Kurzportrait
Unser größter Partner in Sachen Kur- und Wellnessreisen hat mittlerweile 40 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Erholungsreisen aller Art: ob klassische Heilkuren in die "Dauerbrenner-Kurorte" wie Marienbad, Karlsbad, Bad Heviz, Kolberg oder Bad Füssing, Wellnessreisen auf den Malediven oder Ayuveda-Kuren in Indien, unser Kurreisespezialist aus Frankfurt/Main hat eine riesige Auswahl an Urlaubsdestinationen, Kurhotels und Kurprogrammen aller Art. Diese Reisen können per Flug, per Eigenanreise oder auch bequem mit einer Busanreise gebucht werden.
Bei der Busanreise ist immer auch ein Haustürservice inbegriffen.
Die Reisebusse (Bus-Partner, z.B.: Frankenland-Reisen)
zur modernen Reisebusse gehören Armlehnen, 2-Punkt-Sicherheitsgurte, Sonnenschutz am Fenster, Leselampen, Klapptische und Fußrasten zur Ausstattung jedes Sitzplatzes. Die Rückenlehne kann für eine erholsame Ruhepause verstellt werden. Auch die Frischluftzufuhr ist an jedem Platz individuell auszurichten und regelbar. Für ein gutes Klima an Bord sorgt die moderne Klimaanlage. Alle Reisebusse sind auch mit Waschraum und WC, Kleinküche und Kühlschrank ausgestattet.
Reisen wie im Wohnzimmer...die Vorteile des FIRST CLASS BUSSES:
- maximal Beinfreiheit
- Komfort Beinauflage
- Sektempfang und Snacks
- ständiger Busservice
- Luxus Reisebus
Die Busfahrer (Beispiel-Bus-Partner: Frankenland-Reisen)
Alle erfahrenen, gut ausgebildeten und kontinuierlich geschulten Buspiloten sind Profis und alle schon viele Jahre im Unternehmen im Einsatz. Sie bringen zu den interessantesten Plätzen Europas, kümmern sich um die Organisation beim Hotelbezug und sind Ihr freundlicher Ansprechpartner während der gesamten Reise. Gut vorbereitet, verantwortungsbewusst und mit Freude an Ihrer Gesellschaft gehen sie auf Tour.
Haustürtransfer
Für alle Reisen ist ein Haustürtransfer-Service aus ganz Deutschland (außer einigen Nord- und Ostseeinseln) inkludiert und bereits in den Reisepreis eingerechnet.
Beim Haustürtransfer (Haustürservice) werden Sie mit einem Taxi oder Kleinbus von zu Hause abgeholt und zum Hauptbus gebracht; wo der Hauptbus genau wartet, wird i.d.R. erst kurz vor Reisebeginn festgelegt, Sie müssen sich aber im Grunde um nichts weiter kümmern, der Transfer zum Bus und bei Rückkunft der Transfer wieder nach Hause ist für Sie voll durch organisiert. In der Regel ist die Anfahrtstrecke zum Hauptbus nicht allzu weit. Die Abholzeit von zu Hause erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
Der Taxitransfer wird i.d.R. vom PA-Touristik organisiert und die Busunternehmen, die Sie dann in Ihre Kurorte bringen, sind namhafte Firmen mit modernen und sicheren Reisebussen, wie z.B. die Firma Frankenland Reisen.
Bei den Reisen ins tschechische Bäderdreieck wird zur Mittagszeit eine Pause eingelegt, Kunden aus dem Norden Deutschlands machen eine Pause bei Thiersheim, Gäste aus dem Süden bei Nürnberg.
Ihr Wohnort ist nicht in der Liste der Zustiege für den Haustürservice
Sollte ihr Wohnort in der Liste der „Zustiege“ nicht aufgeführt sein, jedoch ein anderer Ort in ihrer Region bzw. in der Nähe, ist normalerweise auch eine Abholung ab ihrem Ort möglich.
Wählen Sie bei Buchung einfach den nächsten Ort aus und wir prüfen anhand Ihrer Rechnungsadresse, ob ein Transfer von zu Hause möglich ist – eine Festbuchung erfolgt dann erst, nachdem dies geklärt bzw. möglich ist.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Insolvenzversicherung
Bei allen Pauschalreisen ist die vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 25 Prozent an, den Restbetrag erst 30 Tage vor Reisebeginn.
Sie können auch per Kreditkarte zahlen (bitte bei Buchung angeben).
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
INFORMATIONEN ZUM KURZUSCHUSS
Wie bekomme ich einen Kurzuschuss?
Für die Gewährung eines Kurzuschusses durch Ihre Krankenkasse sind mehrere Schritte notwendig:
Als erstes sollten Sie einen Kurort auswählen, der am besten Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Gesundheitszustand entspricht. Eine gute Übersicht über die verschiedenen Kurarten erhalten Sie hier und im Ratgeber Kuren.
Lassen Sie sich auch für die Auswahl eines geeigneten Kurortes von Ihrem Hausarzt oder dem Fit Reisen-Team beraten. Der Hausarzt sollte Ihnen ebenfalls die Notwendigkeit einer Kur in einem Kurantrag schriftlich bescheinigen, entweder zur "Krankheitsvergütung" oder bei bestehender chronischer Erkrankung. Das hierfür notwendige Formular erhalten Sie bei der Krankenkasse. Es nennt sich: "Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V" (ehemals: Offene Badekur) und muss mindestens zwei Monate vor der geplanten Reise bei der Krankenkasse eingereicht werden. Ihr Hausarzt hilft Ihnen beim Ausfüllen des Formulars. In diesem wird die gesundheitliche Beeinträchtigung als Ihr Anspruch auf eine Kurleistung aufgenommen und es werden gleichzeitig Maßnahmen zur Krankheitsverhütung empfohlen. Diese ärztliche Bescheinigung dient somit auch als Orientierung für die am Kurort durchgeführten Heilanwendungen.
Danach beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse Zuschüsse für eine ambulante Vorsorgemaßnahme.
Nachdem die Krankenkasse Ihren Antrag genehmigt hat, wenden Sie sich an uns, damit wir gemeinsam Ihre Kurreise nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen können. Oder Sie suchen sich selbst eine passende Reise bei uns heraus.
Vor der Anreise suchen Sie am besten aktuelle Befunde, Therapiepläne und Röntgenaufnahmen zusammen. Klären Sie auch eventuelle Unverträglichkeiten von Naturheilmitteln oder Medikamenten vor Kurantritt ab!
Für welchen Zeitraum wird eine Kur genehmigt und wie oft kann ich diese beantragen?
Im Allgemeinen dauert eine Kur drei Wochen. Je nach medizinischer Notwendigkeit und nach Rücksprache mit der Krankenkasse kann die Kur verkürzt bzw. verlängert werden. Allgemein gilt eine Kurdauer von drei Wochen als Richtwert, um die gewünschten gesundheitlichen Besserungen vollständig erzielen zu können.
Ambulante Vorsorgeleistungen können nach Ablauf von 3 Jahren erneut beantragt werden. Bescheinigt Ihnen der Arzt vor Ablauf dieser 3-Jahres-Frist eine medizinische Notwendigkeit, können Sie auch schon früher eine erneute Kur beantragen.
Kann ich auch außerhalb der EU Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen?
Kuren im EU-Ausland...
Grundsätzlich können Sie für alle Länder im EU-Ausland Zuschüsse für Ihre Kuranwendungen bekommen. Allerdings können diese Kosten nur nachträglich durch die Krankenkasse erstattet werden. Dazu ist es unbedingt notwendig, dass Sie sich am Ende Ihres Kuraufenthaltes eine detaillierte Aufstellung der Kosten vor Ort aushändigen lassen. Diese reichen Sie dann nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
Unsere Empfehlung: Buchen Sie Ihre Fit-Kurreise mit mindestens zwei ärztlichen Behandlungen pro Werktag (Komplexe Heilkur in der Slowakei oder Tschechien, Klassische Heilkuren in Ungarn oder Fangokuren in Montegrotto Terme). Und denken Sie auch daran, aktuelle Befunde und Röntgenbilder vom Arzt mitzuführen, damit die Kur das gewünschte Ergebnis erzielen kann.
Kann ich Rezepte von meinem Hausarzt im Ausland einlösen?
Kur- und Gesundheitszentren mit Kassenzulassung akzeptieren Ihre mitgebrachten Rezepte und rechnen die Anwendungen direkt mit den zuständigen Kostenträgern ab. Bitte achten Sie auf den Hinweis in der Hotelbeschreibung unter "KurZuschuss". Mitgebrachte Rezepte dürfen nicht älter als 10 Tage sein!
Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse eine Erstattung meiner Kurkosten ablehnt?
Wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Fragen Sie hierzu Ihren Hausarzt oder Ihre Krankenkasse.
Wird Ihre Kur dennoch nicht von der Versicherung übernommen, können Sie die Kosten bei Ihrer nächsten Lohn- und Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen.
Text Kurzuschuss: © Fitreisen GmbH
buswelt-Empfehlung
FIT-Reisen ist unser kompetenter Partner in Sachen Erholungs-und Kururlaub. Wir bieten ein großes Sortiment an Reisen nach Tschechien, Polen, Ungarn und Deutschland an, die mit Busreise gebucht werden können.
Besonders hervorstechend: Für die meisten Hotels sind verschiedene Kurprogramme und Verpflegungsleistungen möglich oder sie sind auch ganz ohne Kur buchbar. So haben unsere Kunden bei der richtigen Wahl der geeigneten Kurreise immer eine große Auswahl.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Fit Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Fit Reisen bei Buchung von Pauschalreisen und touristischen Einzelleistungen. Sie finden somit Anwendung auf Pauschalreiseverträge, Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen (z.B. „Nur-Hotel), Verträge über reine Beförderungsleistungen (z.B. „Nur-Flug“) und Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen (z.B. Eintrittskarten). Sollten einzelne Regelungen dieser Reisebedingungen nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf touristische Einzelleistungen Anwendung finden, werden Sie an der entsprechenden Stelle darauf hingewiesen. Beachten Sie bitte auch die Seite „Wissenswertes“.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung (telefonisch, per E-Mail, Homepage) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Fit Reisen bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 7 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
2. Bezahlung
2.1 Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
2.2 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Kosten für die Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Versand der Reiseunterlagen an Sie erfolgt nach dem vollständigen Zahlungseingang. Bei kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor, nur die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten.
2.3 Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den oben genannten Zeitpunkten. Sollte der Lastschrifteinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto nicht möglich sein, ist Fit Reisen berechtigt die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte) i.H.v. 10 € zu erheben.
2.4 Fit Reisen erhebt für gängige Zahlungsmittel (Überweisung, SEPA-Lastschriften, Mastercard, Visa etc.) keine Gebühren. Bei Zahlung in anderen Währungen als Euro oder der Nutzung von nicht gängigen Zahlungswegen wie American Express und ähnlichen können Transaktionsentgelte anfallen, über deren Höhe wir Sie natürlich vor der Zahlung informieren.
2.5 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, obwohl Fit Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Fit Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.1.zu belasten.
3. Vertragliche Leistungen und Preise
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von Fit Reisen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro, pro Person. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch Fit Reisen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Fit Reisen herausgegeben werden, sind für Fit Reisen und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Fit Reisen gemacht wurden.
3.3 Bitte informieren Sie sich vor Abflug darüber, wieviel freie Gepäckstücke und wie viele Gepäckgewicht der von Ihnen gebuchte Flugtarif erlaubt. Sollte Ihnen die gebuchten Gepäckgrenzen nicht ausreichen, können Sie diese bis 1 Tag vor Abflug bei Fit Reisen kostenpflichtig nachbuchen.
4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vor der Reise, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Fit Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Fit Reisen wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen.
4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Fit Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, soweit Ihnen Fit Reisen eine solche angeboten hat. Wenn Sie nicht oder nicht in der gesetzten Frist auf diese Mitteilung reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
4.3 Bei Gruppenreisen ist Fit Reisen berechtigt, bei Teilnahmeverhinderung des in der Reisebestätigung benannten Yogalehrers/ Seminarleiters einen Ersatz einzusetzen. Dies gilt insbesondere für krankheitsbedingte Ausfälle.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns bzw. dem buchenden Reisebüro. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zu erklären. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Fit Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Fit Reisen einen angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Fit Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Fit Reisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Fit Reisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben wird, welche auf Ihr Verlangen zu begründen ist. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der der folgenden Stornostaffel berechnet:
Pauschalreisen mit Eigenanreise
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 90%
Flugpauschalreisen/Buspauschalreisen/Nur-Flug-Buchungen
• Bis 50. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 55%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 80%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 90%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95%
Touristische Einzelleistungen
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 90%
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, bei Pauschalreisen einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der an Ihrer Stelle mit allen Rechten und Pflichten in den Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. Fit Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.3 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Fit Reisen zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.
5.5 Ist Fit Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, werden wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.
6. Umbuchung/Zusatzkosten
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht. Sollten Sie eine Umbuchung wünschen, berechnet Fit Reisen die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Ihnen zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt nach Ziffer 6 ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z.B. der Änderung der Verpflegung oder Erweiterung des Leistungsumfanges, kann Fit Reisen im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erheben.
6.2 Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von Fit Reisen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen (z.B. für Besorgung von Visa), darf Fit Reisen den Ersatz der Auslagen durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit Sie solche Gründe nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt hätten. Fit Reisen wird sich aber um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
8. Rücktritt und Kündigung durch Fit Reisen
8.1 Fit Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Fit Reisen beruht.
8.2 Kündigen wir, behält Fit Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; Fit Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Fit Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der Fit Reisen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge
8.3 Fit Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens zum 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Fit Reisen die Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Der Rücktritt wird Ihnen spätestens an dem Tag erklärt, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird Fit Reisen Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu bringen: Sie erreichen Fit Reisen unter: Tel.: +49 (0)69 405885-0, Fax: +49 (0)69 405885-903, per Mail unter info@Fitreisen.de. Über unsere Erreichbarkeit unterrichten wir Sie auch in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
9.2 Fit Reisen kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch Fit Reisen innerhalb der Frist nicht erbracht, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.
9.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt kündigen, haben Sie Fit Reisen zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Fit Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Fit Reisen erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
9.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die Leistungsträger sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Fit Reisen anzuerkennen. Sie sind bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch Fit Reisen auszusprechen.
9.5 Bei Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder Fit Reisen unverzüglich anzuzeigen (s. auch 10.1.).
9.6 Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind Fit Reisen vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen. Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturellen Einstellungen/Begebenheiten des Ziellands maßgeblich. Nur wenn Sie der Verpflichtung uns zu informieren nachkommen können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.
9.7 Sie haben Fit Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Fit Reisen genannten Frist erhalten haben.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mögliche Ansprüche nach internationalen Übereinkünften bleiben unberührt.
10.2 Fit Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Fit Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.
11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
11.1 Fit Reisen wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.
11.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Fit Reisen schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat. Fit Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden Fit Reisen mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Fit Reisen eigene Pflichten verletzt hat.
12. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Fit Reisen verpflichtet, sich bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Ramen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleitungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Fit Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Fit Reisen bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Fit Reisen Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird Fit Reisen Sie über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/modes/air/safety/air-an/doc/list_de.pdf
13. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie Fit Reisen zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise, die unter www.fitreisen.de/datenschutz aufgerufen werden können.
14. Sonstiges
14.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fit Reisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Fit Reisen im Ausland für die Haftung von Fit Reisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung.
14.2 Der Kunde kann Fit Reisen nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Fit Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Fit Reisen vereinbart.
14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Fit Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.4 Fit Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Fit Reisen verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Fit Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr hin.
14.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Fit Reisen veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Fit Reisen sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen Fit Reisen und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Fit Reisen. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden.
14.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Veranstalter:
FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH
Ferdinand-Happ-Str. 28
D-60314 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 40 58 85-0
Fax: +49 (0) 69 40 58 85-903
E-Mail: info@fitreisen.de
Geschäftsführer:
Claudia Wagner, Dr. Nils Asmussen, Jan Seifried
Handelsregistereintragung: Frankfurt/Main HRB 14905
Stand: Dezember 2019