Kurzportrait
Unser Partner aus Viersen blickt auf mittlerweile 50 Jahre Erfahrung als Reiseveranstalter zurück. Seit Gründung des Unternehmens steht der Name für besten Service und ein weltweites Reiseangebot zu fairen Preisen. An den beiden Unternehmensstandorten in Viersen, in der neuen Münchner Niederlassung sowie am Glauch Serviceschalter am Mönchengladbacher Flughafen werden mittlerweile rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die sich um die perfekte Organisation und Durchführung Ihrer Reise kümmern.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Es werden folgende moderne Reisebusse eingesetzt.
Mercedes Benz 2-Achser Reisebusse:
Ausstattung mit Klimaanlage, Bord WC, 49 rückenverstellbare Fahrgastsessel mit Klapptischen und Fußrasten, DVD, Radio- CD Musik und Mikrophonanlage, 2 Kühlschränken, Bordküche für Heißgetränke und Würstchen, Navigationsanlage, ABS (Anti – Blockier – System), ASR (Antriebs – Schlupf – Regelung), ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) und Retarder (3. Bremse).
Diese Fernreisebusse verfügen an allen Sitzplätzen über Sicherheitsgurte.
Setra 2-Achser Reisebusse:
Ausstattung mit Klimaanlage, Bord WC, 38 rückenverstellbare Fahrgastsessel mit Klapptischen und Fußrasten. Dazu USB-Ports zum Laden Ihrer Geräte.
Infotainmentsystem mit USB-Video und HDMI-Anschluss
(vom Fahrpersonal bedienbar), Fahrgastmonitore in Full HD mit
21,5 Zoll, DAB/Radio, Musikwiedergabe über USB, Bluetooth-Steaming via Smartphone möglich (vom Fahrpersonal bedienbar).
Fensterbrüstung im Winter beheizt.
Zusätzlich verfügt der Reisebus über diverse Sicherheitssysteme für unser Fahrpersonal.
Mercedes Benz Integro (Ideal für größere Gruppen):
Ausstattung mit Klimaanlage und 59 Fahrgastplätzen, Kühlschrank und Sicherheitsgurte an allen Fahrgastplätzen.
Sicherheit und Qualität:
- Geschulte Reisebusfahrer
- Fahrzeugbezogene Sicherheitsinformationen durch unser Fahrpersonal
- Sicherheitsgurte an allen Fahrgastplätzen an allen unserer modernen Reisebusse
- ständige Wartung des gesamten Fuhrparks in der eigenen Werkstatt durch unser Fachpersonal
- 3-monatige Technische Fahrzeug-Abnahmen durch TÜV oder DEKRA
- Qualitäts-Fahrzeuge des Busherstellers Mercedes Benz und Setra
Wie funktioniert der Zustieg in den angegebenen Abfahrtsorten
Für alle Mehrtagesfahrten wird eine Taxi-Haustürabholung angeboten. Die Preise für diesen Service sind bereits in den Reisepreisen mit eingerechnet.
Wie funktioniert die Abholung?
Ihre Adresse, die Sie bei der Buchung Ihrer Reise bestenfalls mit Ihrer Mobilfunk-Nummer angeben, ist Grundlage für den reibungslosen Ablauf der Serviceleistung. Am Abreisetag werden Sie mit einem Minicar oder Taxi an der von Ihnen angegebenen Adresse abgeholt und zur Zustiegsstelle gebracht.
Bei den Gruppen-Flugreisen geht der Transfer, je nach Abholadresse, teilweise direkt zum Flughafen. Am Ende der Reise wird Ihre Taxi-Abholung in umgekehrter Reihenfolge organisiert und Sie werden schnell & sicher wieder nach Hause gebracht. Die Abholzeiten werden erst wenige Tage vor Ihrer Abreise geplant. ein Grund dafür sind kurzfristige Buchungen. Die Uhrzeit der Abholung wird Ihnen automatisch ca. 1 - 2 Tage vor der Abreise telefonisch von der Taxi-Zentrale mitgeteilt. aus diesem Grund bitten wir Sie, uns zusätzlich Ihre Mobilfunk-Nummer bei der Buchung anzugeben, damit eine schnelle Erreichbarkeit gewährleistet ist.
Zustiegsstellen:
1. Zustiegsstelle: Mönchengladbach Fernbusbahnhof, Hindenburgstraße 224
weitere Zustiegsstellen (immer in Richtung Reiseziel / ja nach Reiseziel bzw. Fahrtrichtung)
- Düsseldorf Busbahnhof, Worringer Straße
- Köln-Mülheim ARAL Tankstelle Mülheimer Zubringer 140 51063 Köln (Zubringer zur A3)
- Leverkusen ZO S-Bahnhaltestelle, Heinrich-von-Stephan-Straße
- Kerpen-Sindorf ZOB (Zentrale Omnibushaltestelle) Kerpen-Sindorf
- Aachen Grenzübergang lichtenbusch A44 (Eingang Tankstelle, in Fahrtrichtung Belgien)
- Kaldenkirchen Shell Tankstelle (BAB 61, AS 2 Kaldenkirchen / B221)
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
25% für Kinder bis 14 Jahre auf alle Busreisen bei Unterbringung im Doppelzimmer mit 2 Vollzahlern. Bei Tagesfahrten welche keine Eintrittskarte beinhalten: 40%, alle anderen werden mit 20% ermäßigt. Bei Beförderung kleinerer Kinder hat der Erziehungsberechtigte selber für eine Sitzerhöhung Sorge zu tragen. Bitte beachten Sie, dass unsere Reisebusse nicht über einen 3-Punkt-Gurt verfügen.
Insolvenzversicherung
Bei allen Pauschalreisen ist die vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift).
Eine Zahlung per Kreditkarte ist leider nicht möglich.
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Taxi-Haustürabholung – Abholzeiten - Rückvergütung bei Verzicht - Abholadresse
Die Abholzeit für Ihre Haustürabholung wird Ihnen ca. 2 Werktage vor Ihrer Abreise telefonisch mitgeteilt. Auf Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung werden sämtliche bei der Buchung angegebenen Abholadressen einzeln aufgeführt. Bitte kontrollieren Sie diese. Nicht aufgelistete Adressen sind nicht als zusätzliche Abholadressen vermerkt. Änderungen sind bis spätestens 14 Tage vor Abreise möglich. Für die Umbuchung erheben wir eine einmalige pauschale Gebühr von € 15,- je Änderungsvorgang.
RP PremiumCard
Inhaber der RP-PremiumCard erhalten 5% Ermäßigung auf alle Katalogreisen inklusive Taxi-Haustürabholung und Tagesfahrten. (Außer Reisen aus dem Erholungsreisenkatalog und Hochseekreuzfahrten) Diese Ermäßigung ist gültig für den Karteninhaber/- inhaberin und ist nicht mit anderen Rabatten und/oder Sonderaktionen kombinierbar. Bei jeder Buchung muss die Kartennummer vollständig angegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass die Ermäßigung nur gewährt werden kann, wenn die Angabe der RP-PremiumCard bei Buchung erfolgt, eine spätere Berücksichtigung ist nicht möglich. Die Ermäßigung wird nur auf den Reisepreis (nicht auf Gebühren oder Zuschläge) gewährt. Die Auszahlung erfolgt durch die Rheinische Post. Die Bearbeitung kann erfahrungsgemäß bis zu 6-12 Wochen nach Reiseende beantragen.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
Glauch Reisen ist ein Reiseveranstalter mit Erfahrung und Qualität. Sorgfältig konzipierte Reiserouten mit guten Hotels zu vergleichsweise günstigen Preisen zeichnen das Reiseangebot aus. Unser langjähriger Partner steht für Professionalität, Komfort und Sicherheit. Wir empfehlen die Rundreisen von Glauch Reisen allen Reisegästen, die eine Busrundreise zum fairen Preis buchen möchten und besonders gerne unseren Kunden aus Nordrhein-Westfalen, die den bequemen Taxi-Abholservice des Veranstalters in Anspruch nehmen können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Glauch Touristik GmbH, nachstehend „Glauch“ abge- kürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürger- liches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführ-ungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
Für alle Buchungswege gilt:
Grundlage des Angebots von Glauch und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Infor- mationen von Glauch für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eige- nen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrück- liche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schrift- lich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Glauch erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde Glauch den Abschluss des Pauschalreisevertra- ges verbindlich An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (An- nahmeerklärung) durch Glauch zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Glauch dem Kunden eine den gesetzli- chen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger kör- perlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Ge- schäftsräumen
Glauch weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschrif- ten (§§ 312 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreise- verträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und On- linedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrech- te, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hier- zu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräu- men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhand- lungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehen- de Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
Bezahlung
Glauch und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise- preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorge- hobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird ge- gen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein überge- ben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden Bei Buchungen kürzer 30 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Glauch zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistun- gen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflich- ten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal- tungsrecht des Kunden besteht, so ist Glauch berechtigt, nach Mah- nung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistun- gen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Glauch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Glauch vor Rei- sebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Glauch ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprach- nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigen- schaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags gewor- den sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Glauch gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht inner- halb der von Glauch gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als ange-
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, so- weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet Hatte Glauch für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer even- tuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
Preiserhöhung; Preissenkung
Glauch behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf- grund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbar- te Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flugha- fengebühren, oder eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Glauch den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhö- hung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung
Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach
4.1a) kann Glauch den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgen- den Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Glauch vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Be- förderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzel- platz kann Glauch vom Kunden verlangen.
Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
Bei Erhöhung der Wechselkurse 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Glauch verteuert hat.
Glauch ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlan- gen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und so- weit sich die in 1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechsel- kurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Glauch führt. Hat der Kunde/Rei- sende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Glauch zu erstatten. Glauch darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Glauch tatsächlich entstandenen Ver- waltungsausgaben abziehen. Glauch hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungs- ausgaben entstanden sind.
Preiserhöhungen sind nur bis zum Tag vor Reisebeginn ein- gehend beim Kunden zulässig.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berech- tigt, innerhalb einer von Glauch gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Ände- rung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zu- rückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Glauch ge- setzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pau- schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreise- vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Glauch unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rück- tritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Glauch den Anspruch auf den Reisepreis. Statt- dessen kann Glauch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestim- mungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, au- ßergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pau- schalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungs- ort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Glauch unterlie- gen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Glauch hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Be- rücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Er- sparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch an- derweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Be- achtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Glauch wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Busreisen
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn................. 10%
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn................. 15%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn................. 20%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn................. 40%
bis zum 10. Tag vor Reisebeginn................. 55%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn................... 75%
bis zum 3. Tag vor Reisebeginn................... 80%
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn.................... 85%
am Tag des Reisebeginns.............................. 95%
des Gesamtreisepreises
Hochseekreuzfahrten
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn................. 35%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn................. 40%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn................. 70%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn................... 85%
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn.................... 90%
am Tag des Reisebeginns.............................. 95%
des Gesamtreisepreises
Flusskreuzfahrten
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn................. 25%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn................. 30%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn................. 60%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn................... 75%
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn.................... 85%
am Tag des Reisebeginns.............................. 95%
des Gesamtreisepreises
Flugreisen
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn................. 20%
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn................. 25%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn................. 40%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn................. 55%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn................... 75%
bis zum 3. Tag vor Reisebeginn................... 80%
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn.................... 85%
am Tag des Reisebeginns.............................. 95%
des Gesamtreisepreises
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Glauch nachzuweisen, dass Glauch überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Glauch geforderte Entschädigungspauschale.
Glauch behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Glauch nachweist, dass Glauch wesentlich höhere Aufwendungen als die je- weils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Glauch verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksich- tigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderwei- tigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
Ist Glauch infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reise- preises verpflichtet, hat Glauch unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Glauch durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Glauch 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil- nehmerzahl
Glauch kann bei Nichterreichen einer Mindestteil- nehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurück- treten:
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zu- gangs der Rücktrittserklärung von Glauch beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
Glauch hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück- trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
Glauch ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise we- gen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt Die Erklärung hat zu erfolgen bis spätestens 30 Tage vor Rei- sebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.5. gilt entsprechend.
Obliegenheiten des Kunden/Reisenden, Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit Glauch infolge einer schuldhaften Unterlassung der Män- gelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende we- der Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenser- satzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Glauch vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Glauch vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Glauch unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Glauch zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Glauch seiner Kon- taktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisever- mittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter von Glauch ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, so- fern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzu-
Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Rei- semangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er er- heblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Glauch zuvor eine an- gemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Glauch verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flug- reisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flug- reisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Flugge- sellschaften und Glauch können die Erstattungen aufgrund inter- nationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck- beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Glauch, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Glauch für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resul- tieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den drei- fachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausge- hende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unbe- rührt.
Glauch haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- leistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des ver- mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig ge- kennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Glauch sind und getrennt ausge- wählt Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hier- durch unberührt.
Glauch haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga- nisationspflichten von Glauch ursächlich geworden ist.
Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/ Reisende gegenüber Glauch geltend zu machen. Die Geltend- machung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Gel- tendmachung in Textform wird empfohlen.
Information zur Identität ausführender Luftfahrt- unternehmen
Glauch informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesell- schaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesell- schaft(en) noch nicht fest, so ist Glauch verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr- scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Glauch weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Glauch den Kunden
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Glauch den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel
Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von Glauch oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/ safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von Glauch einzusehen.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Glauch wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertrags- abschluss sowie über deren Änderungen vor Reiseantritt unter- richten.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell er- forderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen- Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Glauch nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Glauch haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- tretung, wenn der Kunde Glauch mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Glauch eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
Glauch weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher- streitbeilegung darauf hin, dass Glauch nicht an einer frei- willigen Verbraucherstreitbeilegung Glauch weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2018
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Reiseveranstalter ist:
Glauch Touristik GmbH Hospitalstraße 69 • 41751 Viersen
Geschäftsführerin: Ilka Glauch Handelsregister: MG, HRB NR. 15761
Telefon: 0 21 62 - 95 00 200 • Telefax: 0 21 62 - 95 00 560 E-Mail: info@glauch-reisen.de
Stand dieser Fassung: 01.10.2021