Kurzportrait
Einer unserer besten Partner und Spezialist für Städtereisen nach Paris, London, Prag, Amsterdam und Berlin und für Sommerreisen z.B. an die Costa-Brava. Während die Sommerreisen in der Mehrzahl von partyhungrigen jungen Reisegästen gebucht werden, sind die Städtereisen beliebt bei Alt und Jung, Familien und Alleinreisenden - allein schon wegen der einmalig preiswerten Angebote.
Super Reisen zu günstigen Preisen!
Das Motto: Günstige und komfortable Reisen mit bestmöglichem Preis-Leistungs-Verhältnis. Ob einfaches Hostel, Mittelklasse- oder Komforthotel, es werden Unterkünfte für jeden Geldbeutel und Geschmack angeboten. Bei der An- und Abreise wird besonderer Wert auf Sicherheit und Komfort gelegt. Deshalb werden bei allen Reisen ausschließlich 3-4 Sterne Fernreisebusse eingesetzt.
Buskomfort und Sicherheit
Der Veranstalter arbeitet ausschließlich mit namhaften und seriösen Busunternehmen zusammen und legt besonderen Wert auf Sicherheit. Die modernen Fernreisebusse sind alle in 3-4 Sterne-Ausführung gehalten und verfügen über zahlreiche Annehmlichkeiten wie z. B. Schlafsesselbestuhlung, Toilette, Getränkeservice, Klimaanlage etc. Bei den Sommerreisen werden gekühlte Getränke zu fairen Preisen angeboten und bei den Reisen nach Spanien ab NRW teilweise auch Speisen, serviert durch die freundlichen Stewardessen. Es ist auch eine Selbstverständlichkeit, dass z. B. zweite/dritte Fahrer eingesetzt werden, wenn dies erforderlich ist. Die gesetzlichen Kontrollen der Fahrzeuge erfolgen in regelmäßigen Abständen mehrmals jährlich durch den TÜV.
Reiseleitung
Die fach- und ortskundigen Reiseleiter steht den Reiseteilnehmern von Anfang bis Ende der Reise zur Verfügung. Bei Fragen aller Art kann man sich immer an ihn/sie wenden. Alle Reiseleiter werden in speziellen Reiseleiterseminaren geschult und ausgebildet. In Nizza gibt es Ansprechpartner bzw. eine Agenturbetreuung vor Ort.
Ausflugsprogramm - nur wer Lust hat, macht mit!
Das Ausflugsprogramm vor Ort ist vielseitig, informativ, unterhaltsam und selbstverständlich freiwillig. Je nach Jahreszeit und Saison können Ausflüge variieren, da auch auf aktuelle Events geachtet wird.
Auf der Stadtrundfahrt lernt man die Metropolen kennen und bekommt viele nützliche Tipps, um die Stadt selbst zu erkunden. Ob London, Paris oder Prag - selbstverständlich werden in allen Metropolen deutschsprachige Reiseleiter eingesetzt. Abends hat man dann die Möglichkeit mit den Reiseleitern bei einem Szenerundgang das Nightlife zu erleben. Ob Halbtages- oder Ganztagesausflug, selbstverständlich wird man immer vom jeweilig gebuchten Hotel abgeholt (siehe Reiseausschreibung).
In allen Metropolen bieten die Reiseleiter kostenlose Rundgänge an. Die Paris-Reiseleiter zeigen die verwinkelten Gassen von Montmartre und spendieren Rotwein.
Qualitätsgarantie für die Hotels
Alle Unterkünfte wurden extra besucht und getestet. Die Hotels werden regelmäßig kontrolliert, um die garantierte Qualität zu sichern.
Hotel-Klassifizierung/Sommerreisen
Nach den folgenden Kriterien wurde die Klassifizierung für Hotels, Hostels und Apartments geschaffen, die sich an der örtlichen Sterneklassifizierung orientiert.
2°° Vertragshotels: zentralen Budgethotels, mit Metroanschluss, bieten einfache und saubere Zimmer mit Bad/Du-WC, teilweise mit TV und Telefon. Teilweise WiFi/Internetterminal gegen Gebühr. Alle Hotels haben eine 24-Std.-Rezeption. Die Hotels entsprechend häufig der landstypischen 2-Sterne-Kategorie.
in London: Wer günstig in London übernachten möchte, wählt die Kategorie "Budget-City-Hotels". Die Zimmer sind einfach, sauber und teilweise mit Etagendusche/-WC ausgestattet. Die U-Bahn Station ist zu Fuß in wenigen Minuten zu erreichen.
Die Hotels entsprechend häufig der landstypischen 1 bis 2 Sterne-Kategorie und haben eher Hostel-Charakter.
3°°° Hotels: komfortablen Standardhotels, mit Metroanschluss, sind mit modernen Zimmern mit Bad/Du-WC, SAT-TV, Telefon, teilweise mit Minibar und Tee-/Kaffeekocher ausgestattet.
Zu den Annehmlichkeiten der Hotels gehören eine 24-Std.-Rezeption, teilweise Hotelbar, Fahrstuhl, Mietsafe und ein Frühstücksraum. WiFi/Internetterminal teilweise kostenlos.
Die Hotels entsprechend häufig der landstypischen 3-Sterne-Kategorie.
3°°°+ Hotels: Komforthotels liegen zentral in Paris und verfügen über Metroanschluss. Die komfortablen Zimmer sind mit Bad/Du-WC, SAT-TV, Telefon, Radio und Fön ausgestattet. Außerdem verfügen die modernen Komforthotels über eine 24-Std.-Rezeption, teilweise Hotelbar und Fahrstuhl, WiFi/ Internetterminal gegen Gebühr. Die Hotels entsprechend häufig der landstypischen 3 bis 3 superior-Sterne-Kategorie.
4°°°° Hotel: Die Komforthotels-Plus in London bieten alle Annehmlichkeiten für einen angenehmen Aufenthalt in der britischen Metropole.
Die modernen Zimmer sind selbstverständlich mit Bad/Du-WC, SAT-TV, Klimaanlage, Safe, Telefon, Radio, Fön, Tee-/Wasserkocher und Minibar ausgestattet.
Außerdem verfügen die Londoner Komforthotels über eine 24-Std.-Rezeption, großzügige Empfangshalle mit gemütlichen Sitzecken, Hotelbar, Fahrstühle und teilweise einen Fitnessraum. WiFi-kabelloser Internetzugang ist meistens gebührenpflichtig.
Das Frühstück ist selbstverständlich inklusive.
Die U-Bahnstationen sind zu Fuß in wenigen Minuten zu erreichen.
Die Hotels entsprechend häufig der landstypischen 4-Sterne-Kategorie.
Verpflegung
Die Vollpension und Halbpension bei den Sommerreisen beginnen mit dem Abendessen am Ankunftstag und enden mit dem Frühstück am Abreisetag. Bei den Hotels mit Übernachtung/Frühstück wird das erste Frühstück nach der ersten Übernachtung gereicht. Die Zimmer müssen je nach Hotel in der Regel am Abreisetag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr geräumt werden.
Wie funktioniert der Zustieg in den angegebenen Abfahrtsorten
Es werden Zustiege in ganz Deutschland angeboten. Selbstverständlich werden mit einem Bus nicht alle Zustiege angefahren. Zum Einen werden mit verschiedenen Busunternehmen mehrere Routen gefahren (s.u.). Zum Anderen kann es auch passieren, dass ein Zustieg gar nicht angefahren wird oder eine Route nicht zu Stande kommt, das hängt immer von der Anzahl der buchenden Personen ab (Mindestteilnehmerzahl). Die Festlegung der endgültigen Abfahrtsorte erfolgt zwei Wochen vor Reisebeginn. Aber selbst, wenn ein gebuchter Abfahrtort nicht bestätigt oder abgesagt wird, kann flexibel reagiert werden, indem Zubringerbusse mit Flixbus herausgesucht und angeboten werden, bei manchen Reisen ohne zusätzlichen Aufschlag, bei anderen mit einem geringen Zuschlag.
Mindestalter
Das Mindestalter für Reisende ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten beträgt 16 Jahre. Bei Gästen unter 18 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht. Alle sind herzlichst willkommen.
Kinderermäßigung
Kinder bis 2 Jahre erhalten auf den Grundpreis 35%
Kinder von 3 bis einschließlich 11 Jahre erhalten auf den Grundpreis 15% Rabatt.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Pro Person wird ein "normaler Koffer" (Bitte keine Übergrößen, 80x50x25 cm, max. 20 kg) sowie ein kleines Handgepäckstück (30x20x15 cm) transportiert. Leider können zusätzliche Gepäckstücke auch gegen Aufpreis nicht mitgenommen werden.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 28 Tage vor Reisebeginn.
Eine Zahlung per Kreditkarte ist leider nicht möglich.
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Reisen ins europäische Ausland wird ein gültiger Reisepass bzw. ein Personalausweis benötigt. Für bestimmte europäische Länder sind weitere Einreisebestimmungen zu beachten. Größtenteils besteht für Gäste aus den Nicht-EU-Ländern Visumpflicht. Das jeweils zuständige Konsulat erteilt gerne Auskunft über die Einreisebestimmungen, wie z. B. Visa- und Passbestimmungen.
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Jede 21. Person fährt bei einer Reise kostenlos mit! Gegen einen geringen Zuschlag wird Ihre Gruppe gerne auch von Ihrem Wohnort abgeholt, bitte fragen Sie bei Interesse direkt bei buswelt.de nach. Bitte beachten Sie, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt (bitte anfragen)! Die Ermäßigung wird nach Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
Reisedokumente
Bitte beachten Sie dabei auch unbedingt nicht nur Ihr eigentliches Urlaubsziel, sondern auch die Länder, durch die Sie Reisen, um Ihr Urlaubsziel zu erreichen. Die Fahrausweise mit allen Angaben zu Abfahrtszeit und -ort erhalten Sie, nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises, ca. 10 Tage vor Reisebeginn.
Zeitangaben
Für alle Reisen gibt es einen Reisebeschreibung, damit Sie erkennen können, wann die Reise beginnt und endet. Die genaue Abfahrts-Uhrzeit erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
buswelt-Empfehlung
B&D Reiseveranstaltungs GmbH (Mango Tours) aus Köln ist einer der besten und zuverlässigsten Veranstalter für buswelt.de. Eine gute Auswahl an Städte- und Urlaubsreisen zu einem einmalig guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Einer von ganz wenigen Busreiseveranstaltern deutschlandweit, der äußerst preiswerte Reisen anbietet und gleichzeitig auf möglichst beste Qualität sowohl bei den Busreisen als auch bei der Hotelauswahl achtet. Wer preiswert reisen möchte, aber dennoch Wert auf Service und Qualität legt, ist hier bestens aufgehoben.
Zielgruppen: Auch wenn sich der Veranstalter bei seinen Reisen in der Ansprache an ein eher jüngeres Publikum richtet, sind viele Reiseangebote (vor allem die Städtereisen) beliebt bei Reisen jeden Alters und bei Familien.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzendenInformationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalterdie Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Reisevermittler (z.B. Reisebüros, Onlineportale, etc.) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, etc.) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zumachen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
e) Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.(Eingangsbestätigung)
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung).Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
2. Bezahlung
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Bei Flugreisen beläuft sich die Anzahlung auf 40% des Reisepreises. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn bei Städte-/ Metropolen-/ Event-/Winter-/Skireisen und 28 Tage vor Reisebeginn bei Sommer-/ Bade-/ Flugreisen und Hotelvermittlungen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben worden ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu belasten.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter formfrei zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3 Tritt der Kunde also vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
4.4 Der Reiseveranstalter kann diesen Entschädigungsanspruch zeitlich staffeln, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Busreisen, Hotelvermittlungen & Winter-/Skireisen
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 44. Tag bis 29. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 28. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 70 %
1 Tag vor Reisebeginn bzw. Nichtantritt 90 %
Flugreisen
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 44. Tag bis 29. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 28. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 %
1 Tag vor Reisebeginn bzw. Nichtantritt 90 %
4.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Umbuchungen
5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt pauschalisiert bei Busreisen bis zu 28 Tage vor Reisebeginn 35,-€. Bei Flugreisen, Hotelvermittlungen und Winter-/Skireisen muss die Umbuchungsgebühr angefragt werden.
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag bei Städte-/ Metropolen-/ Event-/Winter-/Skireisen und am 28. Tag bei Sommer-/ Bade-/ Flugreisen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Mitwirkungspflichten des Reisenden
9.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen
Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
9.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB
bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.
9.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
9.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
11. Beförderungsbedingungen
11.1 Bei unseren Busreisen ist das Gepäck mit Name und Anschrift des Reisenden zu kennzeichnen. Wir empfehlen Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck zu befördern.
11.2 Bei Flugreisen gelten die Beförderungsbedingungen der befördernden Fluggesellschaft.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung
12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der Nachfolgenden/vorstehenden angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhindert worden ist.
12.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
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