Kurzportrait
Einer der größten Reiseveranstalter Deutschlands mit einer riesigen Auswahl an Reisen in die ganze Welt und ganz Europa. Ein Spezialist für Städte- und Eventreisen, Reisen in Deutschland, Reisen ins Gebirge und ans Meer. Besonders beeindruckend ist die ungeheuer große Anzahl an Rund-, Studien- und Erlebnisreisen reisen in fast alle europäischen Länder.
Busreisen mit höchstem Komfort
Die Entscheidung für den Bus ist immer noch die Entscheidung für das sicherste Verkehrsmittel, wie alle Statistiken belegen. Doch auch beim Bus gibt es wesentliche Unterschiede, die das Reiseerlebnis beeinflussen können. In Zeiten, wo die verkehrstechnische und sicherheitsrelevante Ausstattung der Fahrzeuge nahezu identisch ist, prägen Komfort und Ausstattung maßgeblich die Unterschiede. 5-Sterne-Bus heißt deshalb eines der Angebote, mit denen die Reisegäste auf ausgewählten, teilweise exklusiven Rundreisen verwöhnt werden. Mit mindestens 90 Zentimetern Sitzabstand erfüllt der Fünf-Sterne-Luxus-Class Bus außergewöhnliche Wünsche an den Reisekomfort. Selbst Zweimetermänner können die Beine ausstrecken und sich entspannt zurücklehnen. 38 Fahrgäste können so den "Luxus" der größeren Beinfreiheit genießen.
Der Vier-Sterne-First-Class Bus bietet bei 83 cm Sitzabstand 44 Reisegästen und der Drei-Sterne-Komfort-Class Bus bei 77 cm Sitzabstand 49 Reisegästen Platz. Wer Wert auf entspanntes Reisen und komfortablen Sitzabstand legt, sollte deshalb bei der Buchung auf die unterschiedlichen Klassifizierungsmerkmale achten. Denn darin unterscheidet sich der "Bus" vom "Bus"! Die "Bus-Sterne" werden in Deutschland von der Gütegemeinschaft Buskomfort e.V. vergeben, die nach strengen Regeln die Komfortleistungen der Fahrzeuge klassifiziert und festlegt. Viele namhafte Busbetriebe und Busreiseveranstalter sind Mitglied dieser Gemeinschaft. Überprüft wird die Einhaltung der Klassifizierungskriterien einmal jährlich durch TÜV oder DEKRA. Nur wer allen Anforderungen genügt, darf die begehrten "Sterne" tragen. Natürlich reicht der Sitzabstand allein nicht aus, um in den Genuss der "Sterne-Aufwertung" zu kommen. Bereits für die Verleihung von "nur" drei Sternen der Komfort-Class sind als Voraussetzungen verstellbare Sitze und Rückenlehnen, Armlehnen, Doppelverglasung, persönliche Leselampe, WC/Waschraum und Miniküche an Bord obligatorisch, abgerundet durch gute Belüftung und geregelte Innenraum-Temperatur. Zusätzliche Annehmlichkeiten wie Fußstützen oder Beinauflagen für jeden Reisegast, ein Klapptisch vor jedem Platz und eine Klimaanlage erfordert dann der "vierte Stern", nochmals getoppt durch die schon erwähnte größere Bewegungsfreiheit, komfortable Bordküche, Videoanlagen etc. in der "Fünf-Sterne-Luxus-Class-Variante". Allen gemeinsam ist natürlich ein überdurchschnittlich guter Allgemeinzustand des Fahrzeuges. Bei unserem Partner aus Kesselsdorf kann man sicher sein, den richtigen "Sterne-Komfort" auch zu bekommen. Abgerundet durch einen umfangreichen Bordservice mit Kaffee, Kaltgetränken und Imbiß sowie die gute fachliche Betreuung durch die qualifizierten Reiseleiter/Innen wird die nächste Urlaubsreise mit dem Bus zum eindrucksvollen Erlebnis mit allem Komfort.
Gütesigel für Qualitätssicherung
Unser Partner bekam anläßlich des Tages der Sachsen in Döbeln das Gütesiegel "Servicequalität Sachsen Stufe I" serviceorientierter Dienstleistungsunternehmen im Rahmen der Qualitäts- und Dienstleistungsoffensive im Tourismus Sachsen 2004 verliehen. Die Auszeichnung wurde am 04.09.2004 in Döbeln durch den ehemaligen Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Georg Milbradt, sowie den Präsidenten des Landestourismusverbandes Sachsens, Andreas Lämmel und den Verbandsdirektor des Landestourismusverbandes Sachsens, Manfred Böhme, verliehen.
Damit wurde die langjährige erfolgreiche Tätigkeit des Unternehmens, sein leistungsfähiges Qualitätsmanagement und besonders die ständige Qualifizierung des Kundendienstes und des Services gewürdigt. Dazu zählen der Haustür-Transfer-Service, die ständige Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsparameter, die Qualifizierung der Mitarbeiter und Reiseleiter genauso, wie die kontinuierliche Anpassung des Services an die Bedürfnisse der Gäste.
Ihr Reiseteam
Die hervorragend ausgebildeten Bus-Chauffeure sorgen während der Fahrt für ein Höchstmaß an Komfort und Sicherheit, während sich die sorgfältig ausgewählten und erfahrenen Reiseleiterinnen und Reiseleiter ganz auf Sie konzentrieren. So ist gewährleistet, dass Sie auf Ihrer Reise nicht nur Land und Leute kennenlernen, sondern sich richtig erholen, weil Sie sich um nichts kümmern müssen.
Reisedurchführung
Dieser Urlaub heißt Reisen in netter Gesellschaft. Da das Zusammensein mit anderen Gästen für Sie ein wesentlicher Bestandteil der Reise ist, werden wir nur solche Reisen durchführen, für die sich eine ausreichend große Zahl von Gästen angemeldet hat. Die für die einzelnen Reisen notwendige Mindestteilnehmerzahl finden Sie bei der jeweiligen Reise.
Reiseverlauf
Bei der Ausarbeitung der Reisen hat man mit großer Sorgfalt gearbeitet sowie die langjährige Erfahrung und auch Ihre Anregungen berücksichtigt.
Wie funktioniert der Zustieg in den angegebenen Abfahrtsorten
Die Abholung/Rückbringung von/zu Ihrer Haustür ist bereits im Reisepreis inkludiert. Entlang der jeweiligen Reiserouten werden Ihnen Sparzustiegsstellen angeboten. Möchten Sie auf den Haustür-Transfer verzichten und selbst organisiert zum Bus oder Abflughafen kommen, erhalten Sie für diesen Sparzustieg mit individueller An- und Abreise einen Preisabschlag. Bitte beachten Sie, dass je nach Auswahl des Zustiegs bei der jeweiligen Reise, der Reisepreis inkl. Haustürtransfer bzw. mit Sparzustieg automatisch angepasst wird.
Den Haustür-Transfer können Sie im gesamten PLZ-Gebiet 0, 10 16, 39, 98 und 99 in Anspruch nehmen. Weitere Postleitzahlen auf Anfrage.
Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Planung Ihrer Abholzeiten und Transfer-Routen kann es aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie Staus oder Umleitungen in seltenen Fällen vorkommen, dass der Chauffeur nicht ganz pünktlich vor Ihrer Haustür steht. In solchen Fällen erreichen Sie eine Kontaktperson rund um die Uhr unter der Notrufnummer (01 74) 3 11 75 50.
Express-Haustürservice
Für alle, die Wert auf etwas mehr Individualität legen und ohne weitere Zustiege befördert werden möchten, wird ein sog. Express-Haustür-Service angeboten, Für einen einmaligen Zuschlag von 180 EUR (gilt pro Fahrzeug für bis zu 7 Personen und einer Abholadresse) zusätzlich zum gebuchten Haustür-Tranfer-Service werden Sie, ohne dass weitere Reisegäste zusteigen, direkt und auf dem kürzesten Weg zur nächstgelegenen Bus-Zustiegsstelle oder zum Abflughafen und wieder nach Hause gebracht. Bitte anfragen, wenn gewünscht.
Kinderermäßigung
Generell erhalten 1 bis 2 Kinder bis zu 14 Jahren 20% bzw. 10% Ermäßigung auf den Reisegrundpreis bei Unterbringung des bzw. der Kinder im Zimmer mit zwei Vollzahlern. Bei einem Vollzahler erhält ein Kind im Doppelzimmer 10%, bei 2 Kindern im Dreibettzimmer das erste Kind 20% und das zweite Kind 10%. Ausnahmen entnehmen Sie den Reisebeschreibungen. Sollten die Kinderermäßigung nicht direkt bei der Reise angegeben sein, wird sie nachträglich angerechnet.
Zusätzlich erhält die dritte Person ab 15 Jahren im Zimmer mit zwei Vollzahlern 10% Ermäßigung.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Insolvenzversicherung
Bei allen Reise ist dei vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 15 Prozent an, den Restbetrag erst 21 Tage vor Reisebeginn.
Sie können auch per Kreditkarte zahlen (bitte bei Buchung angeben).
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung: 5% ab 5 Personen. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
Eberhardt Travel ist Marktführer in Sachsen und einer der größten Busreiseveranstalter in Deutschland. Unser Partner aus Kesselsdorf bei Dresden bietet ein fast unüberschaubares Sortiment an internationalen Reisen und Reisen innerhalb Deutschlands von höchster Qualität. Großer Vorteil: im Preis inbegriffen ist ein Haustürservice für alle Orte im Postleitzahlengebiet 0, wer aber 70 EUR pro Person sparen möchten, bucht einen der "Sparzustiege". Wer einen durch und durch erstklassig organisierten Urlaub mit höchster Wohlfühlqualität erleben möchte, ist hier genau richtig aufgehoben!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, elektronisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von Eberhardt TRAVEL geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch Eberhardt TRAVEL bestätigt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Telefonisch nimmt Eberhardt TRAVEL, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den Eberhardt TRAVEL 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6. Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Reisende Eberhardt TRAVEL den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Meine Reise jetzt zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist Eberhardt TRAVEL nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Eberhardt TRAVEL unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich Eberhardt TRAVEL nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises pro Person nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.
4.2. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr gem. Ziffer 13 (siehe unten) abgesagt werden kann. Zeitgleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe zu leisten.
4.3. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins.
4.4. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann Eberhardt TRAVEL nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.
5. Leistungen und Pflichten
5.1. Eberhardt TRAVEL behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Eberhardt TRAVEL darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Eberhardt TRAVEL hat Informationspflichten vor der Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn durch Eberhardt TRAVEL gemachten Angaben nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.
5.4. Eberhardt TRAVEL hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann Eberhardt TRAVEL Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
5.5. Eberhardt TRAVEL hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).
5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.
5.7. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Einganges der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich. Eberhardt TRAVEL bemüht sich um die Einhaltung der ursprünglich vergebenen Sitzplätze.
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch Eberhardt TRAVEL sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie Eberhardt TRAVEL gegenüber dem Reisenden z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die Eberhardt TRAVEL ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot von Eberhardt TRAVEL als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für Eberhardt TRAVEL geringere Kosten, so ist dem Reisenden der Mehrbetrag auf die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
7.1. Eberhardt TRAVEL kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-, oder Flughafengebühren) oder geänderter und für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Eberhardt TRAVEL den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Eberhardt TRAVEL sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Eberhardt TRAVEL kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von Eberhardt TRAVEL bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Eberhardt TRAVEL führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Eberhardt TRAVEL zu erstatten. Eberhardt TRAVEL darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
8.2. Eberhardt TRAVEL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber Eberhardt TRAVEL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Eberhardt TRAVEL darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
8.4. Eberhardt TRAVEL hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber Eberhardt TRAVEL erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei Eberhardt TRAVEL oder dem Vermittler.
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Eberhardt TRAVEL den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann Eberhardt TRAVEL vom Reisenden grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen, ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn, verlangen:
a) bei Pkw-, Bus- und Bahnreisen
bis 4 Wochen vor Reisebeginn 15 %
ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 25 %
ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %
ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
ab 3. Kalendertag vor Reisebeginn 75 %
am Reisetag 90 %
Abweichend gilt bei unseren Tagesfahrten
bis 10 Tage vor Reisebeginn 5 €
ab 9. Kalendertag vor Reisebeginn 30 %
ab 4. Kalendertag vor Reisebeginn 60 %
am Reisetag 90 %
b) bei Flugreisen sowie bei Bus- und Bahnreisen mit Fluganreise und/oder Flugabreise
bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25 %
ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %
ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 75 %
ab 3. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %
c) bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahrten
bis 60. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %
ab 59. Kalendertag vor Reisebeginn 40 %
ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 70 %
ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %
Maßgeblich ist bei kombinierten Reisen die konkrete Bezeichnung der Reise im Prospekt, Katalog bzw. Internet.
9.3. Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht von Eberhardt TRAVEL anderweitig veräußert werden kann.
9.4. Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen, Leistungen), beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen.
9.5. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
9.6. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 9.2. bis 9.5. entsprechend angewandt.
9.7. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist Eberhardt TRAVEL zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.8. Abweichend von Ziff. 9.2. kann Eberhardt TRAVEL vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Eberhardt TRAVEL kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann Eberhardt TRAVEL eine Bearbeitungsgebühr von pauschaliert 30 EUR verlangen, soweit Eberhardt TRAVEL nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Eberhardt TRAVEL ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was Eberhardt TRAVEL durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. Eberhardt TRAVEL ist aber verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Eberhardt TRAVEL kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für Eberhardt TRAVEL und/ oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eberhardt TRAVEL steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
13.1. Eberhardt TRAVEL hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.
13.2. Eberhardt TRAVEL kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will Eberhardt TRAVEL zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn.
13.4. Tritt Eberhardt TRAVEL vom Vertrag zurück, geht der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis verloren.
13.5. Eberhardt TRAVEL ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.
14. Rücktritt von Eberhardt TRAVEL bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
14.1. Eberhardt TRAVEL kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert Eberhardt TRAVEL den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat Eberhardt TRAVEL einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn Eberhardt TRAVEL wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
15.2. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter von Eberhardt TRAVEL nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei Eberhardt TRAVEL oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Eberhardt TRAVEL hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn Eberhardt TRAVEL nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Eberhardt TRAVEL kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Eberhardt TRAVEL ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
15.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen.
15.5. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert Eberhardt TRAVEL die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
15.6. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat Eberhardt TRAVEL den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
15.7. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen Eberhardt TRAVEL Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung von Eberhardt TRAVEL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Eberhardt TRAVEL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Eberhardt TRAVEL gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
17. Verjährung – Geltendmachung
17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber Eberhardt TRAVEL oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
18.1. Eberhardt TRAVEL nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Verbraucherschlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar: Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon +49 7851 79579 40, Telefax +49 7851 79579 41, www.verbraucher-schlichter.de, mail@universalschlichtungsstelle.de
18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über unsere Internetseite oder mittels E-Mail bereit.
19. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
19.1. Die Vertragspartner sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198 reopen.europa.eu www.auswaertiges-amt.de/de
19.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung bzw. den Leistungsträger oder Eberhardt TRAVEL unverzüglich zu verständigen.
20. Sonstige Bestimmungen
Nur für Reisemittler: Erfolgen die Buchungen über einen Reisemittler (Reisebüro), der als Agentur für Eberhardt TRAVEL tätig ist, gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen analog, sofern aus dem Agenturvertrag sich andere Regelungen nicht ergeben. Sofern nicht anders ausgewiesen, sind alle Preise im Katalog in Euro angegeben und gelten pro Person.
(Stand: Juli 2020)
Reiseveranstalter
Eberhardt TRAVEL GmbH
Zschoner Ring 30
01723 Kesselsdorf
Telefon: (03 52 04) 92 112
Telefax: (03 52 04) 92 115
E-Mail: info@eberhardt-travel.de
Geschäftsführer: Dr. Uwe Lorenz
Prokuristen: Sylvia Lorenz | Isabel Braksiek | Daniela Paulan | Ralf Mehnert | René Wächtler | Peter Wagner
Handelsregisterbuch: 2688 Amtsgericht Dresden
Umsatzsteuer ID: DE 140 296 056