt werden.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Allgemeine Bestimmungen
Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2 Mitführen von Reisedokumenten
Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15.3 Rechtzeitige Erteilung notwendiger Dokumente
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Entstehen daher z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 5 (Rücktritt des Kunden) und 8 (Reiseabbruch)entsprechend.
16. Reisedokumente bei Minderjährigen / Einverständniserklärung der Eltern
Eine elterliche Reisegenehmigung (unterschrieben von den Erziehungs, bzw. Sorgeberechtigten) muss mitgeführt werden, wenn ein Minderjähriger allein verreist oder eine andere volljährige Person mitreist, die nicht das Sorgerecht hat. Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungs, bzw. Sorgeberechtigten mitreisen.
Minderjährige, die ohne eine solche Reisegenehmigung ins Ausland reisen, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Reisegenehmigung sollte nicht älter als sechs Monate sein, auch wenn Gesetze keine Frist vorschreiben.
17. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j BGB:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e BGB Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1 Rechtsverhältnis
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.
18.2 Klagen gegen den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Kunden nur an dessen Sitz verklagt werden.
18.3 Klagen gegen den Kunden
Für Klagen vom Reiseveranstalter gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
19. Abweichende AGB
19.1 Abweichende AGB
Für Reisen, bei deren Reisebeschreibung ein anderer Veranstalter genannt ist, fungiert die BENREISEN GmbH als Vermittler. Gleiches gilt, wenn dem Kunden auf Grund ausgebuchter Kontingente eine Reise eines anderen Veranstalters angeboten wird. Es gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters (z.B.: Tusculum Reisen GmbH oder Hofacker Touristik). Diese sind auf www.benreisen.de hinter den entsprechenden Reisen für Sie hinterlegt.
20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Herausgeber und Veranstalter (verantwortlich für den Inhalt):
BENREISEN GmbH
Im Lochgarten 32a
51147 Köln
Telefon: 02203-90 76 724
Telefax: 02203-90 76 725
E-Mail: info@benreisen.de
Internet: www.benreisen.de
Sitz der Gesellschaft: Amtsgericht Köln HRB 80013
Stand: 01. Juli 2018