Kurzportrait
Profitieren Sie von der langjährigen Touristikerfahrung unseres Partners aus Mudau in Baden-Württemberg und lassen Sie sich von dem vielfältigen Angeboten inspirieren. Der kleine Tick mehr ist es, was eine Reise zu einem besonderen Erlebnis macht. Beste Hotels, sicheres Reisen, kompetente Reisebegleitung und detaillierte Reiseplanung sind die Voraussetzungen für Ihre Traumreise. Dadurch können Sie die schönste Zeit des Jahres im Kreise netter Menschen unbeschwert genießen. Egal ob unvergessliche Erlebnisreisen, atemberaubende Rundreisen, Städtetrips in fantastische Metropolen oder beeindruckende Schiffsreisen – wir erfüllen Ihren Reisetraum und laden Sie ein, mit uns die Welt zu entdecken.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Erstklassiger Buskomfort:
Damit Sie Ihre Reise rundum genießen können, werden mit großer Sorgfalt die Fahrzeuge und Buspartner für Sie ausgewählt. Bei allen Reisen wird zwischen zwei unterschieden Komfort-Kategorien unterschieden: PREMIUM-Fernreisebus und FIRST CLASS-Fernreisebus.
PREMIUM-Fernreisebus
Alle Fahrzeuge, die zum Einsatz kommen, entsprechen mindestens der 4*Kategorie. Zusätzlich bieten wir Ihnen einen nochmals erweiterten Sitzabstand der 5*-Klasse. Freuen Sie sich auf großzügigen Sitzkomfort mit insgesamt bis zu 8 cm mehr Beinfreiheit. Zur weiteren Ausstattung dieser modernen Reisebusse gehören selbstverständlich auch Armlehnen, 2-Punkt-Sicherheitsgurte, Sonnenschutz am Fenster, Leselampen, Klapptische und Fußrasten. Die Rückenlehne kann für eine erholsame Ruhepause verstellt werden. Auch die Frischluftzufuhr ist an jedem Platz individuell auszurichten und regelbar. Für ein gutes Klima an Bord sorgt die moderne Klimaanlage. Alle Reisebusse sind auch mit Waschraum und WC, Kleinküche und Kühlschrank ausgestattet.
5-Sterne-First Class-Reisebus
Bei den Reiseterminen, die mit "5-Sterne-First Class-Reisebus" ausgezeichnet sind, erwartet Sie unser First-Class Bus mit folgenden Leistungen:
- 5*Luxus Reisebus mit Komfortausstattung
- Durchgehende 2+1er Bestuhlung
- Große Beinfreiheit - Sitzabstand von mind. 85 cm
- gratis WLAN
- USB-Steckdosen an jedem Sitzplatz
- Bordservice mit frisch gebrühtem Kaffee und Fassbier
- Begrüßungssekt
- Kleingruppe mit max. 29 Gästen
- Haustürabholung
Die exklusive 2+1er Bestuhlung im gesamten Bus bietet außergewöhnliche Platzverhältnisse und sorgt mit max. 29 Reisegästen für ein noch intensiveres Reiseerlebnis!
Die luxuriösen Pullmann-Doppelsessel mit beidseitiger Armlehne laden zum geselligen und entspannten Reisen ein. Alle einzeln angeordneten Pullmann-Sessel haben einen Fensterplatz und sind nicht nur bei Alleinreisenden beliebt.
Darüber hinaus verfügt der Luxusliner über eine 5*superior-Austattung an Bord, die sich u.a. durch einen Sitzabstand von mind. 85 cm, gratis WLAN und USB-Steckdosen an jedem Sitzplatz auszeichnet.
Damit Sie sich während Ihrer Reise rundum wohlfühlen, werden Sie vom freundlichen Bordpersonal u.a. mit frisch aufgebrühtem Kaffee, Fassbier und Kaltgetränken bedient.
Haustürabholung
Bei nahezu allen Reisen werden Sie von Ihrer Haustür abgeholt und bringen Sie natürlich auch wieder nach Hause – und dieser Service ist im Reisepreis bereits inbegriffen. Der Abholservice gilt für alle Orte, die Sie unter Zustiege direkt auswählen können.
So funktioniert der Abholservice:
Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die Telefonnummer des für Ihre Region zuständigen Partnerunternehmen, das Sie von zu Haue abholen wird. Bei diesem erfragen Sie ein bis zwei Werktage vor Abreise Ihre genaue Abholzeit und können auch gleich noch letzte Informationen zur Abholung austauschen. Für die Heimfahrt am Rückreisetag sorgt der Reiseveranstalter selbstverständlich ebenfalls.
Durchgehende Reisebegleitung
Bei einem Großteil der Reisen sorgt eine kompetente Reisebegleitung für Ihr Wohlergehen und ein optimales Reiseerlebnis während der gesamten Reise.
Travel Guide
Bei ausgewählten Reisen wird das spezielle „Travel Guide“ Audiosystem eingesetzt, welches Ihnen selbst in lebhaften Umgebungen einen ausgezeichneten Hörgenuss ermöglicht. Durch den bequemen Kopfhörer verstehen Sie Ihren Reiseleiter auch aus größerer Entfernung und können so Ihre Blicke schweifen lassen.
Reiserücktrittsversicherung inklusive
Bei vielen Busreisen dieses Veranstalters ist eine Reiserücktrittskosten-Absicherung im Reisepreis inbegriffen. Das bedeutet, dass Rürcktrittskosten bis zu einem Selbstbehalt von 40 Euro pro Person übernommen werden, wenn die versicherte Person oder Angehörige ersten Grades, oder Lebenspartner der versicherten Person einen Unfall haben, schwer erkranken oder sterben. Die versicherte Person muss vor Antritt der Reise zurücktreten, sowie unverzüglich ein Attest vorlegen. Zusätzlich anfallende Rückbeförderungskosten bei Abbruch der Reise wegen Krankheit sind nicht im Preis enthalten (keine Reiseabbruchversicherung).
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Pauschalreisen ist die vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 28 Tage vor Reisebeginn.
Sie können auch per Kreditkarte zahlen (bitte bei Buchung angeben).
Märchentaler
Bei jeder Katalog-Reise, die Sie bei uns buchen, erhalten Sie eine bestimmte Anzahl Märchentaler auf Ihr Bonus-Konto gutgeschrieben. Sie bekommen pro € 10,- Reisepreis einen Märchentaler. Unser Bonus-System belohnt treue Reisegäste.
Außerdem können Sie sich Ihre Märchentaler auf den Reisepreis Ihrer nächsten Reise anrechnen lassen. Oder Sie sammeln Ihre Märchentaler und gönnen sich in Zukunft eine Traumreise. Märchentaler können Sie bei den meisten Katalog-Reisen sammeln (ausgenommen hiervon sind Sonderangebote).
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
Unsere Meinung über den Veranstalter:
Grimm Reisen ist ein Traditionsunternehmen mittlerweile in der dritten Generation. Beste Hotels, eine kompetente Reiseleitung und professionelle Reiseplanung hat sich die "Reisefamilie" auf die Fahnen geschrieben. Sie befinden sich also in guten Händen für einen märchenhaften Urlaub.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, oder schriftlich erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden auf Grundlage der Reiseausschreibung (Katalog, Internetseite, Anzeigen, Flyer, etc.) geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende per Post oder E-Mail die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf der Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.
1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Werktagen.
2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist Grimm-Reisen GmbH nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haftet Grimm-Reisen GmbH insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Die vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands.
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist. Insofern gilt Ziff. 9. entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises nach Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines im Sinn des § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB zu zahlen.
4.3. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.
4.4. Vertragsabschlüsse 28 Tage oder kürzer vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. verlangen.
5. Leistungen und Pflichten
5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen der Reiseausschreibung vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
5.3. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
5.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).
5.5. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.
5.6. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Vertrages einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z. B. telefonisch, durch E-Mail oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z. B. telefonisch, durch E-Mail oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleich-wertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren) oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail oder in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Dem Reisenden wird dann eine entsprechende Preiserhöhung angeboten und aufgefordert diese innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist anzunehmen oder zurückzutreten.
7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Voraussetzungen vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag abzüglich tatsächlich angefallener Verwaltungskosten vom Reiseveranstalter zu erstatten.
8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform oder durch E-Mail erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter. Am Tag der Anreise ist ein Rücktritt darüber hinaus telefonisch an die angegebene Notrufnummer des Veranstalters zu melden.
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung nach Ziff. 9.3. verlangen.
9.3. Entschädigungspauschalen
9.3.1 Bei Busreisen (sowie Kurreisen mit Busanreise):
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
bis 21 Tage vor Reisebeginn 30 %
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 %
bis 7 Tage vor Reisebeginn 60 %
ab 6 Tage vor Reisebeginn 80 %
Am Anreisetag bzw. bei Nichtantritt 90 %
9.3.2 Bei Flugreisen (sowie Kurreisen mit Fluganreise):
bis 22 Tage vor Reisebeginn 35 %
bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 %
bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
Am Anreisetag bzw. bei Nichtantritt 90 %
9.3.3 Bei Fluss- oder Hochseekreuzfahrten, bzw. bei Reisen, die diese beinhalten und bei allen sonstigen Reisen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
13.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
13.2. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
13.3. Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
15.2. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung bzw. einem Vertreter des Veranstalters vor Ort (z.B. Fahrer oder Reisebegleitung) anzuzeigen. Ist ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle anzuzeigen.
15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
15.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen.
15.5. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
15.6. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
17. Verjährung – Geltendmachung
17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
18.1. Grimm-Reisen GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.
Reiseveranstalter: Grimm-Reisen GmbH
Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige: Grimm-Reisen GmbH, Schulstraße 15, 69427 Mudau, +49 6284 92010, info@grimm-reisen.de
Kundengeldabsicherer: tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH (HanseMerkur Vers. AG)
Stand: 06/2018, gültig für alle Pauschalreisen gebucht ab 01.07.2018