Kurzportrait
Unser Partner aus aus dem niedersächsischen Isenbüttel ist ein ausgesprochener Veranstalter und Experte für Seniorenreisen für Reisegäste ab 60 Jahren. Beliebt sind vor allem die Kurreisen mit dem veranstalter-eigenen MORADA-Resorts an der Ostsee, im Harz, dem Schwarzwald, im Allgäu, oder der Lüneburger Heide. An Programmhöhepunkten reiche Rund- und Städtereisen ergänzen das Programm.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Es werden Reisebusse von verschiedenen zuverlässigen Partnern eingesetzt, die zumeist mind. 3-Sterne-Niveau haben. Der Einsatz von Fernreisebussen (ab 3***Sterne-Kategorie) garantiert nicht in jedem Fall die Ausstattung mit Klimaanlage. Erwarten Sie aber bitte auch in den Bussen, in denen sie zum Einsatz kommt, keine extremen Temperaturstürze. Dies ist weder technisch machbar noch gesund. Da Klimaanlagen häufig nicht zugfrei funktionieren, ist die Mitnahme von Jacken bzw. Pullovern in den Bus empfehlenswert. Bei den Busreisen (nicht aber unbedingt auf Kurzstrecken) kommt ein Nichtraucherfernreisebus mit WC (bei anhaltenden Minusgraden u. U. nicht benutzbar) zum Einsatz. Das Fahrpersonal der Busse ist angewiesen, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen strikt einzuhalten, so dass auch die Raucher zu ihrem Recht kommen. Bitte nehmen Sie die Pausen an Raststätten auch für Toilettengänge wahr. Das Bord-WC stellt nur eine Notfallmöglichkeit dar.
Alleinreisende
Ausschließlich für Alleinreisende ist die Seniorenreise in das MORADA Hotel Gifhorn gedacht im Doppelzimmer zur Alleinbenutzung und ohne Einzelzimmerzuschlag! Fast einmalig in Deutschland ist das Entgegenkommen und das vieler Hotels der Seniorenreisen, auf den Einzelzimmerzuschlag zu verzichten! Besonders viele solcher Einzelzimmer ohne Zuschlag gibt es in Gotha und Nordrach. Aber auch, wenn bei begrenzter Anzahl alle Einzelzimmer ohne Zuschlag zum jeweiligen Termin ausgebucht sind, können Sie, beispielsweise in Alexisbad, Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zum angegebenen Aufpreis buchen. Das gebuchte Einzelzimmer, ob mit oder ohne Zuschlag, kann unter Umständen auch ein Doppelzimmer sein. Bitte beachten Sie, dass Einzelzimmer sehr schnell vergriffen sind!
Zustiegsmöglichkeiten
Es können die Zustiege gebucht werden, die in ihrer Reise aufgelistet sind. Normalerweise werden nicht alle Zustiege mit dem Hauptbus angefahren, entweder, weil nicht alle Zustiege für Ihre Reise gebucht wurden oder weil ohnehin Zubringerfahrzeuge von Ihrem gebuchten Zustieg für den Transfer zum Hauptbus eingesetzt werden (bei Rückkunft natürlich auch wieder zurück zum gebuchten Zustieg).
Es ist betreffs der Seniorenreisen möglich, daß Sie, z. B. in Hannover wohnend, mit Bruder und Schwägerin, beispielsweise in Braunschweig zu Hause, trotz gleicher Zustiegsregion nicht in ein und demselben Bus sitzen. Wenn dies für Sie wichtig ist, empfehlen wir vorerst eine Buchung, bei der alle vier in Hannover bzw. Braunschweig die Reise beginnen. Damit eine Zugehörigkeit erkennbar ist, empfehlen wir auch in diesem Fall eine Buchung für alle. Sie können dies tun, indem Sie einen Zustieg auswählen und als Nachricht bei Buchung an buswelt schreiben, welche Person am anderen Zustiegort einsteigen möchte.
Zubringerdienste
Dort, wo es machbar ist, werden für Sie kostenfrei ab ausgeschriebener Zustiegsorte Zubringertransfere gestaltet, um den Hauptbus und die darin befindlichen Personen zu entlasten. Diese Zubringertransfere werden durch Taxen bzw. Großraumtaxen, die allgemein nicht über WC und Getränkeselfservice verfügen, gestaltet. Falls für Sie solch ein Zwischentransfer vorgesehen ist, erfahren Sie dies in aller Regel aus den Reiseunterlagen. Doch auch ein kurzfristiger Einsatz ist möglich, über den Sie vorab nicht informieren werden können. Der Fahrer verfügt in diesem Fall über Ihren Namen als Ausweis. Vergewissern Sie sich vor Einstieg in das Zubringerfahrzeug in jedem Fall darüber, daß dieses für Sie von uns gechartert wurde! Der Einsatz der Transfertaxen erfolgt ab dem auf Ihrer Buchungsbestätigung vermerkten Zustiegsort bis zu einem Knotenpunkt mit Zustieg auf den Hauptbus.
Sonderzustieg z.B. an Autobahnraststätten sind leider nicht möglich.
Abfahrtszeiten
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass die Abfahrt zu den Seniorenreisenzielen in den frühen Morgenstunden beginnt. Dem Gros der Senioren ist es lieber, frühzeitig die Reise anzutreten, und sich am Reiseziel vor dem planmäßigen Abendessen noch etwas erfrischen zu können, als auszuschlafen und dafür erst in der Nacht am Urlaubsort einzutreffen.
Fakultative Ausflüge
können Sie am Reiseziel buchen. Die Bezahlung erfolgt, auch im Ausland, prinzipiell in Euro. Ein Rücktritt ist nur bei schwerwiegenden Gründen, wie plötzliche Erkrankung, möglich. Die Erstattung der eingezahlten Beträge kann nur aus Kulanz und gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen.
Ausflugsvarianten für jeden Geschmack
Um hinsichtlich der Ausflugsgestaltung alle Interessen zu berücksichtigen, werden r während unserer Seniorenreisen zwei Varianten angeboten: Zum einen können Sie am jeweiligen Reiseziel Ausflüge vor Ort buchen zum anderen sind verschiedentlich in den Leistungen bereits mehrere Ausflüge
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden. Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück mit maximal 20 kg befördert werden, sowie Handgepäck.
Reisegepäck Zwischenübernachtung
Bei der Zwischenübernachtung können die Koffer auf eigene Gefahr im Laderaum des Busses verbleiben. Wir empfehlen für die Nacht ein Handgepäck, das im Fahrgastraum des Busses verstaut wird. Im Hotel der Zwischenübernachtung erfolgt kein Kofferservice.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Kofferservice
Dort, wo an den Reisezielen ein Kofferservice angeboten wird, sind Sie nicht davon befreit, auf Ihr Gepäck zu achten und sich z. B. vor Abreise zu versichern, daß es in den richtigen Bus geladen wurde.
Vergessene persönliche Sachen
In solch einem Fall wird versucht Ihnen zu helfen mit Nachforschungen. Generell behält sich der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- zzgl. Porto vor.
Mahlzeiten in den Hotels
In den MORADA Hotels bedienen Sie sich des Abends überwiegend am Buffet. In den Hotels, die nicht zur MORADA Gruppe gehören, ist die Bereitstellung eines Buffets nicht ausgeschlossen, meist wird jedoch, wenn nicht anders ausgeschrieben, ein 2- oder 3-Gang-Menü gereicht.
Preis-Leistungs-Verhältnis
Wenn Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen vergleichen, stellen Sie fest, dass das Seniorenreisenprogramm mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis aufwartet. Bei Akquisition eines 4****- oder 5*****Hotels sollten Sie entsprechend dem Reisepreis keine überzogenen Erwartungen an die Gestaltung der Mahlzeiten stellen. Die Klassifizierung eines Hotels bezieht sich ausschließlich auf Ausstattung und Service. Diesbezüglich werden in jedem Land andere Prioritäten gesetzt.
Reisegäste mit Handicap
werden nicht ausgeschlossen. es gibt jedoch keine speziellen Angebote für geistig oder körperlich behinderte Reisende. In Ihrem eigenen Interesse und mit Rücksicht auf andere Reiseteilnehmer bitten wir Sie, sich mit uns vor Buchung über das gewünschte Reiseziel und die dortigen Möglichkeiten zu beraten. Bitte kontaktieren Sie uns vor einer Buchung.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können gegen eine zusätzliche Gebühr von 30 EUR pro Rollator/klappbaren Rollstuhl mitgenommen werden, sofern dafür noch Platz zur Verfügung steht. Bitte geben Sie den mitzunehmenden Rollator/klappbaren Rollstuhl bei Buchung mit an.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Rollatoren
in den veranstaltereigenen Hotels werden Rollatoren zum Ausleihen angeboten, um die Mobilität und Sicherheit unserer Gäste zu erhöhen und zusätzliches Gepäck einzusparen. Dieser Service ist besonders für ältere oder körperlich eingeschränkte Gäste geeignet, die unsere wunderschönen Reiseziele erkunden möchten.
Die Leihgebühren für einen Rollator betragen:
Bis zu 8 Tage: € 20
Über 8 Tage: € 30
Folgende Hotels sind mit Leihrollatoren ausgestattet:
MORADA Resort Kühlungsborn
MORADA Hotel Isetal
MORADA Hotel Alexisbad
MORADA Hotel Mellensee
MORADA Hotel Gothaer Hof
MORADA Hotel Bad Wörishofen
Um einen Rollator zu reservieren, können Sie bei der Buchung Ihrer Reise oder spätestens bei der Ankunft im Hotel Bescheid geben. Es wird Ihnen dann ein Rollator in der passenden Größe und Ausstattung nach Verfügbarkeit bereitgestellt.
Zuschlag für Personen unter 60 Jahren
Als ausgesprochener Seniorenreisenveranstalter werden die Reisen in erster Linie dem Personenkreis ab 60 Jahre angeboten. Dennoch werden Gäste, die kurz vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres stehen, nicht ausgeschlossen, denn oftmals ist ein Partner bereits 60 Jahre alt oder älter und es würde dem anderen Partner bei strikter Einhaltung der Altersgrenze eine Teilnahme verweigert werden. Allerdings wird der betreffenden Person ein Alterszuschlag in Höhe von 27,- in Rechnung gestellt.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Insolvenzversicherung
Bei allen Pauschalreisen ist die vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 14 Tage vor Reisebeginn.
Sie können auch per Kreditkarte zahlen (bitte bei Buchung angeben).
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist, wenn nicht ausdrücklich in den Leistungen der Reisebeschreibung vermerkt, kein Leistungsbestandteil und durch Sie vor Ort zu zahlen.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
Skan Tours bietet unter Skan-Club 60 plus Seniorenreisen zu einem wirklich guten Preis-Leistungsverhältnis an. Viele Zustiegsmöglichkeiten in Nord- und Westdeutschland und viele Termine zur Auswahl bieten reisefreudigen Senioren eine große Auswahl an Reisen an, sei es Kurreisen ins Allgäu, klassische Städtereisen oder interessante Rundreisen z.B. zum Nordkap. Zudem sind bei vielen Reisen die Einzelzimmer ohne Aufpreis buchbar (allerdings teilweise mit nur geringen Kontigenten, so dass die Einzelzimmer häufig rasch ausgebucht sind).
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Reisebedingungen für alle Reiseverträge, die einen Reisebeginn nach dem 25.04.2020 beinhalten.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Kunde der SKAN-TOURS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung/Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (Email) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SKAN-TOURS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird SKAN-TOURS dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen/übermitteln. Erfolgt der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB), übermittelt SKAN-TOURS die Reisebestätigung in Papierform, in allen anderen Fällen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. per E-Mail oder Sprachnachricht). Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung/Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der SKAN-TOURS vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, soweit SKAN-TOURS bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist SKAN-TOURS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.2 SKAN-TOURS weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach §§ 651a und 651 c BGB, die im Fernabsatz geschlossen wurden (z.B. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails), kein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Anzahlung/Restzahlung
Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651 r BGB mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises sofort fällig. Die Restzahlung ist – sofern ein Sicherungsschein im Sinne des § 651 r Abs. 4 BGB noch nicht ausgehändigt wurde, nur gegen dessen Aushändigung – gemäß der im Einzelfall vereinbarten Fälligkeit zu leisten. Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, wird sie spätestens 14 Tage vor Reisetermin fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.b) genannten Gründen abgesagt werden kann und dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB übergeben wird. Soweit SKAN-TOURS zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist,
a) besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen,
b) ist SKAN-TOURS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. zu belasten, wenn der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten leistet.
3. Leistung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie allen ergänzenden Informationen/ Hinweisen von SKAN-TOURS zu den jeweiligen Reisen. Die von SKANTOURS gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrags, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Sonderwünsche des Kunden können in der Reiseanmeldung bzw. der Reisebestätigung nur als unverbindlich aufgenommen werden, es sei denn, dass SKAN-TOURS diese ausdrücklich als Leistungsbestandteil bestätigt. Reisevermittler und Leistungsträger sind von SKAN-TOURS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern oder über die vertraglich zugesicherten Leistungen von SKAN-TOURS hinausgehen. Bei Direktflügen behält sich SKAN-TOURS aus flug- und/oder programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Aus flug- und/oder programmtechnischen Gründen kann der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden und/oder der Rückflug in die Vormittagsstunden fallen. Im Rahmen der Flüge werden – sofern der Prospekt bzw. die Reiseunterlagen keine anderen Angaben enthalten – 20 kg Gepäck, inkl. Handgepäck, je Reiseteilnehmer befördert. Auf Anfrage und gegen Aufpreis – Zustimmung der Fluggesellschaft vorausgesetzt – kann gegebenenfalls Sondergepäck befördert werden. In diesem Falle gelten die entsprechenden Beförderungsbedingungen/-preise der jeweiligen Fluggesellschaft. Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck werden auf Risiko des Reiseteilnehmers befördert. Von der Beförderung ausgeschlossen sind sämtliche gefährliche Güter aller Art. Dies gilt auch für Gegenstände, die nach Ansicht der Fluggesellschaft nach Größe und Art für die Beförderung in Flugzeugen ungeeignet sind. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von SKAN-TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 SKAN-TOURS behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern und sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann SKAN-TOURS den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann SKAN-TOURS vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
ab) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann SKAN-TOURS vom Kunden verlangen.
b) Werden bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Steuern und sonstige Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber SKANTOURS erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für SKAN-TOURS verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für SKAN-TOURS nicht vorhersehbar waren. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.2 Satz 1 genannten Preise, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für SKAN-TOURS führt. Ziffer 4.2 lit. a bis c gelten für die Senkung des Reisepreises entsprechend.
4.3 SKAN-TOURS hat den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Preiserhöhungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Preiserhöhungen, die später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind unwirksam.
4.4 Im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 8 %, einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, innerhalb einer von SKAN-TOURS gleichzeitig mit der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder
a) die Änderung anzunehmen oder
b) unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
c) die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn SKAN-TOURS eine solche Reise angeboten hat.
Wenn der Kunde gegenüber SKAN-TOURS nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung oder Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 4.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte SKAN-TOURS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Rücktritt Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SKAN-TOURS. Wurde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so wird SKAN-TOURS Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind zu erwartende ersparte Aufwendungen und zu erwartende mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. SKAN-TOURS wird ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
a) Flug-Pauschalreisen
bis 30. Tag vor Reisebeginn 10 % höchstens € 25,00 je Reiseteilnehmer
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 14. Tag bis 07. Tag vor Reisebeginn 45 %
ab 06. Tag bis 01. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise 75 %
b) Schiffs-Reisen
bis 50. Tag vor Reisebeginn 10 % höchstens € 25,00 je Reiseteilnehmer
ab 49. Tag bis 35. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 34. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 14. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise 80 %
c) Omnibus-Reisen
bis 35. Tag vor Reisebeginn 10 % höchstens € 25,00 je Reiseteilnehmer
ab 34. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab 20. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 14. Tag bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab 06. Tag bis 01. Tag vor Reisebeginn 70 %
ab Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise 80 %
d) Bahn-Reisen
bis 22. Tag vor Reisebeginn 10 % höchstens € 25,00 je Reiseteilnehmer
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab 14. Tag bis 07. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 06. Tag bis 01. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise 80 %
e) Flug-Pauschalreisen nach Kanada/USA
bis 120. Tag vor Reisebeginn € 120,00 je Reiseteilnehmer
ab 119. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 59. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 35 %
ab 20. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 14.Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise 85 %
Namenskorrekturen werden vom 35. Tag vor Reisebeginn an mit € 126,00 pro Änderung berechnet.
SKAN-TOURS ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Dem Kunden bleibt es in allen Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass SKAN-TOURS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. SKAN-TOURS behält sich vor, an Stelle der Pauschale eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist SKAN-TOURS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.2. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reisebeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil SKAN-TOURS keine, eine unzureichende oder eine falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Kunden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen dennoch auf Wunsch des Kunden für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, eine Umbuchung vorgenommen, wird SKANTOURS bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben:
I. bei Flug-Pauschalreisen bis 20.Tag vor Reisebeginn 25,00 €
II. bei Schiffs-Reisen bis 50. Tag vor Reisebeginn 25,00 €
III. bei Omnibus-Reisen bis 35. Tag vor Reisebeginn 25,00 €
IV. bei Bahn-Reisen bis 30. Tag vor Reisebeginn 25,00 €
V. bei Flug-Pauschalreisen nach Kanada/USA können keine Umbuchungswünsche berücksichtigt werden.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Besondere Stornobedingungen
Abweichend von den Bedingungen unter Ziffer 5.1. und 5.2. gelten für einzelne bzw. spezielle Reiseprodukte besondere Stornobedingungen. Diese sind in dem die Reise beschreibenden Prospekt/Flyer veröffentlicht und werden somit Bestandteil dieser Allgemeinen Reisebedingungen.
5.4. Ersatzperson
Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Kunde mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie SKAN-TOURS nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. SKAN-TOURS wird dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und der Kunde gegenüber SKAN-TOURS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden, angemessenen Mehrkosten.
5.5. Sonstige Kosten
Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung SKAN-TOURS bereit und in der Lage war, aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind (z.B. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. SKAN-TOURS wird sich um die Erstattung eventuell ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
SKAN-TOURS wird in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch SKAN-TOURS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten der SKAN-TOURS beruht. Kündigt SKAN-TOURS, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, wenn SKAN-TOURS
aa) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und
ab) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. SKAN-TOURS wird den Rücktritt spätestens
I. 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,
II. 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen,
III. 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat SKAN-TOURS unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, zurück.
8. Haftung SKAN-TOURS
SKAN-TOURS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern nicht die von SKAN-TOURS dem Kunden gegebene vorvertragliche Information von der Katalogbeschreibung abweicht;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9. Mitwirkungspflichten
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat SKAN-TOURS oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von SKAN-TOURS mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit SKAN-TOURS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen Reiseleitung/SKAN-TOURSVertretung zur Kenntnis zu geben. Ist eine örtliche SKAN-TOURS-Vertretung nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel SKAN-TOURS unter ihrer mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit der örtlichen SKAN-TOURS-Vertretung bzw. die Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die örtliche Reiseleitung/SKANTOURS- Vertretung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er SKAN-TOURS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von SKAN-TOURS verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4 Gepäckbeschädigung und –verspätung bei Flugreisen
SKAN-TOURS empfiehlt dem Kunden dringend, bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck oder Gütern bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens aber binnen 7 Tagen nach Kenntnis vom Schaden bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen nach Annahme und im Falle der Verspätung spätestens 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks oder der Güter mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft den Schaden anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung und/oder örtlichen Vertretung von SKAN-TOURS anzuzeigen. Dies entbindet den Kunden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung der SKAN-TOURS für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) SKAN-TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise der SKAN-TOURS sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
c) Ein Schadensersatzanspruch gegen SKAN-TOURS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt SKAN-TOURS die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern SKAN-TOURS in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.
11. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber SKAN-TOURS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
SKAN-TOURS wird den Kunden gemäß Verordnung (EG)NR. 2111/2005 vor, jedoch spätestens bei Anmeldung/Buchung über die Identität der/ des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichten. Steht dieses bei Anmeldung/Buchung noch nicht fest, wird zunächst das Luftfahrtunternehmen genannt, welches wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität des Luftfahrtunternehmens feststeht, wird SKAN-TOURS den Kunden unterrichten. Im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) wird der Kunde so schnell wie möglich informiert. Die Gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Luftfahrtunternehmen ist über die Internetseite http://ec.europa. eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
SKAN-TOURS wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
SKAN-TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde SKAN-TOURS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SKAN-TOURS die Verzögerungen zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Entstehen, z B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise, Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Regelungen unter Ziffer 5. entsprechend. Dies gilt nicht, wenn SKAN-TOURS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14. Reiseversicherung
Zur Absicherung eventueller Kosten aufgrund vorzeitigen Reiserücktritts, Rückführung bei Unfall oder Krankheit, Haftungsbeschränkungen, sonstiger Schadensfälle i.V.m. der Reise u. ä. empfiehlt SKAN-TOURS dringend den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung
einer Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen und Rücktransportkosten
einer Reisekrankenversicherung
einer Reiseunfallversicherung
einer Reisegepäckversicherung
einer Reisehaftpflichtversicherung
Weitere Informationen bzw. Versicherungsscheine erhalten Sie von SKAN-TOURS oder in Ihrem Reisebüro.
15. Kunden-Daten
SKAN-TOURS erhebt, nutzt und verarbeitet Kunden-Daten auf der Grundlage des geltenden Datenschutzgesetzes zur Durchführung der Verträge, zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung und um Kunden Informationen über aktuelle Angebote und Preise zuzusenden. Dies umfasst beispielsweise, dem Kunden per Post oder auf elektronischem Wege bestimmte Angebote vorzustellen, die das Kundeninteresse finden könnten. Kunden-Daten werden bei SKAN-TOURS gespeichert und stehen allen Unternehmensbereichen zur Verfügung. Beteiligte dritte Dienstleister, Leistungsträger, Behörden erhalten persönliche Kunden-Daten ausschließlich zweckbestimmt im Rahmen der Reiseabwicklung. SKAN-TOURS bedient sich bei der technischen Durchführung von Mailingaktionen teilweise externer Dienstleister, die auf die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen verpflichtet wurden. Der Kunde kann jederzeit bei SKAN-TOURS der Verwendung seiner Kundendaten für Werbezwecke widersprechen.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
17. Rechtswahl/Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen SKAN-TOURS und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Ist bei Klagen des Kunden gegen SKAN-TOURS im Ausland für die Haftung von SKAN-TOURS dem Grunde nach nicht deutsches Recht anwendbar, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird mit Kunden, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, ausdrücklich der Sitz der SKAN-TOURS vereinbart. Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und SKAN-TOURS anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die obigen Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
18. Verbraucherstreitbelegung
Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen ist SKAN-TOURS nicht verpflichtet und nimmt an diesen Verfahren nicht teil. SKAN-TOURS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa. eu/consumers/odr/ hin.
19. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die einen Reisebeginn nach dem 25.04.2020 beinhalten.
23. Auflage / Stand: 15.11.2019
SKAN-TOURS Touristik International GmbH
Gehrenkamp 1, D-38550 Isenbüttel
Telefon 0 53 74 / 91 91-0, Fax 0 53 74 / 91 91-39 99