Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mehrtagesfahrten
Lieber Reisegast!
Wir freuen uns sehr, Sie als Kunden unseres Unternehmens begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir werden stets bemüht sein, Ihnen einen angenehmen Urlaub zu bereiten. Dazu gehören auch klare und eindeutige rechtliche Verhältnisse. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem BGB § 651 a-k. Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage der aktuellen Medienwerbung bieten Sie uns, dem Reiseveranstalter, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Sie ist verbindlich und erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen er einsteht und verantwortlich ist. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus der Medienwerbung ergeben und auf diese Bezug genommen wird.
2. Bezahlung (Anzahlung + Restzahlung)
Anzahlung: Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines überweisen Sie uns bitte eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20% des Reisepreises, höchstens jedoch 250,00 Euro pro Person auf dem beigefügten Überweisungsträger.
Restzahlung: Die Restzahlung leisten Sie bitte bei Busreisen bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn, jeweils mit dem beigefügten Überweisungsträger.
3. Leistungen und Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in der aktuellen Medienwerbung sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebeschreibung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Flyer und Medienwerbung werden mit Sorgfalt erstellt. Dennoch muss sich der Veranstalter die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern vorbehalten. Die in diesen Unterlagen gemachten Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung der Medienwerbung oder anderer Reiseunterlagen, einschließlich dieser Reisebedingungen, verlieren die Angaben früherer Unterlagen ihre Gültigkeit. Der Reisepreis ist abhängig von der Ihrem Reisetermin zugrunde liegenden Reisezeit.
4. Leistungen und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden von gravierenden Leistungsänderungen oder –abweichungen in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen oder Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so ist der Reiseveranstalter bis drei Wochen vor Reiseantritt berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht voraussehbar waren (Preiserhöhung der Leistungsträger, Anhebung der Treibstoff- und Beförderungskosten, Änderungen der Wechselkurse, Steuern oder Gebühren usw.). Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises sind Sie innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Die Rücktrittserklärung muss dann unverzüglich und schriftlich erfolgen.
5. Kurzfristige Buchungen
Wenn Sie kurzfristig bei uns eine Reise buchen, schicken wir Ihnen grundsätzlich eine Reisebestätigung per Post zu, um Ihnen den Sitzplatz im Bus zu sichern. Der Veranstalter behält sich bei kurzfristigen Buchungen eventuelle Hoteländerungen vor, die dem Kunden aber noch vor Fahrantritt mitgeteilt werden.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen
Sie könne jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reisenummer unbedingt schriftlich erfolgen. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen, können wir nur schriftliche Rücktrittserklärungen akzeptieren. Mündliche oder fernmündliche Stornierungen könne nicht bearbeitet werden. Als Stichtag für Ihren Reiserücktritt gilt das Datum des Posteingangsstempels. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse oder Verspätung) können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer leider fordern müssen, wie folgt:
Bei Busreisen aller Art
bis 30 Tage vor Reisebeginn 10%
mindestens jedoch 25,- Euro pro Person
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 06. bis 02. Tag vor Reisebeginn 60%
Ab 1. Tag vor Reiseantritt, bei Nichterscheinen oder bei Reiseabbruch am Anreisetag: bei Mehrtagesfahrten 95% des Reisepreises, bei Tagesfahrten 98% des Reisepreises.
Bei Flusskreuzfahrten aller Art:
bis 50 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 07. Tag vor Reisebeginn 95%
Bei Nichtantritt der Reise 100%
Bei Stornierung von Reisen, bei denen Leistungen bzw. Zusatzleistungen, wie z.B. Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Rücktrittspauschalen der volle Preis der Zusatzleistung zu entrichten. Werden auf Wunsch des nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Leistungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr von 25,- Euro pro Person berechnen. Bei späterer Umbuchung, sofern diese möglich ist, muss der Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen (z.B. Namensänderung einer mitreisenden Person bei Busreisen). Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
7. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in Ihrem Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden kann. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies innerhalb der folgenden 14 Tage, jedoch vor Reiseantritt in unserem Büro nachgeholt wird. Wir haben zu günstige Konditionen einen Vertrag mit der Hanse Merkur-Versicherung. Prospekte erhalten Sie in unseren Buchungsbüros. Für Ihre Sicherheit während der Reise empfehlen wir das Rundum-Sorglospaket mit dem Komplettschutz. Der Abschluss sollte bei Reisebuchung erfolgen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Fahrer, Reiseleiter und sonstige verantwortliche Personen unseres Betriebes sind berechtigt, auch unterwegs, Reisende von der Weiterreise auszuschließen, wenn sie nachhaltig stören. Die Folgekosten hat der Beteiligte selbst zu tragen.
b) Alle Reisen werden ab 25 Personen durchgeführt. Ein Reiseausfall wird unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl (bei Mehrtagesreisen spätestens 1 Woche vor Reisebeginn) dem Kunden mitgeteilt.
c) Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück bzw. bucht ein anderes Reiseziel.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Vertragspartner zur Kündigung des Reisevertrages.
b) Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach §638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
10. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter entsprechenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.)
Gleiches trifft zu, wenn im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wird.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so ist die Beanstandung unverzüglich der Zentrale des Veranstalters telefonisch oder telegrafisch zur Kenntnis zu bringen. Die entstehenden erforderlichen Kosten trägt der Reiseveranstalter. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck. Gleichzeitig wird dringend empfohlen, vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen.
12. Beförderung
Die Beförderung erfolgt durch moderne Reisebusse. Die Sitzplatzeinteilung wird vom Reiseveranstalter vorgenommen. Um die Berücksichtigung von Sitzplatzwünschen sind wir bemüht. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Platzwünsche sind keine Verbindlichkeit und werden somit nicht Vertragsinhalt. Behinderungen jeglicher Art sind nachzuweisen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erstellt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
14. Reisegepäck
Das zugelassene Freigepäck pro Erwachsenen ist auf 1 Gepäckstück mit maximal 20 kg und 1 leichtes Handgepäck beschränkt. Übergepäck sowie sperrige Gegenstände können abgelehnt werden. Skier können befördert, müssen jedoch bei der Buchung mit angemeldet werden. Dies gilt auch für Rollstühle von behinderten Reisegästen. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Tiere. Eine Haftung von Schäden des beförderten Gepäcks, einschließlich des Handgepäcks, wird grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 250,- Euro je Reiseteilnehmer übernommen. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken, deren Handgriffe, Ziehgurte oder Rollen bei ordentlichem Tragen oder Ziehen infolge von Verschleiß oder Überladung brechen, schließen die Hanse – City Tours generell aus. Schmuck, Bargeld, Fotoausrüstung, elektrische Geräte und Wertsachen hat der Reisende im Handgepäck aufzubewahren und stets mit sich zu führen. Wir empfehlen den Abschluss einer Gepäckversicherung. Die Prüfung der Vollständigkeit sowie der Unversehrtheit beim Verladen und Entladen obliegt jedem Reisegast selbst. Sollte es doch einmal zu Beschädigungen kommen, melden Sie dies unverzüglich dem Fahrpersonal und lassen Sie sich die Schadensmeldung schriftlich bestätigen. Zur Regulierung reichen Sie die Schadensmeldung beim Veranstalter ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Veranstalter ohne Bestätigung/Schadensprotokoll nicht haftbar zu machen ist. Für Gepäckstücke, die das zulässige Gewicht von 20 kg überschreiten, wird keine Haftung übernommen. Liegen Diebstahl oder Beraubung des Gepäckstückes vor, ist Anzeige beim Polizeirevier zu erstatten. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.
15. Vergessene persönliche Sachen
Wenn Sie Ihre persönlichen Sachen doch einmal vergessen haben (z.B. im Bus, Hotel oder ähnlich) helfen wir Ihnen gern und stellen dementsprechende Nachforschungen an. Dies betrifft auch stehen gelassene oder vertauschte Gepäckstücke. Wir behalten uns jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- Euro zuzüglich Porto vor.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen vom Veranstalter gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
Bei Busreisen:
Reiseveranstalter: Hanse City Tours M-V UG (haftungsbeschränkt)
Frische Grube 24, 23966 Wismar
Eingetragen im Handelsregister Schwerin, HRA 12255
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma Hanse City Tours M-V UG (haftungsbeschränkt), Frische Grube 24, 23966 Wismar,
Tel-Nr. 03841-228 64 64, Fax: -2279731, E-Mail: email@hanse-city-tours.de, für Vertragsabschlüsse ab dem 01.12.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Hanse City Tours M-V UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „HCT“ genannt, bei Vertragsschluss ab 01.12.2019 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher die nachfolgenden Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von HCT; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. HCT erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und ist unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Auftraggebers.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen HCT und dem Kunden/Auftraggeber finden in erster Linie die mit HCT getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit HCT anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden/Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit HCT ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von HCT. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von HCT Anwendung.
2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen sind Grundlage des Angebots von HCT und der Buchung des Kunden.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von HCT vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für seine eigenen sowie für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche bei geschlossenen Gruppentagesfahrten und die vom Gruppenauftraggeber/-verantwortlichen angemeldeten Teilnehmer der Tagesfahrt gilt dasselbe.
2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich. Das bedeutet, dass bereits die telefonische oder mündliche Bestätigung von HCT zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten führt. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch HCT zustande, die keiner Form bedarf. Infolge dessen sind auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich. Mit der Buchungsbestätigung informiert HCT den Kunden mit der über die Abfahrtszeiten, in Ausnahmefällen ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch.
2.3. HCT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung von HCT besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit HCT, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von HCT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt, soweit im Einzelfall nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden/Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit HCT. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und HCT vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist sofort der volle Leistungspreis fällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart wird.
4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und HCT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist HCT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
5.1 Ein Anspruch des Kunden/Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangsund des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann HCT bis 3 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts Anderes im Einzelfall vereinbart wurde, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden/Auftraggeber bleibt es vorbehalten HCT nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall hat der Kunde/Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
5.2. Umbuchungswünsche des Kunden/Auftraggebers, die später als 3 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit HCT gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1. Nehmen der Kunde/Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von HCT zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl HCT zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) HCT hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die HCT durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
7.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit HCT nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch ausdrücklich empfohlen.
7.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden/Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens HCT folgendes Stornierungsentgelt je nach Stornierungszeitpunkt berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von HCT im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit HCT abgilt:
bis 15 Tage vor Reisebeginn kostenlos
ab 14 bis 08 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 06 bis 04 Tage vor Reisebeginn 50 %
ab 03 bis 01 Tag vor Reisebeginn 80%
Bei Stornierung von Tagesfahrten, in denen Eintrittsarrangements enthalten sind, ist ab 40 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis dieser Leistung (100 %) zu entrichten. Bei Stornierung von Tagesfahrten in denen Hochseefahrten enthalten sind, ist ab 20 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis dieser Leistung (100 %) zu entrichten
7.3. Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. HCT hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die HCT durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von HCT an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
7.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, HCT nachzuweisen, dass HCT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
7.5. HCT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit HCT nachweist, dass HCT wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht HCT einen solchen Anspruch geltend, so ist HCT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von HCT sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
8. Haftung von HCT; Versicherungen
8.1. Eine Haftung von HCT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von HCT nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
8.2. HCT haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von HCT ursächlich bzw. mitursächlich war.
8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden/Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden/Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
9. Rücktritt von HCT wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1. HCT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch HCT muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) HCT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) HCT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber der Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von HCT später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig außer im Falle von höherer Gewalt.
9.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. HCT kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von HCT nachhaltig stört oder aber wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt HCT, so behält HCT den Anspruch auf den Leistungspreis. HCT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HCT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
11. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
11.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HCT für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von HCT als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen/Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
11.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch und schriftlich entgegengenommen.
11.3. HCT und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
11.4. HCT haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die - mit oder ohne Kenntnis von HCT – vom Gruppenauftraggeber/-verantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von HCT angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber/-verantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit KR vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von HCT enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Ausflüge, Fahrten usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber/-verantwortlichen selbst eingesetzte und von HCT vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.
11.5. HCT haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers/-verantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber/-verantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit HCT abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Zusicherungen und Auskünften gegenüber den Kunden.
11.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber/-verantwortliche oder deren eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt bzw. bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für HCT Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche im Namen von HCT anzuerkennen.
12. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HCT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann HCT nur am Sitz von HCT verklagen.
12.2. Für Klagen von HCT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HCT vereinbart.
12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und HCT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
12.4. HCT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass HCT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für HCT verpflichtend würde, informiert HCT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. HCT weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
Hinweis: Aus Umweltschutzgründen haben wir die AGB für Tagesfahrten in Schriftgröße 8 gedruckt. Bei Bedarf senden wir Ihnen gern ein Exemplar in höherer Schriftgröße per E-Mail zu.