Kurzportrait
Unser Partner aus dem Rheinländischen Mettmann bietet qualitativ hochwertige Busreisen an, von Tagesfahrten über Städtereisen bis hin zu Rund-, Erlebnisreisen und Urlaubsreisen. Das Motto „….die feine Art zu verreisen“ wird sehr ernst genommen und jeder Reisegast darf ein abwechslungsreiches und gut organisiertes Reiseprogramm erwarten.
H.I.N.-Touristik ist eine Unternehmensgruppe aus folgenden Einzelunternehmen:
Reisebüro Növermann GmbH
Die Reisebüro Növermann GmbH wurde 1926 gegründet und gehört heute im Personenverkehr und in der Touristik zu den führenden Unternehmen im Großraum Düsseldorf. Im Bereich des Busbetriebs setzt Növermann ganz auf die modernen Fahrzeuge der Marken Mercedes-Benz, Setra und MAN. Alle Reisebusse erfüllen die höchsten Ansprüche in Bezug auf Zuverlässigkeit, Komfort und Sicherheit.
Die Reisebüro Növermann GmbH bietet zudem Charterverkehre und Shuttledienste in der Messestadt Düsseldorf an. Vom 8-Sitzer bis zum Doppelstockbus mit 78 Sitzplätzen stehen Unternehmen, Schulen, Vereine und Kirchen alle Busgrößen für ihre Ausflüge oder Shuttleverkehre zur Verfügung.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Zum hohen Reise- und Fahrkomfort der Fernreisebusse der Marke SETRA tragen u.a. die bequemen Fernreisesitze bei, sie verfügen über einen großen Sitzabstand, Fußrasten und Klapptische sowie Sicherheitsgurte auf allen Plätzen. Bordküche, Kühlschrank, WC, Klimaanlage, DVD und Video gehören zur Grundausstattung. Natürlich sind diese Busse mit den allerneuesten Sicherheitseinrichtungen ausgestattet, wie z. B. Abstandsregeltempomat, Bremsassistent und einer automatischen Feuerlöschanlage/Brandmeldeanlage im Motorraum. Durch die umweltfreundlichen Euro-5 und Euro-6 Motoren mit grüner Plakette ist gewährleistet, dass Sie mit den Bussen unserer Partner in jede Stadt reisen können.
Zustiegsmöglichkeiten:
Es können die Zustiege gebucht werden, die in ihrer Reise aufgelistet sind. Normalerweise werden nicht alle Zustiege mit dem Hauptbus angefahren, entweder, weil nicht alle Zustiege für Ihre Reise gebucht wurden oder weil ohnehin Zubringerfahrzeuge von Ihrem gebuchten Zustieg
für den Transfer zum Hauptbus eingesetzt werden (bei Rückkunft natürlich auch wieder zurück zum gebuchten Zustieg).
Sonderzustiege:
Sonderzustiege (z.B. an Autobahnraststätten / Autohöfen in Fahrtrichtung sind auf Anfrage buchbar. Fragen Sie einfach bei uns an, dann versuchen wir für Sie einen möglichst passenden Sonderzustieg zu finden. Achten Sie bitte darauf, dass bei einer Autobahnraststätte Zustieg und Ausstieg auf verschiedenen Seiten der Autobahn erfolgen und es nicht immer einen direkten Übergang (Überführung oder Unterführung) zwischen beiden Seiten gibt; vorteilhaft ist es daher,
Sie lassen sich dort hin bringen.
Hotels
Verschiedene Länder – verschiedene Vorstellungen von Komfort und Service. Das macht eine klare Hotel-Kategorisierung beinahe unmöglich. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, werden alle Hotels nach eigenen Maßstäben beurteilt (bei buswelt.de werden diese Kategorien mit den üblichen Sternen angegeben)
HH Hotels der einfachen (bei buswelt: 2-Sterne-Kategorie)
HHH Hotels der landestypischen Mittelklasse (bei buswelt: 3-Sterne-Kategorie)
HHHH Landestypische Komforthotels (bei buswelt: 4-Sterne-Kategorie)
HHHHH Komforthotels für höchste Ansprüche (bei buswelt: 5-Sterne-Kategorie)
In der Reisebeschreibung namentlich genannte Hotels sind für Sie reserviert. Hoteländerungen innerhalb der gleichen Kategorie behält sich der Veranstalter in Ausnahmefällen vor.
City-Tax/Bettensteuer o.ä.
Bei Drucklegung (des Printkatalogs) steht i.d.R. noch nicht fest, ob und in welcher Höhe eine „City Tax“, „Bettensteuer“ oder ähnliches von einigen Städten verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass diese Gebühr gegebenenfalls im Hotel zu bezahlen ist.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe.
Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich.
Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben.
Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben.
Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden;
bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden.
Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden,
sowie Handgepäck. Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Bei allen Mehrtagesfahrten: 1 Kind bis 11 Jahre 20% Ermäßigung bei Unterbringung im Zustellbett/Liege im Zimmer mit 2 voll zahlenden Erwachsenen. Evtl. höhere Ermäßigungen entnehmen Sie bitte der Hotelbeschreibung. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Pauschalreisen ist die vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten.Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt.
Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 10 Prozent an, den Restbetrag erst 10 Tage vor Reisebeginn.
Eine Zahlung per Kreditkarte ist leider nicht möglich.
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen.
Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise.
Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglicheit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
ab 10 Personen 3%
ab 15 Personen 5%
ab 25 Personen zusätzlich 1 Freiplatz im Doppelzimmer
Für Gruppen ab 7 Personen kann außerdem ein Sonderzustieg (eventuell gegen Aufpreis) vereinbart werden.
Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt-Empfehlung
H.I.N-Touristik bietet eine abwechslungsreiches Reiseprogramm an und einige Reisen aus dem jeweiligen Saisonprogramm, die sog. "Select-Reisen", zeichnen sich durch ein umfangreiches Leistungspaket und ausgesuchte, besondere Hotels aus. Gute, Komfortreisebusse, geschulte Fahrer und viele Zustiegsmöglichkeiten von Bochum bis Wülfrath machen das Angebot unseres langjährigen Partners aus dem Rheinland höchst attraktiv.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und H.I.N.-Touristik GmbH, nachstehend „HIN“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von HIN und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die er-gänzenden Informationen von H.I.N. für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von HIN vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von HIN vor, an das HIN für die Dauer von 10 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit HIN bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist HIN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von HIN gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vor-nimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von HIN er-folgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde HIN den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 8 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch HIN zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird HIN dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von HIN erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von HIN im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde HIN den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 8 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. HIN ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von HIN beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. HIN wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. HIN weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff . 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. HIN und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 10 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl HIN zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist HIN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von HIN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind HIN vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. HIN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von HIN gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von HIN gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte HIN für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. HIN behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreff ende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern HIN den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann HIN den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
-Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann HIN vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
-Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann HIN vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für HIN verteuert hat
4.4. HIN ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für HIN führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von HIN zu erstatten. HIN darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die HIN tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. HIN hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von HIN gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von HIN gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber HIN unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert HIN den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann HIN eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von HIN unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
HIN hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei HIN wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Busreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
- von 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 30%
- von 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
- von 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75%
- ab 6 Tage vor Reiseantritt 80%
Schiffs- und Flugreisen
- abweichende Stornostaffeln siehe jeweilige Reise
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, HIN nachzuweisen, dass HIN überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von HIN geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. HIN behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit HIN nachweist, dass HIN wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist HIN verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist HIN infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat HIN unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von HIN durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie HIN 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil HIN keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann HIN bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts Anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 25,00 pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. HIN kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mehr als 6 Tagen;
14 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mindestens 2 bis 6 Tagen; 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reise von weniger als 2 Tagen;
b) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von HIN beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
c) HIN hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
d) HIN ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest-steht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. HIN kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von HIN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von HIN beruht.
8.2. Kündigt HIN, so behält HIN den Anspruch auf den Reisepreis; HIN muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HIN aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat HIN oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von HIN mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit HIN infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von HIN vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von HIN vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an HIN unter der mitgeteilten Kontaktstelle von HIN zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von HIN bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von HIN ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er HIN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von HIN verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und HIN können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich HIN, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von HIN für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. HIN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von HIN sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
HIN haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von HIN ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber HIN geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
12.1. HIN informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist HIN verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald HIN weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird HIN den Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird HIN den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von HIN oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von HIN einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. HIN wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaff en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn HIN nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. HIN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde HIN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass HIN eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1. HIN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass HIN nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. HIN weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und HIN die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können HIN ausschließlich an deren Sitz verklagen.
14.3. Für Klagen von HIN gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HIN vereinbart.
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Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017
Reiseveranstalter ist:
H.I.N.-Touristik GmbH im Verbund mit Reisebüro Növermann GmbH & MeinReisering Rosi Reisen GmbH
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Stand dieser Fassung: Juli 2018