Kurzportrait
Als Traditionsunternehmen und Pionier der Bustouristik in Norddeutschland bietet unser langjähriger Partner jährlich über 400 Reisen in mehr als 40 Länder an. Geleitet wird das Traditionsunternehmen mit über 50 Jahren Touristikerfahrung von dem Motto: "Die Freude an einem billigen Preis währt nicht so lange wie die Freude an einer guten Qualität".
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Der Fuhrpark von Fuhrmann Mundstock besteht ausschließlich aus mind. ****superior oder *****Fernreisebussen.
Sitzabstand
Der Sitzabstand beträgt mindestens 84 cm, bei unseren *****Bussen sogar 90 cm. So kann auch der "große Reisegast" ganz bequem sitzen und seine Beine haben trotzdem bequem Platz. Selbstverständlich können Sie über die verstellbaren Fußrasten die für Ihre Körpergröße günstige Sitzposition einstellen. Die Rückenlehnen sind ebenfalls verstellbar und die Sitze im Mittelgang lassen sich auch noch zur Gangmitte hin verschieben.
Die Ausstattung der Busse
Natürlich sind alle Busse mit einem WC ausgestattet. Für die Bordverpflegung verfügen die Fahrzeuge sowohl über eine Küche als auch über einen Kühlschrank. So können Sie Heiß- und Kaltgetränke während der Fahrt genießen. Selbstverständlich bietet Ihnen das Fahrpersonal auch den einen oder anderen kleinen Snack.
Zum Standard gehören natürlich auch Raumklimaanlage, Navigationssystem GPS mit Übertragung auf die Videoanlage im Fahrgastraum, ein DVD-Player bzw. Multimediaanlage sowie eine Tischablage für jeden Sitzplatz. Jeder Sitzplatz verfügt zudem über Leselampen. In EU-Ländern können Sie größtenteils kostenfreies WLAN nutzen.
Königlich reisen
In den *****superior Royal-Bussen reisen Sie königlich.
Die Royal-Class-Busse sind 5 cm breiter als andere Fahrzeuge. Das merken Sie natürlich auch im Innenraum des Busses, denn breitere Sitze bieten natürlich auch mehr Reisegenuss für jeden Fahrgast. Während Ihrer Fahrt können Sie kostenfrei WLAN nutzen.
Bei allen Fahrten, die mit dem Kronensymbol gekennzeichnet sind, kommen Sie in den Genuss dieser *****Super-Luxus-Royal-Class-Fernreisebusse. Komfort ist Trumpf - bei Reisen, die mit den Royal-Class-Bussen duchgeführt werden, fährt meist eine Reisebegleitung für Ihre individuelle Betreuung mit. Ob Sie ein kaltes Getränk, eine Tasse Kaffee oder auch einen kleinen Snack zwischendurch wünschen. Ihre freundliche Busbegleitung hält alles für Sie bereit.
Geprüfte Qualität! Denn Bus ist nicht gleich Bus!
Mit dem Gütezeichen RAL Buskomfort werden nachprüfbare Standards gesetzt. Fünf mit Sternen gekennzeichnete Kategorien bieten dem Verbraucher bereits vor Reiseantritt eine Orientierungshilfe. Bewertet werden die Beinfreiheit, die Qualität der Rückenlehnen und die Serviceeinrichtungen an Bord. Busreiseveranstalter sorgen gemeinsam für mehr Markttransparenz in Deutschland. Bei klassifizierten Reisebussen sorgt diese Bewertungsskala, die von eins bis fünf Sternen reicht, für klare Qualitätsbotschaften, um die Reiseentscheidung zu erleichtern. Die Sterne definieren Mindeststandards der angebotenen Leistungen. Je mehr Sterne, desto mehr Leistungskriterien werden erfüllt.
Wir garantieren Ihnen bei Fuhrmann Mundstock diese geprüfte Qualität bei den eingesetzten Fahrzeugen!
Reisebetreuung
Eine Reisebetreuung/Bordhostess wird grundsätzlich alle Reisen begleiten, sofern in der Leistungsbeschreibung erwähnt und die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird eine Reise trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt, kann im Ausnahmefall auf eine Bordhostess verzichtet werden.
Wie funktioniert der Zustieg bei Reisen mit Taxigutschein oder zubuchbarem Taxigutschein?
Der Taxi-Gutschein gilt pro Person und bis zu einer Entfernung von 35 km ab den bei der Reies genannten Zustiegsorten. Wohnen Sie weiter entfernt, zahlen Sie nur den Mehrpreis (ca. 2,- €/km) je Abholadresse direkt an den Taxifahrer.
Für die Anfahrt zum Bus und die Rückfahrt nach Hause gibt es getrennte Gutscheine. Wenn mehrere Personen reisen, bleibt die Gültigkeit bei bis zu 35 km, und nicht beispielsweise 70 km bei zwei Personen. Bitte bestellen Sie zwei bis drei Tage vor Reiseantritt Ihr Taxi ausschließlich bei der für Ihren Abfahrtsort zuständigen Taxi-Zentrale (siehe Reiseunterlagen). Vielleicht können Sie schon während der Taxifahrt erste Reisebekanntschaften knüpfen, da unsere Vertragspartner auch Großraumtaxen einsetzen, um sinnvoll mehrere Aufträge miteinander zu verbinden. Auf der Rückfahrt bestellt unser Busfahrer Ihr Taxi.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung alle gewünschten Abholadressen an.
Diese Bedingungen gelten auch für den zubuchbaren Taxi-Gutschein.
Herzlichen Glückwunsch
Feiern Sie Ihren Hochzeitstag (Silberhochzeit, Goldene Hochzeit...) doch an Bord des Busses! Sie erhalten ein kleines Präsent, sofern der Ehrentag während Ihrer Reise begangen wird.
Aber Sie müssen uns bei der Reiseanmeldung informieren, denn was wir nicht wissen...!
Treuepunkte
Für jede Reise* die Sie bei uns buchen (ausgenommen sind Saisoneröffnungs- & -abschlussfahrten sowie Verlagsreisen), erhalten Sie automatisch eine bestimmte Anzahl an Bonus-Punkten Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Für die Höhe der Punkte ist Ihr Reisepreis entscheidend. Pro 100,-€ Reisepreis erhalten Sie einen Bonus-Punkt. Sie buchen zum Beispiel eine Reise im Wert von 500,-€ und erhalten 5 Bonus-Punkte. Diese 5 Punkte können Sie bei uns einlösen. Sie entsprechen einem Rabatt von 5,-€. Bitte beachten Sie dabei, dass die Bonus-Punkte erst nach der angetretenen Reise gutgeschrieben werden.
Wie können Sie Ihre Punkte einlösen?
Sie erhalten nach dem Reiseende die entsprechenden Bonus-Punkte Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Ihren aktuellen Punktestand sowie die Punkte, die Sie für die gebuchte Reise erhalten, finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung. Die gesammelten Punkte können Sie bei Ihrer nächsten Reise einlösen oder weiter sammeln.
Eine Auszahlung der gesammelten Bonus-Punkte sowie eine Übertragung auf andere Reisende ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass wir nur ganze Punkte vergeben.
Wir schenken Ihnen somit einen Teil Ihres Reisepreises zurück!
Sitzplätze im Bus
Sie erhalten schon bei der Buchung Ihren verbindlichen Sitzplatz. Gerne wird versucht, Ihre individuellen Wünsche zu berücksichtigen.
Zahlung und Reisedokumente
Sie erhalten eine Rechnung per Post und zahlen mit Anzahlung und Restzahlung per Überweisung, Rest ca. 4 Wochen vor Reisebeginn. Die Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn per Post.
Kinderermäßigung
Generell erhält 1 Kind bis zu 11 Jahren 20% Ermäßigung auf den Doppelzimmerpreis bei Unterbringung des Kindes im Zimmer mit zwei Vollzahlern. Außerdem erhält die dritte Person ab 12 Jahren bei Unterbringung im Zimmer mit 2 Vollzahlern 5% Rabatt. Sollten die Ermäßigungen nicht direkt bei der Reise angegeben sein, werden sie nachträglich angerechnet.
Gruppenermäßigung
Bei Gruppen ab 8 Personen erhalten Sie eine Ermäßigung von 3% auf den Gesamtpreis, ab 15 Personen: 5%, ab 25 Personen: 7% und kostenlose Abholung an einem gewünschten Zustiegsort im Einzugsgebiet und nach Absprache - hierbei entfällt der Taxi-Gutschein). Bitte beachten Sie, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
Insolvenzversicherung
Bei allen Pauschalreisen ist die vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden. Deshalb kann pro Reisegast nurn ein Gepäckstück befördert werden, sowie Handgepäck.
buswelt-Empfehlung
Unser Partner aus Niedersachsen setzt auf Qualität, vor allem im Einsatz der Busse - es werden grundsätzlich Busse mit mindestens 4-Sternen eingesetzt. 50 Jahre Reiseerfahrung geben dem Kunden Sicherheit und sind Garant für hohe Professionalität und guten Service. Besonders zu empfehlenswert sind die Reise von Fuhrmann-Mundstock schon allein wegen der Haustürabholung, die im Reisepreis bei vielen Reisen inkludiert ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch oder durch E-Mail erfolgen. Der
Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Rei-sende durch E-Mail oder per Post die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E- Mail, 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuwei- sen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestäti- gung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.
1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bu- chen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmel- dung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, kei- ne Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Werktagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistun- gen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Ver- mittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere ver- tragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlerver- trag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeb- lich.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Er- langung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim- mungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseun- terlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuld- haftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung, fehlen- des Bordmanifest. Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeld- absicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind
- 20 % des Reisepreises für Busreisen, wie Kurz- und Rundreisen, Städtereisen, Mehr- tagesfahrten, Theater- und Musicalreisen bzw. Reisen mit Eintrittskarten für Veran- staltungen, die zu Stornostaffel 9.3.1 gehören;
- 25 % des Reisepreises für Fluss- und Hochseekreuzfahrten / Flugreisen / Kur- und Wellnessreisen / Urlaubsreisen, die zu Stornostaffel 9.3.2 gehören;
- 35 % des Reisepreises für Weltreisen (inkl. Teilstrecken) / Hochseekreuzfahrten im Smart-, VARIO-, Flash-, Last-Minute-, Special-Tarif / Sonderangebote, deren Reiseprei- se im Vergleich zum Katalogpreis reduziert sind, die zu Stornostaffel 9.3.3 gehören; zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung tref- fen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann.
4.4. Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Ver- trag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlan- gen.
5. Leistungen und Pflichten
5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Än- derung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reise- anmeldung hierüber informiert.
5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Au- ßerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reise- bestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Ver- tragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.
5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Rei- senden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).
5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind ein- seitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisen- den z.B. durch E-Mail oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Rei- senden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Rei- sende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht min- destens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter gerin- gere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flugha- fengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vor- nehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Rei- sepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisen- den durch E-Mail, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhö- hung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzun- gen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechen- de Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertrags- schluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag ge- zahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsaus- gaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in wel- cher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, etc. er- klären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalrei- severtrag eintritt.
8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entste- henden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rück- tritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zu- gang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstal- ter kann jedoch eine angemessene Entschädigung nach Ziff. 9.3. verlangen. Eintritts- karten/Visagebühren werden in jedem Falle mit 100% berechnet. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen:
9.3.1. für Busreisen wie Kurz- und Rundreisen, Städtereisen, Mehrtagesfahrten, Theater- und Musicalreisen bzw. Reisen mit Eintrittskarten für Veranstaltungen
- bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: 20 % vom Reisegrundpreis
- 44.-29. Tag vor Reisebeginn: 30 % vom Reisegrundpreis
- 28.-15. Tag vor Reisebeginn: 50 % vom Reisegrundpreis
- 14.-7. Tag vor Reisebeginn: 75 % vom Reisegrundpreis
- ab 6. Tag vor Reisebeginn: 80 % vom Reisegrundpreis
- Bei Nichtantritt am Anreisetag: 90 % vom Reisegrundpreis
9.3.2. für Fluss- und Hochseekreuzfahrten / Flugreisen / Kurreisen / Urlaubsreisen
- bis zum 50. Tag vor Reiseantritt: 25 % vom Reisegrundpreis
- ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 30 % vom Reisegrundpreis
- ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50 % vom Reisegrundpreis
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 75 % vom Reisegrundpreis
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 80 % vom Reisegrundpreis
- Bei Nichtantritt am Abreisetag: 90 % vom Reisegrundpreis
9.3.3 für Weltreisen (inkl. Teilstrecken) / Hochseekreuzfahrten im Smart-, VARIO-,
Flash-, Last-Minute- , Special-Tarif / Sonderangebote, deren Reisepreise im Vergleich zum Katalogpreis reduziert sind
- bis zum 50. Tag vor Reiseantritt: 35% vom Reisegrundpreis
- ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 45% vom Reise-grundpreis
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 60% vom
Reisegrundpreis
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 80% vom Reisegrundpreis
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 90% vom Reisegrundpreis
- Bei Nichtantritt am Abreisetag: 95% vom Reisegrundpreis
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädi- gung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erhe- blich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumut- baren Vorkehrungen getroffen worden wären.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zu- lässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 25 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Rei- severanstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveran- stalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entge- genstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Ver- anstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Ver- anstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Auf- wendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten 13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.
13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilneh- merzahl angemeldet haben.
13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestim- mten Frist zu erklären, jedoch spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn.
13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.
14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Um- ständen
14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgr- und unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
15.2. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reise- leitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veran- stalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisev- ermittler anzuzeigen (E-Mail und Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestä- tigung).
15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersat- zleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Bei- standspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
15.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen.
15.5. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
15.6. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
15.7. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahl- ten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgr- und desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe in- ternationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalt- er für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung interna- tionale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzun- gen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veran- stalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beru- henden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
17. Verjährung – Geltendmachung
17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
18.1. Unser Unternehmen Reisepartner Fuhrmann Mundstock international GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teil.
18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung ver- braucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail be- reit.
Reiseveranstalter:
Reisepartner Fuhrmann Mundstock international GmbH
Kurze Wanne 1
38159 Vechelde-Wedtlenstedt
Tel: 05302 – 920 200
E-Mail: info@fumu-reisen.de
Reisevermittler: wie Reiseveranstalter
Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige:
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Stand: Oktober 2024