Kurzportrait
Unser Partner aus dem Herzen des Ruhrgebiets ist mit über 100 eigenen Reisebussen einer der größten privaten Omnibusbetriebe und Busreiseveransalter Deutschlands. Entsprechend umfangreich ist die Angebotspalette mit Reisen für Jung und Alt, mit Reisen speziell für die Kundengruppe "über 60", mit Clubtouren, einem umfangreichen Angebot an Tagesreisen und einer riesigen Auswahl an Urlaubsreisen, die auch bei Familien beliebt sind.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Nehmen Sie Platz und vertrauen Sie dem Reise-Prinzip: Sicher - komfortabel - bequem! Eingesetzt werden Super-Neoplan-Fernreisebusse der neuesten Generation: Bequeme Schlafsesselbestuhlung, Fußstützen, WC/Waschraum, Müllschlucker, Bordküche mit Mikrowelle, Fahrerschlafkabine, Klimaanlage, Videoanlage, ABS, ASR, TELMA-Zusatzbremsen, teilweise Navigationssystem, umweltfreundliche MAN- oder Daimler-Benz-Motoren.
Für die Skiausrüstung: Insbesondere für den schonenden Transport Ihrer Skiausrüstung verfügt jeder der Neoplan-Fernreisebusse über einen geräumigen, vollverschließbaren Skikoffer
3 Reisegepäckanhänger: Geräumige Reisegepäckanhänger mit vollkommen geschlossenem Kofferaufbau und Tandemachse zur Unterstützung bei der Beförderung großer Reisegepäck-Mengen.
Fuhrpark, Fahrer und Sicherheit
Die Busse: Chic, modern und auf dem aktuellen technischen Stand.
Das Technik-Team: Spezialisten für moderne Busse in der hauseigenen KFZ-Werkstatt.
Die Busfahrer: Langjährig erfahren im europaweiten Straßenverkehr und stetig intern und extern geschult.
Die stetigen Bemühungen um einen hohen Qualitätsstandard wurden vom TÜV NORD überprüft und wurden im Kriterienkatalog „Sicherheit im Busbetrieb“ zertifiziert. Diese externe Überprüfung der Leistungsfähigkeit wird auch künftig in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Sicherheit auf dem neuesten Stand der Technik.
Alle Reisebusse wurden begutachtet und entsprechen jetzt offiziell dem 4-Sterne-Standard der Gütegemeinschaft Buskomfort. Die Gütegemeinschaft Buskomfort bietet den Reisegästen eine Qualitätsgarantie für den Bus. Mit dem Gütezeichen RAL Buskomfort werden nachprüfbare Standards gesetzt. Das Unternehmen muss sich mindestens einmal im Jahr nach festgelegten Standards durch eine neutrale Prüforganisation überprüfen lassen. Erst nach Bestehen der Prüfung werden die Sterne verliehen. Dies erfolgt einzeln für jeden Bus.
Die modernen Busse und gut geschulten Fahrer sorgen dafür, dass Sie angenehm reisen. Die Fahrzeuge verfügen über die neueste Generation um weltfreundlicher Motoren und über alle Sicherheitsstandards, die zur Zeit auf dem Markt erhältlich sind.
✓ Bequeme Schlafsesselbestuhlung
✓ Fußstützen
✓ WC/Waschraum
✓ Bordküche mit Mikrowelle
✓ Klimaanlage
✓ Radio-CD- & DVD-Anlage
✓ ABS / ASR / TELMA-Zusatzbremse
✓ Navigationssystem
✓ umweltfreundliche Motoren
Die Busflotte, Auswahl (Stand 2018):
55 Neoplan/MAN/Daimler-Benz Nahverkehrsbusse
40-54 Fahrgastplätze, 310 PS, Länge 12 m, klimatisiert.
3 Fahrzeuge als 18 m Gelenkbusse.
3 Ernst Auwärter "Teamstar"
24-25 Plätze, 180 PS, 2-Achser, Länge 8,20 m.
Ausstattung wie Fernreisebus, ohne Fahrer-Schlafkabine. Für kürzere Fahrstrecken auch ohne WC/Waschraum und Bordküche vorhanden.
9 Neoplan "Cityliner"
44 Fahrgastplätze, 400 PS, 2-Achser, Länge 12 m.
7 Neoplan "Cityliner" Long Version
48-52 Fahrgastplätze, 460 PS, 3-Achser, Länge 12,84 m - 13,70 m.
5 VAN HOOL
(in 4 verschiedenen Modellen)
36/52/70/78 Fahrgastplätze, 360-510 PS, 2- bzw. 3-Achser, Länge 10,50 m bis 14,10 m.
Wie funktioniert der Zustieg in den angegebenen Abfahrtsorten
Der Hauptbus fährt ab Herne los. Kunden, die nicht direkt von Herne losfahren, werden mit Zubringerbussen früher in den jeweiligen Zustiegsorten abgeholt. Die genaue Abholzeit wird Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegeben.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 14 Tage vor Reisebeginn.
Eine Zahlung per Kreditkarte ist leider nicht möglich.
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
Grafs Reisen ist einer unserer Top-Veranstalter und "Bestseller bei unseren Kunden" mit einer Vielzahl an Reisen für jeden Geldbeutel und für Jung und Alt. Der große Vorteil: Viele Urlaubs- und Städtereisen werden zu sehr vielen Terminen angeboten, so dass immer der richtige Reisetermin zu finden ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtungen des Reisenden
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefo- nisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reise- veranstalters (Reiseanmeldung und Reise- bestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestäti- gung des Vertrags in Papierform.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Ta- ge, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.
1.3. Telefonisch nehmen wir als Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, le- diglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den wir als Veranstalter 10 Tage gebunden sind und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unse- rer Internetseite und den dort abrufbaren Reise- bedingungen.
1.6. Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Reisende uns den Abschluss des Reisever - trags durch Betätigung des Buttons „zahlungs- pflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmel- dung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine An- nahme). Die Annahme erfolgt durch die Reise- bestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestä- tigung auf der Internetseite maßgeblich.
1.7. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzli- chen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E- Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nach- richten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Wi- derrufsrecht besteht, sondern lediglich die ge- setzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 7). Ein Wider- rufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vor- hergehende Bestellung des Verbrauchers ge- führt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Zahlungen
2.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
2.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.
2.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug ge- gen Aushändigung der vollständigen Reiseunter- lagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförde- rungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn wir als Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 12. (siehe dort) zurücktreten können.
2.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebe- ginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Rei- seunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
2.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, können wir nach Mahnung und angemessener Fristset- zung vom Vertrag zurücktreten und eine Rück- trittsentschädigung nach Ziff. 7. (siehe dort) verlangen.
3. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
3.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Er- klärungen als vermittelt bezeichneten zusätzli- chen Nebenleistungen (Besuch von Veranstal- tungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragli- che Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Be- schaffenheit fehlt.
3.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbrin- gung einer Pauschalreiseleistung vom Reisen- den z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 3.1. maßgeblich.
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reise- beginn, die nicht den Reisepreis betreffen
4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Ver - tragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeige- führt wurden, sind uns vor Reisebeginn ge- stattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leis- tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaf- ten Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer we- sentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner- halb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder un- entgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzu- treten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist ausdrücklich uns gegenüber den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleich- wertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenz- betrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu er- statten.
5. Preiserhöhung und Preissenkung vor Rei- sebeginn
5.1. Wir als Reiseveranstalter können Preiserhöhun- gen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertrags- schluss erhöhten Beförderungskosten (Treib- stoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenab- gaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhen- den Änderungen des vereinbarten und geänder- ten Reisepreises (Differenz) werden entspre- chend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unter- richtet der Veranstalter den Reisenden durch E- Mail, Fax, in Papierform etc. nicht klar und ver - ständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirk- sam.
5.2. Übersteigt die nach Ziff. 5.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur un- ter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden inso- fern eine entsprechende Preiserhöhung anbie- ten und verlangen, dass der Reisende sie inner- halb der vom Veranstalter bestimmten ange- messenen Frist annimmt oder zurücktritt. Ein- zelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
5.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reise- preises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedri- geren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reise- veranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Ver- waltungsausgaben entstanden sind.
6. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
6.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemesse- nen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. 6.2. Wir können dem Eintritt des Dritten widerspre- chen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfor- dernisse nicht erfüllt.
6.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Er - stattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich ent- standen sind.
6.4. Wir haben dem Reisenden nachzuweisen, in wel- cher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehr - kosten entstanden sind.
7. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
7.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber uns als Veranstalter erfolgen. Ausrei- chend ist der Rücktritt gegenüber dem Reise- vermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rück- tritts bei uns oder dem Vermittler.
7.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 7.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 7.5.
7.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Bus- reisen
bis 30 Tage vor Reiseantritt
20 % des Reisepreises
29-22 Tage vor Reiseantritt
30 % des Reisepreises
21-15 Tage vor Reiseantritt
50 % des Reisepreises
14-7 Tage vor Reiseantritt
60 % des Reisepreises
6-2 Tage vor Reiseantritt
70 % des Reisepreises
ab 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nicht- erscheinen 80% des Reisepreises
7.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nach- weis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädi- gung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauscha- le sei.
7.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 7.3. fallen, be- stimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen so- wie abzüglich dessen, was er durch anderweiti- ge Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Wir als Veranstalter haben insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
7.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden sind wir zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
7.7. Abweichend von Ziff. 7.2. kann der Reiseveran- stalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, au- ßergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beför- derung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind un- vermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermei- den lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrun- gen getroffen worden wären.
8. Reiseschutz / Versicherungen
Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reise- rücktrittskostenversicherung oder einer Versi- cherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
9. Umbuchungen und Änderungen auf Verlan- gen des Reisenden
9.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, so- weit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
9.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbei- tungsentgelt pauschaliert 25,- 1 pro betroffe- nem Reisenden verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter er - sparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
10. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leis- tung aus einem Grund nicht in Anspruch ge- nommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so haben wir bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Auf- wendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu errei- chen, sofern es sich nicht um völlig unerhebli- che Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenste- hen. 11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
11.1. Wir als Veranstalter können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Ab- mahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für uns und/oder die Reisen- den nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entspre- chend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reise- leistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unterneh- men, um drohende ungewöhnlich hohe Schä- den abzuwenden oder gering zu halten.
12. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
12.1. Wir als Veranstalter haben den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu infor - mieren.
12.2. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zu- rücktreten, wenn sich für die Pauschalreise we- niger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 12.1. nicht erreicht und wollen wir als Veranstalter zu- rücktreten, haben wir den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage, bei einer mehrtägigen Reise- dauer bis höchstens sechs Tagen spätestens 14 Tage, jeweils vor Reisebeginn.
12.4. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 12.5. Wir sind infolge des Rücktritts zur Rückerstat- tung des Reisepreises verpflichtet und haben die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rück- tritt, zu leisten.
13. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeid- baren, außergewöhnlichen Umständen
13.1. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zu- rücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidba- rer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfül- lung des Vertrags gehindert sind und wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt haben.
13.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reise- preis, sind zur Rückerstattung des Reiseprei- ses verpflichtet und haben insofern unverzüg- lich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
14. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
14.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat uns oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reise- unterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhält.
14.2. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat uns als Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Un- terlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Rei- sende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB ver - langen.
14.3. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vor- handen oder nicht vereinbart, sind Reisemän- gel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei uns als Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstel- le oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E- Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
14.4. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Wir ha- ben darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reise- leitung. Im Übrigen gilt Ziff. 14.3. (siehe oben). Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Wenn wir nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhelfen, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Er - satz der erforderlichen Aufwendungen verlan- gen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Wir können die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unver- hältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Wir sind verpflichtet, den Reisenden über Ersatz- leistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistands- pflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
14.5. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 14.2. (siehe oben) wird verwiesen.
14.6. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigern wir als Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristset- zung kündigen. Die Folgen der Kündigung erge- ben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
14.7. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minde- rung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatz- pflicht haben wir den Schadensersatz unver - züglich zu leisten.
14.8. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignis- ses gegen uns Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minde- rung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Ent- schädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf sol- chen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
14.9. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspä- tung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Scha- densanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Flugge- sellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und wir können die Erstattungen aufgrund in- ternationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädi- gung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unver - züglich uns, unserem Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzu- zeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesell- schaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorste- henden Fristen zu erstatten.
15. Beschränkung der Haftung
15.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicher - weise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haf- tungsbeschränkung unberührt.
15.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Per - sonen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen ledig- lich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflü- ge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Aus- stellungen), wenn diese Leistungen in der Rei- seausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspart- ners als Fremdleistungen so eindeutig gekenn- zeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil unserer Pauschal- reise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB blei- ben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von unseren Hinweis-, Aufklärungs- oder Organi- sationspflichten ursächlich geworden ist.
15.3. Auf Ziff. 14.8. (Anrechnung von Entschädigun- gen) wird verwiesen.
16. Verjährung – Geltendmachung
16.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorge- nommen hat, geltend zu machen.
16.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Ab- hilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalrei- se dem Vertrag nach enden sollte.
17. Informationen zum ausführenden Luftfahrt- unternehmen
17.1. Wir informieren den Reisenden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flug- gästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführen- den Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringen- den Flugbeförderungsleistungen.
17.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführen- de(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahr - scheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir den Reisen- den informieren.
17.3. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
17.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nut- zung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf unseren Internet-Seiten oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/ modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in unseren Geschäftsräumen einzusehen.
18. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
18.1. Wir werden den Kunden/Reisenden über allge- meine Pass- und Visaerfordernisse sowie ge- sundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim- mungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
18.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei - sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor - schriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kun - den/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
18.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuld- haft verletzt haben.
19. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona- Virus)
19.1. Die Parteien sind sich einig, dass die verein- barten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeit- punkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
19.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, an- gemessene Nutzungsregelungen oder -be- schränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu be- achten und im Falle von auftretenden typi- schen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu ver - ständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht unser Vertreter zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
20. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
20.1. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucher - streitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechts- verkehr geschlossen wurden, auf die europäi - sche Online-Streitbeilegungs-Plattform http:// ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Da wir zur - zeit nicht an diesem freiwilligen Streitbeile - gungsverfahren teilnehmen, kann diese Platt - form von unseren Kunden nicht genutzt wer - den.
20.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige ei- nes Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das ge- samte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und uns die ausschließ- liche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können uns aus- schließlich an unserem Sitz verklagen.
20.3. Für unsere Klagen gegen Kunden, bzw. Ver - tragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentli- chen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent- haltsort im Ausland haben, oder deren Wohn- sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
21. Veranstalter
Graf’s Reisen, gegr. 1928
Anton Graf GmbH, Reisen & Spedition
Geschäftsführer Arno Graf und Michael Thüring
Handelsregister Bochum, HRB-Nr. 10091
Zentralverwaltung:
Edmund-Weber-Straße 146-156, 44651 Herne
Postfach 20 02 63, 44632 Herne
Telefon (0 23 25) 69 80, Fax (0 23 25) 69 81 10
E-Mail: info@anton-graf.de
Rupieper Reisen, gegr. 1955
Reisebüro Rupieper GmbH
Geschäftsführer Bernd Rupieper
Amtsgericht Bochum, HRB-Nr. 4959
Bleichstraße 4, 44787 Bochum
Telefon (02 34) 6 02 16 und 6 02 17
Telefax (02 34) 1 76 99
E-Mail: info@reisebuero-rupieper.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten
1. Stellung von Graf’s Reisen; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1 Graf’s Reisen erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Graf’s Reisen und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die Graf’s Reisen mit getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit Graf’s Reisen anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit Graf’s Reisen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4 Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von Graf’s Reisen. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von Graf’s Reisen Anwendung.
2. Vertragsschluss
2.1 Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, im Internet, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Graf’s Reisen und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Graf’s Reisen vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung auf den Fahrpreis oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2 Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von Graf’s Reisen zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Graf’s Reisen zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Graf’s Reisen informiert den Kunden bei Buchung über die Abfahrtszeit.
2.3 Graf’s Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1 Die geschuldete Leistung von Graf’s Reisen besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Graf’s Reisen, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von Graf’s Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4 Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit Graf’s Reisen. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und Graf’s Reisen vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2 Der Fahrpreis ist bei Anmeldung gegen Aushändigung des Fahrausweises sofort zu entrichten.
4.3 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und Graf’s Reisen zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist Graf’s Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
5.1 Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Graf’s Reisen bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten Graf’s Reisen nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit Graf’s Reisen gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
5.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1 Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von Graf’s Reisen zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Graf’s Reisen zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
6.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) Graf’s Reisen hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Graf’s Reisen durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
7.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit Graf’s Reisen nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
7.2 Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens Graf’s Reisen ein Stornierungsentgelt i. H. v. 70 % des Gesamtpreises berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von Graf’s Reisen im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit Graf’s Reisen abgilt.
7.3 Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Graf’s Reisen hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Graf’s Reisen durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von Graf’s Reisen an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
7.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Graf’s Reisen nachzuweisen, dass Graf’s Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
7.5 Graf’s Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Graf’s Reisen nachweist, dass Graf’s Reisen wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht Graf’s Reisen einen solchen Anspruch geltend, so ist Graf’s Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.6 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von Graf’s Reisen sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
8. Haftung von Graf’s Reisen; Versicherungen
8.1 Eine Haftung von Graf’s Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von Graf’s Reisen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8.2 Graf’s Reisen haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von Graf’s Reisen ursächlich oder mitursächlich war.
8.3 Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
9. Rücktritt von Graf’s Reisen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1 Graf’s Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Graf’s Reisen muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) Graf’s Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Graf’s Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Graf’s Reisen später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
9.2 Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1 Graf’s Reisen kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Graf’s Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2 Kündigt Graf’s Reisen, so behält Graf’s Reisen den Anspruch auf den Leistungspreis; Graf’s Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Graf’s Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch Graf’s Reisen und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
11.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von Graf’s Reisen und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von Graf’s Reisen und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von Graf’s Reisen zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
12. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Graf’s Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Graf’s Reisen nur am Sitz von Graf’s Reisen verklagen.
12.2 Für Klagen von Graf’s Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Graf’s Reisen vereinbart.
12.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Graf’s Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
12.4 Graf’s Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Graf’s Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für Graf’s Reisen verpflichtend würde, informiert Graf’s Reisen die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Graf’s Reisen weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018
Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Graf’s Reisen, gegr. 1928
Anton Graf GmbH, Reisen & Spedition
Geschäftsführer Arno Graf und Michael Thüring
Handelsregister Bochum, HRB-Nr. 10091
Zentralverwaltung: Edmund-Weber-Straße 146 – 156, 44651 Herne
Postfach 20 02 63, 44632 Herne
Telefon: (0 23 25) 69 80; Telefax: (0 23 25) 69 81 10
Stand 01. August 2020
Ein offenes Wort
Sie, verehrte Reisegäste, wir als Ihr langjähriger Reiseveranstalter, Ihr Urlaubsort und Ihr Hotel freuen uns, dass Busreisen wieder möglich sind. In den letzten Wochen haben wir uns alle mit behördlichen- und allgemeinen Verhaltensregeln arrangiert und diese gehören inzwischen zu unserem aktuellen Alltagsleben dazu. Es ist normal, dass diese Regeln auch im Bus, im Urlaubsort und im Hotel gelten. Dies kann dazu führen, dass in Urlaubsorten und in Hotels Einrichtungen derzeit nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Auch kann es sein, dass Mahlzeiten nicht in Buffetform dargeboten, sondern serviert werden.
Zum Schutz der Gesundheit aller gelten bei allen Busreisen, bis auf weiteres, einige besondere Regeln:
1. Fahrgäste, die bei Beginn der Beförderung Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, müssen von der Beförderung ausgeschlossen werden.
2. Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Wir halten Desinfektionsmittel bereit. Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.
3. Treten Krankheitssymptome bei einem Fahrgast während der Beförderung auf, ist der betroffene Fahrgast von anderen Personen abzusondern. Der Betroffene muss sobald wie möglich die Busreise abbrechen. Insbesondere muss jeglicher Kontakt zu anderen Personen vermieden und ein Mindestabstand von 1,50 m gewahrt werden.
4. Beim Zustieg oder Ausstieg ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
5. Wir weisen Ihnen Ihren persönlichen Sitzplatz zu. Ein anderer Sitzplatz darf durch Sie während der gesamten Dauer der Beförderung, die erst mit dem Erreichen des Fahrziels endet, nicht eingenommen werden.
6. Sie sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
a. beim Zustieg in das Fahrzeug
b. beim Verlassen des Fahrzeugs
c. beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes
Bei Fahrten ins Ausland gelten dort die örtlichen Bestimmungen.
7. Die Bordtoilette steht derzeit nicht zur Verfügung. Wir werden zusätzliche Toilettenpausen einlegen.
Als Omnibusunternehmen sind wir verpflichtet, Personen, die nicht zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln bereit sind, von der Beförderung auszuschließen.
Vielen Dank, dass Sie uns die Treue halten!
Ihr Graf’s-Reisen-Team