Kurzportrait
Kunden unseres zuverlässigen Partners aus Witten im Ruhrgebiet profitieren von der langjährigen Erfahrung und der einzigartigen Sorgfalt der Eigentümerfamilie bei der Reiseauswahl - und Zusammenstellung der Reisen. Christel, Monika und Meinhold Hafermann ist es ein ganz persönliches Anliegen, dass jeder Reisegast seine kostbarste Zeit des Jahres voll und ganz genießt, sich prächtig erholt und gleichzeitig die anregenden Angebote findet, die er auf einer solchen Reise erwartet. Nur wenn der Gast rundum glücklich ist, sind auch die Geschwister Hafermann zufrieden. Diese Philosophie überträgt sich selbstverständlich auch auf die Mitarbeiter des Unternehmens.
Buskomfort, Busfahrer und Sicherheit
Mit modernsten Reisebussen wird schon die Anreise zu einem Erlebnis. Die Busflotte (10 Fahrzeuge) wird jedes Jahr komplett ausgewechselt, sodass die Reisebusse nie älter als ein Jahr sind. Im Kreise gut gelaunter und gleichgesinnter Rundreisegäste bringt Sie der erfahrene Fahrer schnell und sicher ans Ziel. Statt im Auto über Landkarten zu grübeln, können Sie im Bus bereits die ersten Kontakte knüpfen und sich gemeinsam auf das bevorstehende Erlebnis freuen. Damit Sie beim Plaudern keinen trockenen Hals bekommen, serviert Ihnen Ihr Reiseleiter gerne kühle Getränke und dazu Snacks aus der buseigenen Küche. Selbstverständlich müssen Sie an Bord nicht auf moderne Annehmlichkeiten wie Klimaanlage, Toilette, verstellbare Sitze und Leselampen verzichten. Alle Reisebusse sind Nichtraucherfahrzeuge, es werden jedoch ausreichend Pausen eingelegt.
Der Reisebus steht natürlich auch vor Ort für Stadtrundfahrten, Ausflüge und Transfers zur Verfügung. Dies gilt ebenfalls für eine Vielzahl der Flusskreuzfahrten, denn auch hier bleibt der Reisebus auf der gesamten Reise Ihr treuer Begleiter: Wenn Sie unterwegs zu Ausflügen und Erkundungen an Land gehen, erwarten Sie der Bus und der Ihnen vertraute Chauffeur bereits an der Landungsbrücke und garantieren eine komfortable und sichere Fahrt.
Die eigene Bus-Flotte besteht aktuell aus zehn neuen Reisebussen. Dies garantiert nicht nur bequemes und sicheres sondern auch umweltfreundliches Reisen. Aber auch, wenn Sie mit einem unserer Partnerunternehmen reisen, dürfen Sie sich auf eine komfortable Fahrt freuen. Wir verpflichten ausschließlich erfahrene und solide Partner, deren Busse selbstverständlich den eigenen Standards entsprechen.
Ihr persönlicher Reiseleiter
Damit Sie auf Ihrer Reise jederzeit rundum gut betreut sind, stehen Ihnen die Reiseleiter mit Rat und Tat zur Seite. Die meist langjährigen Mitarbeiter wurden in speziellen Seminaren geschult und wissen, wie ein perfekter Reiseablauf organisiert wird. Ihre Reiseleiter kümmern sich von Anfang bis Ende der Reise um Ihr ganz persönliches Wohlergehen. Auch an Orten, an denen der Veranstalter mit örtlichen Reiseleitungen zusammenarbeiten, ist natürlich für Ihre optimale Betreuung gesorgt. Die Reiseleiter bringen Ihnen die Kulturen und Mentalitäten Ihres Urlaubslandes näher, viele von ihnen haben selbst dort längere Zeit gelebt und kennen sich vor Ort bestens aus. Sie können daher sicher sein, am Urlaubsziel nicht nur "auf ausgetretenen Pfaden" zu wandeln, sondern auch die ganz besonderen Attraktionen und Geheimtipps kennen zu lernen, die den eigentlichen Reiz jedes Reiselandes ausmachen.
Perfekte Organisation und viele Inklusiv-Leistungen
Schon bei der Planung der Reisen sorgen die Produktmanager und Hoteleinkäufer für ein auf die Wünsche der Reisegäste zugeschnittenes Leistungspaket. Es kommen auf die Reisenden keinerlei versteckte Extrakosten zu. Bei allen Rund- und Studienreisen sind Kofferservice, Ausflüge, Stadtführungen sowie unvergessliche Landschaftsfahrten im Preis inbegriffen. Darüber hinaus erhält jeder Gast einen eigens für die jeweilige Reise erstellen Reiseführer mit einer übersichtlichen Karte, detaillierten Tagesabläufen und einem historischen Abriss des Reiselandes.
Hotels zum Wohlfühlen
Es wird besonders großer Wert auf die Auswahl qualitativ hochwertiger Hotels mit hohen Wohnkomfort gelegt. Die Zimmer sind in aller Regel mit Bad/WC oder Dusche/WC, Radio und Telefon ausgestattet und liegen fast immer ideal in den Geschäfts-, Einkaufs- und Kulturzentren der Städte beziehungsweise in landschaftlich reizvoller Umgebung. So können Sie Ihre individuelle Zeit nachmittags oder abends gut für einen Stadtbummel oder Spaziergang nutzen.
Gute Küche ein Genuss!
Auch für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Denn was gibt es Schöneres, als das Erfahrene noch einmal in gemütlicher Runde Revue passieren zu lassen, während der Küchenchef Ihnen ein schmackhaftes 3-Gang-Menü kredenzt oder Sie die Qual der Wahl am Buffet haben? Die Küchen der Hotelpartner werden persönlich auf "Herz und Nieren" geprüft. Natürlich gibt es immer wieder ungewohnte landestypische Eigenarten, aber genau das gehört ja zum Entdecken eines neuen, aufregenden Kulturkreises dazu.
Faszinierende Ausflüge
Sie brennen darauf, traumhafte Bilderbuchlandschaften, kulturhistorisch bedeutende Altstädte oder verträumte Schlösser aus nächster Nähe kennen zu lernen? Dann sind die umfangreichen Inklusivprogramme genau das Richtige für Sie. Bei interessanten und unterhaltsamen Stadtrundgängen nehmen Sie Tuchfühlung mit Land und Leute auf. Die qualifizierten Reiseleiter zeigen Ihnen nicht nur die berühmten Sehenswürdigkeiten, sondern präsentieren Ihnen auch echte Geheimtipps, die eine Reise erst wirklich einzigartig machen.
Zustiegsstellen
Bei den Städte- & Musicalreisen, Club-Touren, Landschaftsreisen und Winterreisen wird Ihnen ein Abholservice von zentralen Stellen wie z.B. Busbahnhof oder Hauptbahnhof in 35 verschiedenen Städten in NRW angeboten.
Es können die Zustiege gebucht werden, die in ihrer Reise aufgelistet sind. Normalerweise werden nicht alle Zustiege mit dem Hauptbus angefahren, entweder, weil nicht alle Zustiege für Ihre Reise gebucht wurden oder weil ohnehin Zubringerfahrzeuge von Ihrem gebuchten Zustieg für den Transfer zum Hauptbus eingesetzt werden (bei Rückkunft natürlich auch wieder zurück zum gebuchten Zustieg).
Wenn Sie als Gruppe ab 8 Personen reisen, können Sie den Abholservice von einer selbst gewählten Abfahrtsstelle* in NRW nutzen. Sie haben somit die freie Wahl, wo Sie in den Reisebus einsteigen. Ihre Reise beginnt an der für Ihre Gruppe am günstigsten gelegenen Abfahrtsstelle und das in der Null-Euro-Zone ohne Aufpreis. Das nennen wir Hafermann Service!
* Voraussetzung hierbei ist, dass die Abfahrtsstelle an einer Hauptverkehrsstraße liegt, so dass sie von einem großen Reisebus problemlos angefahren werden kann. Bitte beachten Sie bei der Wahl des Zustiegs, dass Reisebusse bis zu 15 m lang sind und entsprechenden Platz zum Wenden und Rangieren benötigen.
Sonderzustiege:
Sonderzustiege (z.B. an Autobahnraststätten / Autohöfen in Fahrtrichtung sind auf Anfrage buchbar. Fragen Sie einfach bei uns an, dann versuchen wir für Sie einen möglichst passenden Sonderzustieg zu finden. Achten Sie bitte darauf, dass bei einer Autobahnraststätte Zustieg und Ausstieg auf verschiedenen Seiten der Autobahn erfolgen und es nicht immer einen direkten Übergang (Überführung oder Unterführung) zwischen beiden Seiten gibt; vorteilhaft ist es daher, Sie lassen sich dort hin bringen.
Haustürservice (Abholservice)
Wir bieten den Abholservice bei unseren Rund- und Studienreisen, bei (fast) allen sowie unseren langen (Reisedauer 7 Tage und länger) an. "Erlebnisreisen" haben wir nicht im Programm. Bei bestimmen Reisen (den Rund- und Studienreisen, bei fast allen See- und Flusskreuzfahrten sowie bei Weihnachts- und Silversterreisen mit einer Dauer von mindestens sieben Tagen) wird Ihnen in Nordrhein-Westfalen ein Abholservice von zu Hause angeboten, so dass Ihre Reise direkt an Ihrer Haustür beginnen kann und dort auch wieder endet. Im Bereich der Städte Dortmund, Gelsenkirchen, Krefeld, Düsseldorf und im Süden bis nach Köln und Bonn ist der Abholservice sogar kostenfrei, in anderen Gebieten wird pro Person eine Abholpauschale von 20 bis 40 Euro je nach Entfernung berechnet und ist im angezeigten Reisepreis bereits inkludiert. Die Abholung und (nach der Reise) die Rückfahrt bis zu Ihnen nach Hause erfolgt mit dem Taxi oder in Kleinbussen.
Sind die Reisen barrierefrei?
Viele Hotels haben barrierefreie Zimmer, die gerne für Sie anfragt werden können. Der Ein- und Ausstieg in die Busse / aus den Bussen erfolgt i.d.R. Über eine kleine Treppe. Gerne ist man Ihnen bei dem Ein- und Aussteigen, sowie bei dem Verladen Ihres Gepäcks behilflich. Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle können i.d.R. ohne zusätzlichen Aufpreis befördert werden, Sie müssten die aber bitte gleich bei Buchung mit angeben. Personen mit starken Beeinträchtigungen, die z.B. eine ständige Unterstützung beim Gehen, Treppensteigen usw. benötigen, müssen bitte eine Begleitperson dabei haben. Bei manchen Reisen werden Ausflüge zu Fuß gemacht und in manchen Urlaubsorten sind z.T. Steigungen oder z.B. schwierige Wege (Kopfsteinpflaster) zu überwinden; bitte lesen Sie sich daher vor Buchung gründlich den Reiseverlauf durch bzw. fragen Sie bei uns nach.
Gepäck
Es müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtgewicht eingehalten werden. Deshalb kann pro Reisegast nur ein Gepäckstück befördert werden (sowie Handgepäck). Die Gepäckstücke sollten ein „normales“ Gewicht (ca. 20 bis 25 kg) haben. Möchten Sie mehr Gepäck mitnehmen, fragen Sie bitte vor Ihrer Reisebuchung nach, evtl. ist dies gegen Aufpreis möglich.
Tiere
Tiere (Haustiere, Hunde, Katzen etc.) können leider nicht mitbefördert werden.
Kinder
Kinder sind willkommen. Kinderermäßigung sind zumeist bei den Reisen direkt angegeben. Sollte keine Kinderermäßigung angegeben sein, fragen wir dennoch gerne für Sie nach bzw. prüfen nach Ihrer Buchung automatisch, ob es vielleicht doch einen Rabatt für Ihre Kleinen gibt.
Insolvenzversicherung
Bei allen Pauschalreisen ist die vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplätze im Bus
Aus organisatorischen Gründen (z.B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt usw.) werden keine festen Sitzplatznummern vergeben. Es besteht deshalb kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Normalerweise werden Sitzplätze nach Datum des Buchungseingangs verteilt. Das bedeutet: wenn Sie früh buchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Ihren Wunschplatz erhalten. Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeiten bei Buchung der Reise Ihren Sitzplatzwunsch mit anzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür z.B. einfach das Nachrichtenfeld im letzten Buchungsschritt. Ihr Wunsch wird - sofern möglich - auch erfüllt.
Ihre Sitzplatznummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen oder am Abfahrtstag direkt vom Busfahrer. Bitte beachten Sie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, die seit 01.01.1999 in Omnibussen gilt. Auch Kleinkinder und Babys erhalten einen Sitzplatz; bitte bringen Sie für Ihr Baby/Kleinkind einen entsprechenden Sitz mit.
Zahlung
Sie zahlen Ihre Reise bequem per Rechnung (in Ausnahmen und kurzfristigen Buchungen auch manchmal per Lastschrift). Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung 20 Prozent an, den Restbetrag erst 14 Tage vor Reisebeginn.
Gerne können Sie die Reisen von Hafermann Reisen auch per Kreditkarte bezahlen.
Abfahrtszeit und Reisedokumente
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen. Dort finden Sie Ihre genaue Abfahrtszeit, eine Notfallrufnummer und weitere Informationen zu Ihrer Reise. Bei den Tagesfahrten erhalten Sie Ihren Fahrschein häufig schon gleich mit der Reisebestätigung.
Sonderwünsche
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen; teilen Sie uns bitte einfach mit, ob z.B. in Ihrem Hotel glutenfreie oder rein vegetarische (vegane) Kost bestellt werden soll, wenn Sie ein Zimmer mit Balkon wünschen und dies nicht direkt buchbar ist etc. Wir leiten Ihre Wünsche mit der Buchung an den Reiseveranstalter weiter und dieser versucht nach Möglichkeit diese zu berücksichtigen.
Gruppenermäßigung
Veranstalter-Gruppenermäßigung auf Anfrage. Bitte beachten Sie aber, dass je nach Reise mitunter auch noch eine zusätzliche Gruppenermäßigung bis zu 2% pro Person exklusiv von buswelt.de hinzu kommt! Die Ermäßigung wird nach
Ihrer Buchung mit der Bestätigung/Rechnung ausgewiesen.
buswelt.de Empfehlung
Hafermann Reisen steht für herausragende Kundenorientierung und einen sehr persönlichen Service. Erfahrene und professionelle Reiseleitung, Hotels zum Wohlfühlen, moderne Reisebusse und viele Inklusivleistungen machen Rundreisen mit Hafermann Reisen zu einem echten Erlebnis. buswelt.de empfiehlt Hafermann Reisen besonders gerne allen Reisenden, die bei Ihrer Rundreise Wert auf erstklassigen Service und eine sehr persönliche Betreuung legen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
es liegt uns als Ihr Reiseveranstalter sehr daran, Ihnen eine angenehme Pauschalreise zu bereiten. Dazu haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Klare rechtliche Vorschriften gehören dazu. Wir bitten Sie daher unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die AGB entsprechen den Maßgaben der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Für Flug- und Schiffsreisen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmens.
1. Abschluss des Reisevertrages (Angebot und Annahme)
1.1 Allgemeines: Für alle Buchungsmöglichkeiten (direkt bei Hafermann Reisen als Reiseveranstalter (nachfol- gend: RV), im Reisebüro, telefonisch, online etc.) gilt:
1.1.1 Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibungen, die AGB und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen sowie schriftliche Nebenabreden und Individualvereinbarungen.
1.1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über- nommen hat.
1.1.3 Weicht die Reisebestätigung des RV vom Inhalt der Buchung/Reiseanmeldung ab, gilt dies als neues Angebot, an welches er 10 Tage gebunden ist. Soweit der RV bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat, kann der Kunde inner- halb dieser Bindungsfrist die Annahme durch ausdrück- liche Erklärung oder Anzahlung erklären.
1.1.4 Bei Optionsbuchungen wird die geplante Reise für die Dauer von 3 Werktagen reserviert. Nach dieser Frist wird die Option automatisch zu einer verbindli- chen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Reise umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten.
1.1.5 Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil neh- merzahl und die Stornopauschalen (gem. Art 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.1.6 Vermittelte Leistungen: Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeich- neten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der RV lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Bei Vermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor- liegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine ver- einbarte Beschaffenheit fehlt. Der RV als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, einschließlich zu vertretender Buchungsfehler, § 651x BGB, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1) sinngemäß.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-mail, SMS oder Telefax erfolgt, gilt:
1.2.1 Angebot: Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem RV den Abschluss des Pauschal- reisevertrages verbindlich an. Gleichzeitig erklärt der Kunde, die AGB und die weiteren Pflichtinformationen des RV, Formblatt für Pauschalreisen, Sicherungsschein und Datenschutzerklärung erhalten, gelesen und akzep- tiert zu haben.
1.2.2 Annahme: Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung des RV beim Kunden zustande, entweder in Papierform oder wenn vom Kunden gewünscht in Textform auf einem dauerhaften Datenträger mit der Möglichkeit zur unveränderbaren Aufbewahrung oder Speicherung.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
1.3.1 Allgemeines: Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotene Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde wird vom System selbsterklärend und erläuternd automatisch durch die elektronische Buchung geführt. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV gespei- chert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
1.3.2 Angebot: Mit Betätigung der Schaltfläche „zah- lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem RV den Ab schluss des Pauschalreisevertrages nur verbindlich an, wobei dies nur möglich wird, wenn er vorab bestätigt, dass er die AGB und die weiteren Pflichtinformationen des RV, Formblatt für Pauschalreisen, Datenschutzerklärung, Sicherungsschein erhalten, gelesen und akzeptiert hat. 1.3.3 Annahme: Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
1.3.4 Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entspre- chende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung Ziffer 1.3.3 oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.4 Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzli- chen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorherge- hende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Zahlung
2.1 Der RV darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder anneh- men, wenn ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss und Erhalt des Insolvenz- Sicherungsscheins gemäß § 651r, t BGB, Art 252 EGBGB) zur Absicherung der Kundengelder, wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Gleichzeitig ist die volle Prämie einer über den RV ver- mittelten Versicherung direkt an Hafermann Reisen zu zahlen. Zahlungen an vermittelnde Reisebüros haben keine schuldbefreiende Wirkung. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen, sofern das Rücktrittsrecht des RV aus dem in Ziffer 4.2 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemä- ßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.1 zu belasten und dessen Mitnahme zu verweigern.
2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur soforti- gen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, AGB, Sicherungsschein und allen vorvertraglichen Informationen.
3. Änderungsvorbehalte
Allgemeines: Die Angebote des RV im Prospekt, Katalog, Internet etc. sind grundsätzlich bindend. Aufgrund technischer Fehler und Änderungen nach Drucklegung muss der RV sich ausdrücklich Preis- und Leistungsänderungen vorbehalten. Der Kunde wird dar- über vor Reiseanmeldung informiert. Alle nachfolgend aufgeführten Preis- oder Leistungs- änderungen, die sich nach Vertragsschluss aus sach- lichen Gründen ergeben und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, werden dem Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung auf dauerhaf- tem Datenträger klar und verständlich vor Reisebeginn erklärt. Der Kunde wird sodann darüber informiert, welche tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ihm zur Wahl stehen.
3.1 Preiserhöhungen gemäß § 651f Abs.1 BGB nach Vertragsschluss sind einseitig nur aufgrund höherer Kosten für Treibstoff, Steuern, Abgaben, Gebühren, Wechselkurse etc., bis zu 8% und bis 20 Tage vor Reisebeginn unter Angabe der Berechnung möglich. In gleichem Maße ist der RV auf Verlangen des Kunden zu Preissenkungen verpflichtet.
3.2 Andere Vertragsbedingungen oder Leistungsänderungen sind nach Vertragsschluss nur möglich, wenn diese unerheblich sind, d.h. den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und vor Reisebeginn erklärt werden.
3.3 Preiserhöhungen über 8 % des Reisepreises sind nur möglich, wenn der RV dem Reisenden die entspre- chende Preiserhöhung anbietet und verlangt, dass der Reisende innerhalb einer vom RV bestimmten angemes- senen Frist, das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt erklärt. Der Reisende kann auch ein etwaiges Ersatzangebot annehmen.
3.4 Über andere erhebliche Vertragsänderungen, ohne die der RV die Pauschalreise dem Kunden nicht mehr verschaffen könnte, wird der Kunde unverzüglich infor- miert und ihm dieselbe Wahlmöglichkeit wie in Ziffer 3.3 angeboten.
3.5 Das Angebot zur Preiserhöhung kann nur bis 20 Tage vor Reisebeginn, das Angebot zu sonstigen Vertragsänderungen nicht nach Reisebeginn unterbrei- tet werden.
3.6 Nach Ablauf der vom RV gesetzten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstiger Vertrags- änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.1 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.7 Eventuelle Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der RV für die Durchführung der geänderten Reise, bei gleicher Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.
4. Rücktritt
4.1 Der Kunde kann vom Pauschalreisevertrag jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Kunde ist aber ver- pflichtet, seinen Rücktritt gegenüber dem RV oder dem Reisevermittler zu erklären. Der RV verliert den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn folgende ange- messene Entschädigungen vom Gesamtreisepreis verlangen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
zwischen dem 29. und 15. Tag 25%
zwischen dem 14. und 7. Tag 45%
zwischen dem 6. und 4. Tag 75%
und zwischen dem 3. und 1. Tag vor Reisebeginn beträgt
die Pauschale 90% der Gesamtreisekosten.
Für unsere See- & Flusskreuzfahrten gilt:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25%
zwischen dem 30. und 25. Tag 40%
zwischen dem 24. und 18. Tag 50%
zwischen dem 17. und 11. Tag 60%
zwischen dem 10. und 4. Tag 80%
und zwischen dem 3. und 1. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 90% des Gesamtpreises. Die Entschädigungssätze beziehen sich auf den Reisepreis einer Person und werden pro Person berech- net. Im Falle von abweichenden Stornobedingungen sind diese im Reisevertrag geregelt.
4.1.1 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV oder dem Reisevermittler. Dem Reisenden wird daher eine schrift- liche Rücktrittserklärung empfohlen.
4.1.2 Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
4.1.3 Der Entschädigungsanspruch des RV entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelba- rer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
4.1.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungssätze eine höhere, individuell berechne- te Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstan- den sind. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
4.2 Der RV kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, 4.2.1 wenn die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden der Rücktritt späte- stens unter folgenden Fristen erklärt wird:
20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mehr als 6 Tagen;
14 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mindestens 2 bis 6 Tagen;
48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reise von weniger als 2 Tagen;
4.2.2 wenn der RV aufgrund unvermeidbarer, außerge- wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist; in diesem Fall ist der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.
4.2.3 Der RV verliert seinen Anspruch auf Reisepreiszahlung und muss spätestens 14 Tage nach seiner Rücktrittserklärung geleistete Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückerstatten.
4.3 Der RV kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/ oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information an den RV) unter- nehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
5. Ersatzreisende - Vertragsübertragung Der Kunde kann bis 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Der RV kann widersprechen, wenn dieser die vertraglichen und/oder die gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen nicht erfüllt. Der Kunde und der Dritte haften dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und durch den Wechsel entstehende Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen 30 € pro Person an. Kosten die durch die Änderung anderer Leistungsbestandteile (Flug, Schiff etc.) entstehen, wer- den dem Kunden belastet.
6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, soweit überhaupt möglich, wird der Kunde mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person belastet. Anfallende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
7. Reiseabbruch
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (vorzeitige Rückreise oder sonstige zwingende Gründe), hat er kei- nen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebli- che Leistungen handelt.
8. Reisemängel, Mitwirkungspflichten des Kunden, Verjährung
8.1 Wird die Reise nicht frei von Mängeln erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist zur unverzüglichen Mängelanzeige gegenüber der Reiseleitung vor Ort verpflichtet oder muss diese seinem Reisevermittler oder direkt dem RV an dessen Sitz zur Kenntnis geben. Der Kunde wird über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des RV in der Leistungsbeschreibung, späte- stens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2 Soweit der RV wegen schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungs- noch Schadenser satz- ansprüche gem. §§ 651m, n BGB geltend machen.
8.3 Der Kunde kann den Reisevertrag wegen eines erheblichen Mangels gem. § 651 l BGB kündigen, jedoch nur, wenn der RV eine ihm vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der RV die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4 Der RV gewährt dem Kunden nach Kündigung Beistand gemäß § 651q BGB in dem er die erforderli- chen Maßnahmen trifft, für die Rückbeförderung sorgt und die Mehrkosten dafür trägt, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. Hat der Reisende, die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann der Reiseveranstalter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
8.5 Ansprüche aus § 651i Abs. 3 BGB, wegen mangelhafter Reiseleistung, verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung soll gegenüber dem RV, Hafermann Reisen GmbH & Co. KG, Brüderstraße 7-9, 58452 Witten oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, erfolgen. Die schriftliche Geltungsmachung wird drin- gend empfohlen.
9. Haftung
Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft her- beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften blei- ben von der Beschränkung unberührt. Der RV haf- tet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich war.
10. Verbraucherstreitbeilegung und Online- Streitbeilegungsplattform
Der RV nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/ consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung ver- braucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des RV oder mittels E-Mail bereit.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Der RV informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggfs. notwendigen Visa sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
11.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzurei- chend oder falsch informiert hat.
11.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.
12. Flugreisen
Der Kunde wird vom RV über die Identität des aus- führenden Luftfahrtunternehmens und dessen Flugbeförderungsleistung informiert, sobald er weiß, welche Fluggesellschaft den Flug wahrscheinlich oder sicher durchführen wird. Dies gilt auch bei einem Wechsel der Fluggesellschaft. Der Kunde wird so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black-List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ index_de.htm
13. Gerichtsstand
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Bei Klagen gegenüber Kaufleuten, jur. Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder solchen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Witten vereinbart.
14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
14.1 Die vereinbarten Reiseleistungen werden durch den RV und seine Leistungsträger stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen, die sich coronabedingt ergeben, erbracht.
14.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden, coronabedingte Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des RV und seiner Leistungsträger bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auf- tretenden typischen Corona-Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
14.3 Der Kunde ist verpflichtet, seinen coronabedingten Ausfall selbst zu tragen.
15. Abtretung/ Gültigkeit AGB
15.1 Der Kunde kann gerichtliche Ansprüche gegen den RV weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen (abtreten), soweit es nicht Mitreisende sind für die der anspruchstellende Kunde die Verpflichtung nach Ziff. 1.1.2) übernommen hat.
15.2 Diese Reisebedingungen betreffen den Stand vom 24.07.2020 und ersetzen alle früheren Versionen oder Auflagen.
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58452 Witten
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vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin:
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diese vertreten durch die Geschäftsführer:
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Reisebedingungen Hafermann Reisen GmbH & Co. KG
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