Kurzportrait
Unser Partner aus Lemgo ist ein ausgesprochener Spezialist für Reisen nach Osteuropa. Viele klassische Reiseziele in Polen, im Baltikum, Russland usw. werden angeboten, so zum Beispiel Masuren-Rundreisen, Baltische Hauptstädte, Königsberg u.v.m. Daneben gibt es viele ganz besondere Angebote, die man sonst kaum bei einem anderen Veranstalter findet, zum Beispiel Städtereisen nach Glatz oder nach Lyck und Nikolaiken oder Endeckungsreisen in die "Elchniederungen und das Memelland".
Motto unseres langjährigen Partners ist "Zeit für Urlaub! Europa ist wirklich zu schön, um zu Hause zu bleiben...". Daher wird viel dafür getan, Reiseablauf und Programm so interessant und angenehm wie möglich zu gestalten:
Die Erfahrung, die Fortführung langjähriger Kontakte und die Stärkung durch neue Partnerschaften sind die Grundlagen für Ihren gelungenen Urlaub.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Die Ziele der Busreisen werden mit komfortablen 4-Sterne-Fernreisebussen erreicht. Diese Busse verfügen über: Verstellbare Schlafsessel (Sitzabstand 83 cm), Fußstützen, Klapptische und Lesebeleuchtung, Klimaanlage, Bordküche mit Kühlschrank, WC mit Waschraum, Musik-, Mikrofon- und Video-Anlage, Bordtelefon und sind Nichtraucher-Busse.
Bord-Service:
Sie können während der Fahrt jederzeit kalte Getränke (Cola, Limo, Mineralwasser, Bier, etc.) kaufen und bei größeren Pausen auch Kaffee, Tee und Würstchen.
Busfahrer:
Die Busfahrer sind Profis und haten sich selbstverständlich an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhe- und Lenkzeiten. Bei langen Anreisewegen werden Vor- bzw. Ablösefahrer eingesetzt.
Zubringer:
Der Transfer vom Hannover, Hauptbahnhof bringt die Gäste nach Langenhagen zum Berliner Platz.
Der Transfer vom Berliner Hauptbahnhof bringt i.d.R. die Gäste (für Reisen nach Nordpolen und das Baltikum) nach Oberkrämer, und die Gäste (für Reisen nach Südpolen) nach Fichtenplan bei Rangsdorf.
Bus-Partner:
Es werden die Busse von langjährigen Bus-Partnern angemietet, die über eine moderne Reisebus-Flotte verfügen.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um unsere Busse zu erreichen:
Für alle Reisen gilt: Durch die deutschlandweites Angebot können wir eine höhere Durchführungsquote erzielen!
- Sie wählen direkt einen Einstiegsort aus unserer Busroute.
- Sie kommen zum angebotenen PKW-Parkplatz.
- Sie kommen zu einem den Partnerhotels nach Steinhagen, Herford oder Hannover-Langenhagen und übernachten. Am nächsten Morgen steigen Sie in den Bus. Der Hotelparkplatz kann für Übernachtungsgäste während der Reise genutzt werden.
Mit der Bahn zum Bus-Einstiegsort:
Sie können auch die bundesweiten Bahnanreise-Angebote zu den Treffpunkten in Bielefeld, Hannover und Berlin nutzen
Bei Flug- oder Schiffsreisen können Sie ein Bahnticket natürlich
auch zum Flughafen bzw. Hafenstadt bestellen.
Preise (jeweils für Hin- und Rückfahrt pro Person):
bis 350 km zum Bus-Abfahrtsort (also Bielefeld, Hannover oder Berlin): 54 Euro in der 2. Klasse, 81 Euro in der 1. Klasse.
Ab 351 km: 93 Euro in der 2. Klasse, 141 Euro in der 1. Klasse.
Informationen zum touristischen Bahnticket (RIT):
- Das RIT-Bahnticket kann nur in Verbindung mit einer Reise und nur bis 3 Wochen vor Reisebeginn bestellt werden. Geben Sie Ihre gewünschte Bahnstrecke an. Das Ticket gilt für Ihre Hin- und Rückfahrt innerhalb
Deutschlands und auch für IC/ICE.
- Das RIT-Bahnticket ist bereits 1 Tag früher gültig, als die eigentliche Reise beginnt. Für die Bahn-Rückfahrt bleibt das Ticket einen Monat lang gültig. Welchen Zug Sie tatsächlich nehmen, bleibt Ihnen überlassen. Sie
sind nur auf die gebuchte Strecke festgelegt!
- Es werden für Sie auf Wunsch die Verbindungen geplant und Ihnen mit den Reiseunterlagen Vorschläge zugesendet.
- Eine Platzreservierung müssen Sie bei der Bahn selbst vornehmen. Hierfür müssen Sie das Bahnticket nicht vorlegen.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden. Deshalb kann pro Reisegast nurn ein Gepäckstück mit maximal 20 kg befördert werden, sowie Handgepäck.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist die vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen. Sonderzustiege sind auf Anfrage buchbar.
Zahlung und Reisedokumente
Sie erhalten eine Rechnung per Post und zahlen mit Anzahlung und Restzahlung per Überweisung, Rest ca. 4 Wochen vor Reisebeginn. Die Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 7 - 14 Tage vor Reisebeginn per Post.
buswelt-Empfehlung
Allen, die eine klassische Osteuropa-Reise machen möchten und vor allem ausgesprochene Osteurpa-Fans, die sich für ein ganz spezielles Reiseziel, einen besonderen Programmpunkt oder eine ausergewöhnliche Sehenswürdigkeit im Osten Europas interessieren, sei Ostreisen wärmsten empfohlen. Hier fahren Sie mit einem ausgesprochenen Spezialisten für ganz Osteuropa in den Urlaub. Durch die vielen Anreisemöglichkeiten, vor allem die bequemen und günstigen Zubringermöglichkeiten per Bahn wird zudem eine hohe Durchführungsquote der Reisen erreicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie (nachfolgend Kunde genannt) uns, der Ostreisen GmbH (nachfolgend Ostreisen genannt), den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Anmelder vertritt alle Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer, sofern er eine entsprechende Erklärung abgibt. Handelt er ohne Vertretungsbefugnis, haftet er gegebenenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Reisebestätigung von Ostreisen zustande. Die schriftliche Reisebestätigung wird innerhalb von zehn Tagen ausgehändigt.
1.3. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den Ostreisen zehn Tage gebunden ist und den der Kunde innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig im Katalog, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (PKW-Unterstellung, Besuch von Veranstaltungen etc.) ist Ostreisen lediglich Vermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Ostreisen als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsabschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
3. Pass- und Visavorschriften
3.1. Ostreisen unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente.
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 3.1. hat der Kunde selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen. Wenn Ostreisen sich zur Beschaffung eines Visums angeboten hat, müssen die hierfür angeforderten Unterlagen Ostreisen fristgerecht überlassen werden.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. kein gültiger Reisepass, keine Einhaltung von Fristen). Insofern gilt Ziffer 9. (Rücktritt).
4. Preise und Zahlungen
4.1. Alle genannten Katalogpreise sind in Euro und pro Person. Der Reisegrundpreis gilt bei Unterbringung im Doppelzimmer. Sämtliche Zahlungen des Kunden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines (§ 651k BGB) zu leisten.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Die Anzahlung beträgt
15 % des Reisepreises bei Flugreisen, andernfalls 10 % des Reisepreises. Falls eine Reiseversicherung über Ostreisen gebucht wird, erhöht sich die Anzahlungsumme um die entsprechende Versicherungsprämie.
4.3. Der Restbetrag ist ohne Aufforderung 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt nach komplettem Rechnungsausgleich.
5. Leistungen
5.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung im Katalog, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
5.1.1. Es ist möglich, dass die Reise mit einem Transferbus fortgesetzt werden muss, da bei der Verteilung der Gäste im Zielgebiet die einzelnen Zielorte für den Fernreisebus zu weit auseinander liegen oder die Durchführung einer bestimmten Reise nicht anders möglich ist. Das Ausflugsprogramm kann mit örtlichen Bussen durchgeführt werden, wenn sich z.B. bei geringer Buchungslage zwei Reisegruppen für die Hin- und Rückreise den Fernreisebus teilen müssen.
5.1.2 Bei Flügen liegen die Gestaltung des Flugplans und seine Einhaltung im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften. Bei Fährpassagen dem entsprechend bei der Reederei. Bei Bahnreisen dem entsprechend bei der Deutschen Bahn. Die durch Ostreisen vermittelten Flüge bzw. Fährpassagen bzw. Bahnreisen stellen eine Fremdleistung dar. Es gelten die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft bzw. der Reederei bzw. der Deutschen Bahn.
5.1.3 Die Einteilung der Zimmer obliegt der Hotelleitung. Bei Halbpension-Buchung gilt in der Regel die Verpflegung Frühstück und Abendessen. Die abgebildete Klassifizierung der Hotelkategorie orientiert sich an der jeweiligen Landeskategorie.
5.1.4 Bei Eigenanreisen zum Hotel ist der Kunde für seine Hin- und Rückreise selbst verantwortlich. Falls durch Vorkommnisse die gebuchten Leistungen teilweise oder überhaupt nicht in Anspruch genommen werden können, fallen die allgemeinen Stornogebühren an.
5.2. Ostreisen behält sich ausdrücklich vor, Änderung der Katalogangaben zu erklären. Dieser Vorbehalt gilt nur, soweit eine Leistungsänderung nach Ziffer 7.1 notwendig ist.
6. Preisänderungen
6.1. Ostreisen kann vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat Ostreisen dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis zu erklären.
6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Ostreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Kunde unverzüglich nach der Erklärung von Ostreisen diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Leistungsänderungen
7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ostreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Ostreisen dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ostreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
8. Ersatzreisende
Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Der ursprüngliche Kunde und der Dritte haften Ostreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Die in diesem Fall entstehenden Mehrkosten, insbesondere die Namensänderung bei Flugreisen, werden durch Ostreisen weiter berechnet.
9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Kunde verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen.
Busreisen – Eigenanreisen – Fährschiffanreisen:
bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 %
bis 22 Tage vor Reisebeginn 30 %
bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
bis 7 Tage vor Reisebeginn 60 %
ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 80 %
Flugreisen:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 15 %
bis 45 Tage vor Reisebeginn 30 %
bis 22 Tage vor Reisebeginn 50 %
bis 15 Tage vor Reisebeginn 80 %
ab 3 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 95 %
Werden für eine Flugreise Flugtickets ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht, so kann Ostreisen gesonderte Stornierungsbedingungen erklären.
9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ostreisen oder bei der Buchungsstelle. Dem Kunden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
9.3. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.4. Die Kosten für ein Visum werden zu 100 % berechnet, wenn zum Zeitpunkt des Rücktrittes der Reisepass zur Visumbeschaffung bereits beim Konsulat ist.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann Ostreisen bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert von 15 € pro Person verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information dem Kunden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Kunden liegt (z.B. Krankheit), so ist Ostreisen verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Ostreisen kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für Ostreisen und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Ostreisen steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
12.2. Der Kunde soll die ihm zumutbaren Schritte unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Mindestteilnehmerzahl
13.1 Ostreisen kann bis 30 Tage vor Reisebeginn erklären, dass die erforderliche Mindestbeteiligung (20 Personen pro Reisebus oder eine ausdrücklich in der Reisebeschreibung bestimmte Mindestteilnehmerzahl) nicht erreicht wird und somit die Reise nicht durchgeführt werden kann.
13.2. Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ostreisen in der Lage ist, eine solche Reise anzubieten.
13.3. Der Kunde hat sein Recht nach Ziffer 13.2. unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Ostreisen diesem gegenüber geltend zu machen.
13.4. Macht der Kunde nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.2. Gebrauch, so ist der vom Kunden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.
14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.
14.3. Weiterhin ist Ostreisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
14.4. Informationspflichten des Reiseveranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
15. Reisemängel
15.1. Die Haftung für Reisemängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mängel sind unverzüglich gegenüber dem verantwortlichen Reiseleiter oder telefonisch, per eMail oder Fax gegenüber Ostreisen direkt anzuzeigen. Reiseleiter sind neben einer möglichen Mangelbeseitigung nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
15.2. Ostreisen haftet nicht für Reisemängel oder Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Besuch von Veranstaltungen, gesondert zu buchende Ausflüge etc.). Sofern Ost-reisen derartige Zusatzleistungen vermittelt, werden diese in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet. Der Haftungsausschluss für Zusatz- und Fremdleistungen gilt auch für Transferfahrten zum Abfahrtsort bzw. Abflughafen; hier übernimmt Ostreisen insbesondere keine Haftung für Verspätungen von Verkehrsmitteln bei der Anfahrt zum Abfahrtsort/Abflughafen. Wenn eine Transferleistung als Fremd- bzw. Zusatzleistung lediglich vermittelt wird, werden wir diese in der Reiseausschreibung als solche ausdrücklich kennzeichnen.
15.3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden vom Reiseveranstalter oder den Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder der Reiseveranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines beauftragten Leistungsträgers verantwortlich sind. Im übrigen gilt § 651 h Abs. 2 BGB. Kommt es infolge Streiks oder höherer Gewalt zu Verzögerungen oder zum Ausfall von Reiseleistungen, wird Ostreisen im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzleistungen anbieten. Eine Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Ostreisen gegenüber dem Kunden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige dem zuständigen Beförderungsunternehmen anzuzeigen.
16.4. Ostreisen haftet nicht für Reisemängel oder Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermitteln wurden nach Ziffer 2.
16.5. Ostreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde Ostreisen beauftragt hat, es sei denn, dass Ostreisen die Verzögerung zu vertreten hat. Ebenso haftet Ostreisen nicht für den Postversand.
17. Versicherung
Der Reisende kann über Ostreisen eine Reiserücktritts-Versicherung abschließen. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Kunde gegen das Versicherungsunternehmen verfolgen. Ist eine Reiserücktritts-Versicherung im Reisepreis nicht enthalten, wird deren Abschluss, wie auch zusätzlicher Reiseversicherungen empfohlen.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.
Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
18.2. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts wird unter Ausschluss anderer nationaler Landesgesetze vereinbart. Der Kunde kann Ostreisen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Ostreisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Ostreisen maßgebend.