Kurzportrait
Die Rundreisen unseres langjährigen Partners aus Hessen zeichnen sich durch außergewöhnlich interessante Routen aus. So können Sie die Höhepunkte Spaniens und Portugals entdecken, den romantischen Herbst in Südnorwegen erleben oder Marokko, das Land der Gegensätze im Norden Afrikas, kennen lernen. Alles mit dem vom Veranstalter gewohnten Komfort bei der Planung und Durchführung Ihrer Rundreise.
Aber auch die anderen Reisen aus dem äußerst vielfältigen Kompettangebot, von Städtreisen, Musik-Event-Reisen, Urlaubsreisen haben höchste Wohlfühlqualität.
Reisen mit Komfort und Sicherheit
Die ****First-Class Bistro-Busse verkörpern exklusives Busreisen in Vollendung. Unser Partner ist Mitglied der Gütegemeinschaft Buskomfort. Das bedeutet, Sie reisen bei uns in klassifizierten Reisebussen der ****First-Class. In den Bussen haben Sie mit mindestens 83 cm Sitzabstand einen großen Sitzkomfort. Verstellbare Rückenlehnen, nur vier Sitzplätze im Heck (also keine „Rückbank“), Fußstützen Klapptische und Leselampen an Ihrem Sitz sorgen ebenfalls für Ihre Bequemlichkeit. Leistungsstarke Triebwerke und modernste Technik sorgen für ein zügiges und sicheres Reisen. Im Oberdeck befinden sich in einem großzügigen Raumangebot 56 Schlafsessel. Im Unterdeck genießen Sie auf 16 Bistroplätzen auch während der Fahrt ein ausgesuchtes Speisen- und Getränkeangebot. Unsere freundlichen Bordstewardessen servieren Ihnen im Oberdeck Kaltgetränke an Ihren Sitzplätzen.
Busbeispiele:
Bistro-Bus Setra 431 DT
****First-Class-STEWA-Bistro-Bus mit 56 Schlafsesseln im Oberdeck und 16 Bistroplätzen; Ausstattung: Klimaanlage, WC, Navigationssystem, DVD-Player, Bordküche; mindestens 83 cm Sitzabstand, verstellbare Rückenlehnen,
Fußstützen, Klapptische, Leselampen. Während der gesamten Fahrt steht ein Bistro mit einem umfangreichen Speisen- und Getränkeangebot zur Verfügung. Die
Bordservicedame bedient die Gäste im Bistro, zusätzlich werden kalte Getränke an den Sitzplätzen serviert.
Bistro-Bus Setra 415 GT HD
****First-Class-STEWA-Bistro-Bus mit 28 Schlafsesseln und 8 Bistroplätzen;
die Küche befindet sich im Heckteil auf einer Ebene mit allen Sitzplätzen; Ausstattung: Klimaanlage, WC, Navigationssystem, 83 cm Sitzabstand, Fußstützen, Klapptische und Leselampen. Während der Fahrt steht ein Bistro mit einem umfangreichen Speisen- und Getränkeangebot zur Verfügung. Die Bordservicedame bedient die Gäste im Bistro, zusätzlich werden kalte Getränke an den Sitzplätzen serviert.
Wie funktioniert der Zustieg in den angegebenen Abfahrtsorten?
Bei einigen Orten erfolgt eine kostenlose Abholung, bei anderen Orten mit einem Aufpreis (häufig 15 Euro pro Person, teilweise auch mehr). Alle Zuschläge sind aber bereits im angezeigten Reisepreis eingerechnet. Selbstverständlich werden nicht alle über 100 mögliche Zustiege mit dem Hauptbus angefahren. Es werden Zubringerdienste, d.h. Kleinbusse oder Taxis eingesetzt, die sie auf schnellsten Wege zum Hauptbus bringen. Bei sehr kurzfristigen Buchungen kann es sein, dass bestimmte Zustiegsmöglichkeiten nicht mehr möglich sind, wir werden Ihnen dann aber natürlich eine geeignete Alternative anbieten. Sie haben auch immer die Möglichkeit, mit dem eigenen PKW nach Kleinosteheim zum Betriebshof selbst anzureisen und dort für die Zeit der Reise ihren Wagen sicher und gegen eine Gebühr von 4 EUR pro Tag abzustellen.
Auf Wunsch: Haustürservice
Damit Ihre Reise bereits von Anfang an mit höchstem Komfort beginnt, bietet Ihnen der Veranstalter auf Wunsch einen Abholservice von Ihrer Haustür an. Die freundlichen Transferfahrer klingeln an Ihrer Wohnungstür, sind Ihnen beim Transport Ihres Gepäcks behilflich und stehen Ihnen bei der Rückankunft des Hauptbusses wieder zur Verfügung, um Sie und Ihr Gepäck bequem zurück an Ihre Wohnungstür zu bringen. Dieser Service steht in ausgewählten Gebieten von Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz gegen einen Aufpreis von (je nach Reise) 15 oder 30 Euro pro Person zur Verfügung. Wir informieren Sie gerne über den genauen Einzugsbereich des Abholservices. Sollte Ihr Wohnort nicht im Gebiet des Abholservices liegen, erstellen wir Ihnen auf Wunsch auch gerne ein Angebot für eine individuelle Abholung von zu Hause.
Planung, Hotelauswahl und Abwicklung von Profis
Zum hohen Komfort kommt eine überaus gewissenhafte und fundierte Reisevorbereitung, ein kritischer und gezielter Hoteleinkauf, eine zuverlässige Buchungsabwicklung und dann natürlich eine perfekt organisierte Durchführung einer jeden Rundreise. Lassen Sie sich verwöhnen!
Die Bistrobus Basis
Bei Ankunft Urlaub, so lautet das Motto der Bistro Bus Basis. Sofern Sie mit dem Auto nach Kleinostheim anreisen, können Sie dort auf dem bewachten Parkplatz sicher Ihren Wagen abstellen. Bis die Reise beginnt, genießen Sie im Café Zimt bei entspannter Atmosphäre Kaffee-Spezialitäten, selbstgemachten Kuchen und Torten, regionalen und kulinarischen Leckereien und kalte Getränke. Für Gäste, die einen Tag früher anreisen stehen auch insgesamt 5 Hotelzimmer zur Verfügung.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden, sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung und Reisedokumente
Sie erhalten eine Rechnung per Post und zahlen mit Anzahlung (bis 2 Wochen nach Zustellung) und Restzahlung per Überweisung (Anzahlung: 20 %), Rest ca. 3 Wochen vor Reisebeginn. Die Reiseunterlagen erhalten Sie ca. eine Woche vor Reisebeginn per Post.
Bei preisreduzierten Angeboten und Sparpreisen sind 40% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten.
Sie können auch per Kreditkarte zahlen (bitte bei Buchung angeben).
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist, wenn nicht ausdrücklich in den Leistungen der Reisebeschreibung vermerkt, kein Leistungsbestandteil und durch Sie vor Ort zu zahlen.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Bei Gruppen ab 8 vollzahlenden Personen erhalten Sie pro Person eine Ermäßigung von 4%, ab 12 vollzahlenden Personen 5% oder kostenlose Abholung am Wohnort ab einem zentralen Buszustieg im Rhein-Main-Kinzig Gebiet. Bitte beachten Sie, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt.de Empfehlung
Stewa Touristik steht für Busreisen mit erstklassigem Reisekomfort, professioneller Planung und Durchführung sowie ausgesuchter Hotelqualität. In jedem Detail der Reiseplanung und -durchführung zeigt sich die große Erfahrung des Veranstalters. buswelt.de empfiehlt diesen Veranstalter allen Reisenden, die besonders großen Wert auf Komfort unterwegs legen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Kunden,
die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie die Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen von STEWA Touristik GmbH (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch STEWA Touristik GmbH bestätigt.
1.3. Telefonisch nimmt STEWA Touristik GmbH, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist, und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.
1.6. Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Reisende STEWA Touristik GmbH den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 8.3 (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 7 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn und mit einer Dauer von bis zu 6 Tagen bis 14 Tage vor Reisebeginn fällig. Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann STEWA Touristik GmbH nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 8.3 (siehe unten) verlangen.
5. Leistungen und Pflichten
5.1. TEWA Touristik GmbH behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. STEWA Touristik GmbH darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. STEWA Touristik GmbH hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit diese für die vorgesehene Pauschalreise erheblich sind, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung - siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.
5.4. TEWA Touristik GmbH hat über ihre Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
5.5. STEWA Touristik GmbH hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6.).
5.6. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. geregelt.
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch STEWA Touristik GmbH sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie STEWA Touristik GmbH gegenüber dem Reisenden z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die STEWA Touristik GmbH ausdrücklich, z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot von STEWA Touristik GmbH als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für STEWA Touristik GmbH geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
7. Vertragsübertragung - Ersatzreisende
7.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
7.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
7.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. STEWA Touristik GmbH darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
7.4. STEWA Touristik GmbH hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
8.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
8.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Reisen nach Ziff. 8.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 8.5.
8.3. Die Entschädigungspauschalen von STEWA Touristik GmbH bei Reisen finden Sie in der unten aufgeführten Tabelle.
8.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
8.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 8.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von STEWA Touristik GmbH ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. STEWA Touristik GmbH hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
8.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
8.7. Abweichend von Ziff. 8.2. kann STEWA Touristik GmbH vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
9. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
9.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. STEWA Touristik GmbH kann jedoch, soweit für sie möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
9.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann STEWA Touristik GmbH bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt € 25,- pro Person und bei Tagesreisen € 10,- pro Änderung pro Vorgang verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der von STEWA Touristik GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was STEWA Touristik GmbH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
10. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so hat STEWA Touristik GmbH bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
11.1. STEWA Touristik GmbH kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für STEWA Touristik GmbH und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche von STEWA Touristik GmbH bleiben insofern unberührt.
11.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information von STEWA Touristik GmbH) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
12. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
12.1. STEWA Touristik GmbH hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.
12.2. STEWA Touristik GmbH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 12.1. nicht erreicht und will STEWA Touristik GmbH zurücktreten, hat STEWA Touristik GmbH den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von ein bis höchstens sechs Tagen 14 Tage - jeweils vor Reisebeginn.
12.4. Tritt STEWA Touristik GmbH vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
12.5. STEWA Touristik GmbH ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.
13. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
13.1. STEWA Touristik GmbH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und sie den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. 13.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. verliert STEWA Touristik GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
14. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
14.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat STEWA Touristik GmbH einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn STEWA Touristik GmbH wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
14.2. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei STEWA Touristik GmbH oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
14.3. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen oder Kreuzfahrten sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R) der zuständigen Fluggesellschaft, Reederei und STEWA Touristik GmbH anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich der Reiseleitung oder unserem Bordpersonal anzuzeigen.
14.4. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe. Der Reisende kann Abhilfe verlangen.
STEWA Touristik GmbH hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 14.2. (siehe oben).
Wenn STEWA Touristik GmbH nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist.
STEWA Touristik GmbH kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. STEWA Touristik GmbH ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
14.5. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 14.1. (siehe oben) wird verwiesen.
14.6. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert STEWA Touristik GmbH die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
14.7. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat STEWA Touristik GmbH den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
14.8. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
15. Haftungsbeschränkung
15.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
15.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
15.3. Auf Ziff. 14.8. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
16. Verjährung – Geltendmachung
16.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber STEWA Touristik GmbH unter der angegebenen Anschrift oder klartext@stewa.de oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
16.2. Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäden -nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz), verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
17. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
18.1. Unser Unternehmen STEWA Touristik GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 785179579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
19. Gerichtsstand
Der Reisende kann STEWA Touristik GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von STEWA Touristik GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen den Reisenden, der ein Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von STEWA Touristik GmbH vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn sich Abweichendes aus Abkommen, Übereinkommen oder Verordnungen ergibt.
20. Datenschutz und Schlussbestimmungen
20.1. STEWA Touristik GmbH erhebt und verwendet personenbezogene Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken der Werbung und Marktforschung erfolgt nur nach Ihrer zuvor erklärten, ausdrücklichen Einwilligung. Näheres finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung auf unserer Webseite. 20.2. Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung Juni 2019
STEWA Touristik GmbH
Lindigstraße 2, 63801 Kleinostheim
Tel. 06027-40972-1, Fax: 06027-40972-440
Email: info@stewa.de, www.stewa.de
Geschäftsführer: Peter Stenger
Amtsgericht - Registergericht - Aschaffenburg HRB 10276, Sitz: Alzenau
Rücktrittskosten (vgl. Ziffer 8.3)
Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten Leistung abhängig. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Die Rücktrittskosten listen wir nachfolgend einzeln auf:
Rücktrittskosten pro Person vom Reisepreis
Buspauschalreisen
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20 %
49 bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 %
30 bis 25 Tage vor Reiseantritt 30 %
24 bis 18 Tage vor Reiseantritt 50 %
17 bis 14 Tage vor Reiseantritt 70 %
13 bis 4 Tage vor Reiseantritt 85 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
Flugpauschalreisen
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
49 bis 31 Tage vor Reiseantritt 45 %
30 bis 25 Tage vor Reiseantritt 60 %
24 bis 18 Tage vor Reiseantritt 75 %
17 bis 14 Tage vor Reiseantritt 80 %
13 bis 4 Tage vor Reiseantritt 85 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
Flussschiffspauschalreisen
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
49 bis 31 Tage vor Reiseantritt 45 %
30 bis 25 Tage vor Reiseantritt 70 %
24 bis 18 Tage vor Reiseantritt 75 %
17 bis 14 Tage vor Reiseantritt 80 %
13 bis 4 Tage vor Reiseantritt 85 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
Hochseeschiffspauschalreisen
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
49 bis 31 Tage vor Reiseantritt 45 %
30 bis 25 Tage vor Reiseantritt 60 %
24 bis 18 Tage vor Reiseantritt 75 %
17 bis 14 Tage vor Reiseantritt 80 %
13 bis 4 Tage vor Reiseantritt 85 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
Pauschalreisen, welche Eintrittskarten für Theater, Oper, Musical oder Konzerte beinhalten (Bus, Flug, Fluss- oder Hochseeschiff)
Bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 %
89 bis 70 Tage vor Reisebeginn 40 %
69 bis 50 Tage vor Reisebeginn 60 %
49 bis 31 Tage vor Reisebeginn 80 %
Ab 30 Tage vor Reisebeginn 90 %