Kurzportrait
Seit über 80 Jahren ist die Familie Stanglmeier für Sie unterwegs und hat sich seit der Firmengründung vom kleinen Lkw-Fuhrbetrieb mit Bussen im Linien- und Mietwagenverkehr zu einem überregional bekannten Bus- und Touristikunternehmen entwickelt. In mittlerweile dritter Generation sind ist das inhabergeführtes und unabhängiges Familienunternehmen auf dem Markt präsent.
Inzwischen besteht die Stanglmeier-Unternehmensgruppe aus drei eigenständigen Firmen, die in vielerlei Hinsicht Hand in Hand gehen und jeden Tag daran arbeiten, Ihnen den besten Service zu bieten.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
In der eigenen, angegliederten Werkstatt sorgen die Mitarbeiter dafür, dass sich die Busflotte stets in einem einwandfreien technischen Zustand befindet. In den Betriebshöfen in Mainburg und Pfaffenhofen werden sämtliche Instandhaltungen und Reparaturen an den Bussen durchgeführt. Hochqualifiziertes Fachpersonal sorgt stets dafür, dass alle Busse technisch auf dem neusten Stand sind. So werden den Kunden höchste Sicherheitsstandards garantiert. Außerdem übernimmt die NSC Nutzfahrzeuge Service Center GmbH externe Wartungsaufgaben von Firmen oder Dienstleistern, die in den hervorragend geführten Werkstätten vom Top-Service unserer Mechaniker profitieren möchten.
Die Busflotte (Stand: Jahr 2018)
Reisebus Setra 511 HD
Reisebus mit Klimaanlage und WC
32-Sitzer (Euro 6 mit grüner Umweltplakette)
Länge: 10,50 m
Höhe: 3,80 m
Reisebus VDL Futura 129-410 FHD
Reisebus mit Klimaanlage und WC
46-Sitzer (Euro 5 mit grüner Umweltplakette)
Länge 12,90 m
Höhe 3,65 m
Reisebus VDL Futura 129-410 FHD 2
Reisebus mit Klimaanlage und WC
48-Sitzer (Euro 5 mit grüner Umweltplakette)
Länge 12,90 m
Höhe 3,70 m
Reisebus Temsa Safari 13 RHD
Reisebus mit Klimaanlage und WC
54-Sitzer (Euro 6 mit grüner Umweltplakette)
Länge: 13 m
Höhe: 3,65 m
Reisebus VDL Futura 129-365 FHD 2
Reisebus mit Klimaanlage und WC
54-Sitzer (Euro 5 mit grüner Umweltplakette)
Länge 12,90 m
Höhe 3,67 m
Reisebus Van Hool EX 16 M
Reisebus mit Klimaanlage
56-Sitzer (Euro 6 mit grüner Umweltplakette)
Länge 13,20 m
Höhe 3,67 m
Reisebus VDL Futura 139-460 FHD
Reisebus mit Klimaanlage und WC
58-Sitzer (Euro 5 mit grüner Umweltplakette)
Länge 13,90 m
Höhe 3,55 m
Reisebus Van Hool EX 17 H
Reisebus mit Klimaanlage und WC
61-Sitzer (Euro 6 mit grüner Umweltplakette)
Länge 14,20 m
Höhe 3,80 m
und weitere fünf Reisebusse.
Zustiegsmöglichkeiten:
Es können die Zustiege gebucht werden, die in ihrer Reise aufgelistet sind. Normalerweise werden nicht alle Zustiege mit dem Hauptbus angefahren, entweder, weil nicht alle Zustiege für Ihre Reise gebucht wurden oder weil ohnehin Zubringerfahrzeuge von Ihrem gebuchten Zustieg für den Transfer zum Hauptbus eingesetzt werden (bei Rückkunft natürlich auch wieder zurück
zum gebuchten Zustieg).
Sie können Ihren PKW während der Dauer der Reise (1 € pro Tag) auf dem Stanglmeier-Reise-Parkplatz auf dem Betriebshof in Mainburg (Industriestr. 14) und in Pfaffenhofen (Schäfflerstr. 7) abstellen.
Sonderzustiege:
Sonderzustiege (z.B. an Autobahnraststätten / Autohöfen in Fahrtrichtung sind auf Anfrage buchbar. Fragen Sie einfach bei uns an, dann versuchen wir für Sie einen möglichst passenden Sonderzustieg zu finden. Achten Sie bitte darauf, dass bei einer Autobahnraststätte Zustieg und Ausstieg auf verschiedenen Seiten der Autobahn erfolgen und es nicht immer einen direkten Übergang (Überführung oder Unterführung) zwischen beiden Seiten gibt; vorteilhaft ist es daher,
Sie lassen sich dort hin bringen.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Reisegepäck
1 Reisetasche oder 1 Koffer pro Person. Für das Reisegepäck gilt bei allen Busreisen, dass nur 1 Reisetasche oder 1 Koffer (bis max. 25kg!) befördert werden kann. Die Transportkapazität von Reisebussen ist beschränkt.
Übergepäck
kann aufgrund des Kofferraumvolumens unter Umständen nicht berfördert werden. Für Übergepäck fällt eine Gebühr von 25€ pro weiterem Gepäckstück bzw. 1€ pro weiterem Kilogramm an. Aufpreis für die Mitnahme eines Rollstuhls oder Rollators 20€. Desweiteren kann max 1 Handgepäck (bis 5 kg) pro Person befördert werden. Das Gepäckstück ist sofort nach Erhalt auf eventuelle Schäden zu untersuchen.
Im Schadensfall
ist dies dem Fahrpersonal unverzüglich zu melden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Haftungsanspruch ist damit erloschen.
Die Haftung
ist auf das geltende gesetzliche Mindestmaß begrenzt. Die Gepäckstücke müssen geeignet sein, den normalen Belastungen eines Transportes in einem Verkehrsmittel standzuhalten. Der Inhalt ist durch den Reisenden derart zu sichern, dass dieser durch das Stapeln mehrerer Gepäckstücke übereinander nicht beschädigt werden kann. Zerbrechliche Inhalte sind entsprechend zu kennzeichnen und dem Fahrpersonal anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Mitnahme von sperrigen Sachen wie Kinderwagen, Rollstühlen, Rollatoren usw. und die Mitnahme von Reisegepäck in größeren Ausmaßen oder Anzahl sind nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch unser Reisebüro möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Pauschalreisen ist die vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 21 Tage vor Reisebeginn.
Sie können auch per Kreditkarte zahlen (bitte bei Buchung angeben).
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist, wenn nicht ausdrücklich in den Leistungen der Reisebeschreibung vermerkt, kein Leistungsbestandteil und durch Sie vor Ort zu zahlen.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
Einer unserer kompetenten und zuverlässigen Partner in Sachen Busreisen aus Mainburg in Bayern ist Stanglmeier Bustouristik. Eine sehr große Auswahl an allen Arten von Busreisen - von Tagesfahrten bis Urlaubsreisen - daneben auch Flugreisen und Kreuzfahrten gehören zum Repertoire von Stanglmeier. Wer eine gut organisierte Reise sucht, ist bei unserem Partner aus Bayern auf der sicheren Seite.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.
1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann.
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.
5. Leistungen und Pflichten
5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, so-fern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.
5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).
5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reise-beginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen
Für mehrtägige Busreisen gelten die folgenden Entschädigungspauschalen:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %,
- bis 21 Tage vor Reisebeginn 30 %,
- bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 %,
- bis 1 Tag vor Reisebeginn 75 %,
- bei Nichtantritt der Reise 95 %.
Für Tagesfahrten (Bus) gelten die folgenden Entschädigungspauschalen:
- bis 3 Tage 5 Euro Gebühr je Vorgang,
- bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 %,
- bei Nichtantritt der Fahrt 85 %.
Für Schiffsreisen gelten die folgenden Entschädigungspauschalen:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 %,
- bis 22 Tage vor Reisebeginn 60 %,
- bis 15 Tage vor Reisebeginn 75 %,
- bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 %,
- bei Nichtantritt der Reise 95 %.
Für Flugreisen gelten die folgenden Entschädigungspauschalen:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 %,
- bis 22 Tage vor Reisebeginn 60 %,
- bis 15 Tage vor Reisebeginn 75 %,
- bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 %,
- bei Nichtantritt der Reise 95 %.
Für kombinierte Bus-Schiff-Reisen (inkl. Busreisen mit Fährverbindungen) gelten die folgenden Entschädigungspauschalen:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 %,
- bis 21 Tage vor Reisebeginn 40 %,
- bis 14 Tage vor Reisebeginn 55 %,
- bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %,
- bei Nichtantritt der Reise 95 %.
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
9.8. Für Reisen, die Eintrittskarten beinhalten gelten die Entschädigungspauschalen aus Ziff. 9.3. Zusätzlich fallen für im Reisepreis enthaltene bzw. zusätzlich gebuchte Eintrittskarten 100% Stornokosten an.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 25 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reise-leistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.
13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn.
13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.
14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
15.2. Adressat der Mängelanzeige Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
15.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen. 15.5. Kündigung Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
15.6. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
15.7. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
17. Verjährung – Geltendmachung
17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
18.1. Unser Unternehmen Stanglmeier Touristik GmbH & Co. KG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.
19. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
19.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
19.2 . Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung un den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von Stanglmeier Touristik GmbH & Co.KG zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
20. Wichtige Informationen
20.1. Einreisebestimmungen und Reisedokumente Die Teilnahme an einer Reise ist nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich. Je nach Reiseland und Staatsangehörigkeit ist ein Personalausweis ausreichend oder ein Reisepass vorgeschrieben. Deutsche Staatsangehörige erhalten Informationen über eventuell notwendige (kostenpflichtige) Einreisegenehmigungen oder Visa sowie besondere Einreisevorschriften wie beispielsweise Impfungen mit ihren Reiseunterlagen. Staatsangehörige anderer EU-Staaten haben die Möglichkeit sich in unseren Reisebüros über die jeweils geltenden Einreisebestimmungen zu informieren, Angehörige von Non-EU Staaten erkundigen sich hierzu bitte bei ihrem jeweiligen Konsulat/ ihrer Botschaft.
20.2. Optionsbuchungen
Optionsbuchungen sind bis spätestens 5 Wochen vor Abreise möglich. Der Vertrag kommt frühestens mit der ausdrücklichen und definitiven Zustimmung, spätestens 2 Werktage nach Optionsdatum zustande, wenn der Reisende die Buchung nicht innerhalb dieser Frist persönlich, telefonisch oder schriftlich annulliert.
20.3. Anfragebuchungen
Anfragebuchung bedeutet, dass mindestens eine Reiseleistung beim entsprechenden Leistungsträger angefragt bzw. rückbestätigt werden muss. Eine Anfragebuchung ist eine verbindliche Reiseanmeldung. Eine Stornierung bzw. Abbruch der Anfragebuchung ist nur gegen Entschädigungspauschale möglich.
20.4. Mindestteilnehmerzahl und Gruppengröße
Die Mindestteilnehmerzahl für unsere Reisen und fakultativen Ausflüge beträgt, sofern nicht anders angegeben, 20 Personen. Sollte diese Zahl nicht erreicht sein, behalten wir uns vor die Reise bis 20 Tage (Busreisen) bzw. 35 Tage (Flug-/Schiffsreisen) abzusagen. Fakultative Leistungen entfallen ersatzlos. Die Gruppengröße geht aus der Zahl der Reiseteilnehmer hervor, bei fakultativen Leistungen wie als Mindestteilnehmerzahl angegeben bzw. maximal die Zahl der Reiseteilnehmer insgesamt. Alle Ausflüge finden, sofern nicht abweichend angegeben, in deutscher Sprache statt.
20.5. Eingeschränkte Mobilität
Wir bemühen uns, für alle unsere Kunden ein optimales Reiseerlebnis zu schaffen. Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter. Gerne klären wir gemeinsam mit Ihnen ob bzw. in wieweit die gewünschte Reise Ihren Bedürfnissen gerecht wird.
20.6. Busplätze und Reisegepäck
Vorbehaltliche Vergabe des Sitzplatzes für Ihre Busreise in Reihenfolge der Anmeldungen, keine Platzreservierung im Bus bei Flug-/Schiffsreisen. Reservierung im Flugzeug gegen individuelle Gebühr der Fluggesellschaft. Bei Busreisen werden ein handelsübliches Gepäckstück mit max. 25 kg im Laderaum und ein kleines Handgepäckstück mit max. 5 kg pro Person befördert. Die Transportkapazität im Bus ist begrenzt. Übergepäck wird mit 5,00 € pro Kilogramm, weitere Gepäckstücke mit 30,00 € berechnet. Die Mitnahme eines Rollstuhls oder Rollators ist gegen eine Gebühr von 20,00 € möglich. Auf Fährüberfahrten besteht kein Zugang zum Bus, packen Sie daher benötigte Dinge in Ihr Handgepäck. Für Flug-/Schiffsreisen gelten die Gepäckvorschriften und -gebühren der in Ihren Reiseunterlagen genannten ausführenden Fluggesellschaft/Reederei. Sperrgepäck (Kinderwägen, Rollstühle, Rollatoren, etc.) ist grundsätzlich anmelde- und teilweise gebührenpflichtig, Informationen erhalten Sie bei Buchung. Schäden sind dem Fahrpersonal bzw. dem Bodenabfertiger der Fluggesellschaft/Reederei unverzüglich zu melden, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Haftung ist auf das geltende gesetzliche Mindestmaß begrenzt. Gepäckstücke sind durch den Reisenden derart zu sichern, dass diese durch das Stapeln mehrerer Gepäckstücke oder den Transport nicht beschädigt werden können.
20.7. Ermäßigungen
Sämtliche Rabatte und Ermäßigungen sind nur auf durch die Stanglmeier Touristik GmbH & Co. KG veranstalteten Reisen anwendbar. Einzelne Rabatte können grundsätzlich nicht kombiniert werden. Gruppenermäßigung: Ab 10 Personen erhalten Sie bei Direktbuchung auf eine Rechnung 5% Rabatt auf den Grundpreis der Reise.
20.8. Kinder(-ermäßigungen)
Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mind. 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 18 Jahre werden weiter nur mit Zustimmungserklärung der Eltern befördert, je nach Reiseland sind zusätzlich weitere Bestimmungen zu erfüllen. Bei Nichterfüllung der Bestimmungen wird die Buchung kostenpflichtig storniert. Kinderermäßigung: Bei Badereisen bis 10 Jahre 50% bzw. bis 15 Jahre 20% Ermäßigung auf den Busreisepreis, individuelle Ermäßigung je Hotel. Bei Busrundreisen bis 10 Jahre 20% Ermäßigung bei Unterbringung im DZ mit Zustellbett bei zwei Vollzahlern. Bei Tagesfahrten bis 10 Jahre 5,00 €. Flug- und Schiffsreisen auf Anfrage.
20.9. Hotel-/Zimmerausstattung und Bezug
Die genannte Sterneklassifizierung entspricht der Landeskategorie. Alle Zimmer, sofern nicht anders angegeben, verfügen über ein eigenes Badezimmer mit WC und Dusche oder Badewanne. Zimmerbezug je nach Hotel frühestens ab 14:00 Uhr möglich, Zimmerräumung bis spätestens 09:00 Uhr. Informationen erhalten Sie vom Hotelier.
20.10. Reisen anderer Veranstalter
Hier gelten die Reisebedingungen des genannten Reiseveranstalters, welche Ihnen bei Buchung ausgehändigt werden und beim jeweiligen Reiseveranstalter eingesehen werden können.
20.11. Zustiegsstellen
Zustiegsstellen werden bei Mehrtagesfahrten ab mindestens 5 Personen, bei Tagesfahrten ab 10 Personen angefahren. Sollte eine Zustiegsstelle aufgrund einer zu geringen Personenzahl nicht angefahren werden, teilen wir Ihnen die für Sie beste Alternative mit.
Veranstalter, Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige:
Stanglmeier Touristik GmbH & Co. KG
Industriestr. 14, 84048 Mainburg
Tel.: 08751/709-0
Fax: 08751/709-33
reisen@stanglmeier.de
www.stanglmeier.de
Amtsgericht Regensburg HRA 8933
Komplementärin: Stanglmeier Touristik
Verwaltungs GmbH, 84048 Mainburg
Amtsgericht Regensburg HRB 13932
Geschäftsführer: Christian Stanglmeier
Steuer-Nr.: 126/177/04305
USt-IdNr. DE292378846
Kundengeldabsicherung:
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 12 03 2
10593 Berlin
Versicherungsscheinnummer:
21102632021
Druckfehler, Irrtümer oder Änderungen in den
Reisebeschreibungen/Preisen bleiben vorbehalten.
Stand: 01.12.2021